Haus verkaufen-Notartermin steht, verkaufe jedoch nicht
Hallo,habe mein Haus einer Maklerin zum Verkauf mit Maklervertrag übergeben . Morgen um 8 Uhr ist der Termin beim Notar.Habe weder Vorverkaufsvertrag noch sonst (außer Maklervertrag)etwas unterschrieben . Nun meine Frage: Laut Maklerin kommen enorme Kosten auf mich zu, falls ich den Kaufvertrag morgen nicht unterschreibe. Stimmt das? Der potentielle Käufer hat angeblich einige Unternehmungen bezüglich Banken und Grundbucheintragungen bereits erledigt. Diese Kosten würden laut Maklerin auf mich zukommen. Ist das wahr?
6 Antworten
Wie soll er denn Grundbucheintragungen erledigt haben, wenn ihm das Haus noch gar nicht gehört! Mit den Banken kann er höchstens die Finanzierung besprochen haben!
Davon kann der Notar aber nur dann Gebrauch machen, also einen Antrag beim AG stellen, wenn der Verkäufer dem Käufer im unterzeichneten Vertrag, der bekanntlich nicht zustandegekommen ist, eine Belastungsvollmacht erteilt hätte!
ich bin mir nicht 100% sicher, glaube aber, dass unser Notar damals gesagt hat, dass der, der den Termin platzen lässt auch die Kosten tragen muss. Aus diesem Grund sollte man vorsichtig sein mit allen weiteren Schritten, wie z.B. alte Wohnung kündigen,... Umgekehrt sollte der Verkäufer nicht schon mit dem Geld rechnen, solange nicht unterschrieben ist, obwohl alleine die Unterschrift noch keine Garantie für Geldfluss ist.
Die Maklerin kann versuchen, Ihnen Schadenersatzksoten für die entgehende Provision "auf´s Auge zu drücken" oder zumindestens eine Aufwandsentschädigung geltend zu machen. Ob ein Gericht dem allerdings stattgibt ist nehr als fraglich! Da gibts es die unterschiedlichsten Urteile, die meisten gegen Makler ausgehen. Merke: " Maklers Kunst ist oft umsunst". Kosten für den vorbereiteten Kaufvertrag trägt der, der den Notar beauftragt hat. Der Käufer kann keinerlei grundbuchmäßige Altivitäten entwickelt haben, hier sagt die Maklerin offenkundig die Unwahrheit um Sie ein wenig unter Druck zu setzen. Zur Belastung des Grunstücke hätte es einer Belastungsvollmacht durch Sie als Verkäufer im notatriellen Kaufvertrag bedurft, der bekanntlich nicht zustandekommt. Aufwendungen, gleich welcher Art, die ein potentieller Käufer im Vorfeld eines Kaufvertrages betreibt, gehen ausschließlich zu dessen Lasten. Einen anspruch auf dingliche Erfüllung, d.h. Übertrageung des Eigentums besteht nicht. Der Grund für Ihren Gesinnungswandel erchließt sich indessen aus Ihrer Fragestellung nicht!
Dazu müsste doch im Maklervertrag etwas stehen... Aber lass Dich bloß nicht unter Druck setzen bei einer Entscheidung dieser finanziellen Größenordnung: Du musst gar nichts unterschreiben! Bitte um zeitlichen Aufschub und lass Dich juristisch beraten, wenn Zweifel bestehen.
Wenn alles seine Ordnung hat, dann kann das alles auch ein paar Tage später über die Bühne gehen.
du bist 100% schadenersatzpflichtig, und zwar gegenüber der Maklerin, dem potentiellen Käufer und die Notargebühren darfst du auch noch tragen.
Woher nehmen Sie denn diese 100%-ige durch rein garnichts begründete Selbstsicherheit? Das kenne ich aus eigener vielfältiger prozessualer Erfahrung völlig anders! - Erschrecken Sie den verwirrten Fragesteller doch nicht so dramatisch!!!
Toll, und was geschieht dann mit dem Schadenersatz für dem potientiellen Käufer, der sitzt mit einem unterschriebenen Darlehensvertrag da. Können Sie mir das vielleicht beantworten?
Die kreditgebene Bank sendet vorab zum Notartermin die Unterlagen über die Grundschuldeintragung ins Grundbuch zu.