Kurz nach meiner Heirat, habe ich mir eine Eigentumswohnung gekauft. Wem gehört die Immobilie nach der Scheidung?

4 Antworten

Hallo,

nein die ETW gehört nach wie vor dir. Es sei denn deine Frau steht mit im Grundbuch.

Was deiner Frau zusteht ist der Zugewinn. Wenn also die Wohnung zum Zeitpunkt der Trennung 20 000 Euro mehr wert ist als zum Zeitpunkt eurer Eheschließung/Kauf, dann sind 20 000 der Zugewinn und die Hälfte, steht dann deiner Frau zu.

Es sei denn du hast einen Ehevertrag

Grüße

Naja ich will die ETW ja nicht Verkaufen bei der Scheidung ! Es sei denn ihr Anwalt meint das ich sie Verkaufen solle wegen den 20.000 Zugewinn.

Die Wohnung gehört Dir allein, fällt aber in den Zugewinn, da
n a c h der Heirat erworben. die Schulden sind allerdings vom Wert des Hauses noch abzuziehen. Es bleiben z. B. dann noch 20.000 EUR Zugewinn, so hat die Frau einen Hälfteanspruch von den 20.000 EUR.
Wenn Du dies nicht ausgleichen kannst, so kann die Frau eine Hypothek über diesen Betrag ins Grundbruch eintragen lassen. Das Haus muss deswegen nicht gleich verkauft werden und der Zugewinn der Frau spielt auch noch eine Rolle bei der Verrechnung!

Es geht nur um den Zugewinn - Geld oder anderes Vermögen, das nachweislich mit in die Ehe gebracht wurde, gehört nicht dazu

nein nur die hälfte ihres gesamtvermögens

Wie soll/muß ich das verstehen??

@NJJJBerger

sie habe sich eine imobilie gekauft sie und kein andere sie können das so vergleichen: sie haben sich nach der hochzeit ein Auto gekauft jedoch wollen sie es wieder verkaufen da sie alles gezahlt haben müssen sie nicht abgeben was ich gehört habe ist falls sie jetzt Kinder bekommen kann es sein das sie 50% ihres Gesamtvermögen als das ganze Geld auf der bank abgegebn müssen