Maklervertrag zurücktreten?

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NEIN, wenn Du und Dein Mann Eigentümer seid. Ist das der Fall, dann hättet ihr auch beide den Maklervertrag unterschreiben müssen. 

Wenn das Haus nur Deinem Mann gehört, kannst Du nichts dagegen tun, aber in dem Fall wäre auch der Notartermin nicht geplatzt. Außer, Du hast Deinem Mann eine ahandlungsvollmacht erteilt, aber danach klingt es mal nicht.

Ist des nicht der Fall ist der Vertrag auch ungültig, also keine Courtage drin für den "Guten".

Ja danke das hab ich auch gedacht weil wir beide ja Eigentümer sind und nur mein Mann verkaufen will 

@NDKR2017

Du hast auch dem Makler gegenüber mehrfach gesagt, dass Du mit dem Preis nicht einverstanden bist - da hätte er schon was merken müssen. Leider ist der Beruf nicht geschützt, nahezu jeder kann einen 34c beantragen. Falls der Verkauf nochmal ein Thema wird, erkundige Dich beim IVD nach guten und seriösen Maklern für Deine Region. Der da hat ob des niedrigen Preises eher nur auf den schnellen Profit gehofft.

@Amberyll

@ Amberyll ....Was soll der Unsinn?! hier geht es nicht darum, ob der Beruf geschützt ist. Vor allem den Hinweis mit dem IVD kann man sich in die Haare schmieren. Ich arbeite gut und seriös und bin auch kein Mitglied dort. Was ist das für eine Aussage, man zahlt eine Mitgliedsgebühr und ist dann ein guter Makler? lol. Klar hat der Makler einen Fehler gemacht und sich nicht mit der Unterschrift der Ehefrau abgesichert, aber du weißt nicht, was der Ehemann zum Makler gesagt hat etc. Ich mache sogar garkeine Maklerverträge und alle Beteiligten kamen immer gerne zum Notartermin und ich musste noch nie um eine Provision "kämpfen".

@AchIchBins

Immer ruhig bleiben. Ich denke, ich weiss, wovon ich spreche. Ist doch ganz einfach, ein "krummer Hund" wird sich von Verbänden fernhalten, natürlich heisst das im Umkehrschluss nicht, dass alle IVD Mitglieder super sind und es keine seriösen Makler ausserhalb des IVD trifft,  aber Ihre Chancen, mehr Glück zu haben, steigen dadurch. Weil Du die 1000 Euro Jahresbeitrag nicht zahlen magst, musst Du Dich bitte nicht gleich angegriffen fühlen. 

Ausserdem weiss ich ja nicht, wie Du an Grundbuchauszüge etc. pp.  kommst, ohne den unterschriebenen Auftrag inkl. Vollmacht des Kunden, das Kunststück mach mir mal vor. Bei uns gehört das Eingolen dieser Auskünte, Dokumente zum Service, dafür unter anderem bezahlt man uns ja.

Es ist irrelevant, was der Ehemann erzählt haben soll, keine Unterschrift, kein nachweisbarer Vertrag. Ein mündlicher Vertrag ist zwar auch bindend, aber da dürfte sich der Makler schwertun, das zu beweisen. 

Schon zu seiner eigenen Absicherung hätte er da nicht so schlampig sein dürfen.

An deiner Stelle würde ich mir über die Maklerkosten keine Gedanken machen. Schließlich wird sich durch die Scheidung dein Vermögen vorraussichtlich halbieren. Über den Hausverkauf würde ich daher lieber mit dem Scheidungsanwalt reden, denn wenn es ganz schlecht läuft und euer Haus nicht verkauft wird, bleibst du auf der Schulden der Bank sitzenund kannst im Besten Fall gar nicht mehr im Haus wohnen. Wenn sich der Fall ergeben sollte, dass du und dein Mann die Schulden nicht mehr tilgen können, wird euer Haus im Auftrag der Bank unter den Hammer kommen und ggf. beim Amtsgericht verschleudert. Was nach der Grundschuld und evtl. Spekulationssteuern übrig bleibt, gehört zu gleichen Teilen dir und deinem Mann. (Da ihr keinen Ehervertrag mit Gütertrennung vereinbart habt)

Ich wünsche dir bei der bevorstehenden Zeit viel Erfolg!

-Björn

Der Vertrag ist durchaus "rechtens" - es ist halt ein Vertrag, den dein Mann abgeschlossen hat. Das geht dich im Grunde nichts an, und natürlich können dir daraus keine Verpflichtungen entstehen.

Wenn das Haus tatsächlich auch dein Haus ist, kann dich natürlich niemand zwingen, es zu verkaufen. Zumindest jetzt noch nicht.

Deswegen verstehe ich ja nicht inwiefern der Makler uns drohen kann, weil mein Mann weiterhin verkaufen möchte aber ich nicht. Somit trifft ihn ja nicht die Schuld. Wieso kann der Makler uns dann mit dieser Strafe drohen

@NDKR2017

Der Makler droht nicht, er weist auf vertragliche Verpflichtungen hin. Und es geht nicht um Strafe, sondern um Vertragserfüllung.

Maklergebühren weiß ich nicht. Aber unabhängig davon, da du wegen der Scheidung vermutlich Kontakt zu einem Rechtsanwalt hast, würde ich das Problem Haus mit diesem besprechen. Wenn ihr euch bereits mit dem Haus in der Überschuldung befindet, weiß ich nicht wie dir die Weigerung des Verkaufes bei der Scheidung finanziell ausgelegt wird. Da weder dein EX noch ein Makler einen Käufer zu deinem Wunschpreis "herzaubern" kann, bleibt nur der Weg in die Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft, meist verbunden mit einem finanziellen Verlust, oder mit der Finanzierung noch weiter Richtung Insolvenz zu rutschen. 

Komischer Makler. Nimmt das Mandat von nur einer Person an, obwohl das Haus Eigentum von 2 Personen ist. Da ist doch Streit vorprogrammiert.

Du lebst in Scheidung. Frag mal deinen Rechtsanwalt, was sagt er dazu? Und wie begründest du den höheren Preis? Hast du vielleicht Einblick in Grundstückspreise? Oder orientierst du dich z.B.an der Wohngebäudeversicherungssumme?