Kann ich verklagt werden, wenn ich auf Facebook ein Fake-Profil beleidige?

6 Antworten

Du hast ja nicht den Fakeaccount beleidigt, sondern den Menschen, der diesen angelegt hat. Denn der Fakeaccount kann keine Nachrichten lesen, nur der Mensch, der ihn angelegt hat, soviel solltest du kapieren.

Und ganz ehrlich, der hat dich nur gefragt, wo du zu der "Tatzeit" warst. Das ist keine Anschuldigung und nichts. Jedenfalls nichts, was so eine derbe Beleidigung rechtfertigen würde. Oder sagst du, wenn mal die Situation kommt, das du bei der Polizei bist, auf die Frage des Polizisten hin, wo du zur Tatzeit warst auch, das dieser seine Tochter f*cken soll?

Wenn du zu mir soetwas sagen würdest, würde ich dich anzeigen, deine Adresse rausbekommen, dir alle Zähne ausschlagen und dich dann nochmal anzeigen wegen Körperverletzung, da ich mir an deinem harten Schädel die Hand gebrochen habe.

 

EduardLazer 
Fragesteller
 10.01.2017, 04:31

auf die Frage hab ich nicht so hart reagiert. Wieso auch, hab ja nichts verbrochen. Ich hab ja auch den Kontakt nett, ruhig und normal gesucht. Nur vollkommen ignoriert zu werden hat mich sauer gemacht. ganz davon ab gibt es Gründe, warum ich mich momentan so verhalte. Gründe, um die es hier nicht geht. Ich weiß über mein Verhalten, auch das habe ich oben geschrieben. bleib bitte bei meiner Frage :)

EduardLazer 
Fragesteller
 10.01.2017, 04:34

mal ganz davon ab, dass seine Richtige Tochter, falls er denn überhaupt eine besitzt schon viel älter ist, als ich xD

EduardLazer 
Fragesteller
 10.01.2017, 04:38

mit ziemlicher Sicherheit kann ich niemanden beleidigen den ich nicht kenne. wie soll das denn gehen? weder kenne ich sein Gesicht, noch sein Wohnort, noch seinen Namen noch Irgendwas von ihm.

EduardLazer 
Fragesteller
 10.01.2017, 04:44

Nur dass er sich üble Nachrede, unter dem Deckmantel einer erfundenen Identität, erlaubt.

darthfranky  10.01.2017, 18:44
@EduardLazer

Er hat ja keine üble Nachrede begannen, er hat nur eine Frage gestellt. Und wenn du sagst "deine Mutter" oder "deine Tochter" dann bezieht das die lesende Person in dem Moment natürlich auf sich und nicht auf den Fake-Account.

Normalerweise wäre es schwierig, da er ja einen Fake-Account hatte und du, wie du richtigerweise festgestellt hast, somit eine fiktive Person beleidigt hast. Aber heutzutage, in einer Zeit, in der "Zigeunerschnitzel" schon eine Diskriminierung und Beleidigung darstellt, sieht die Rechtslage anders aus und zwar wahrscheinlich nicht zu deinen Gunsten.

Ich geh einfach davon aus,dass er dich verklagen kann. Denn dieses Fake Profil wird ja nicht von einer Maschine gesteuert,sondern von dem Menschen,der es erstellt hat. Es ist in dem Fall ja irrelevant,ob es ein Fake Account ist.Dem der dich angezeigt hat,passiert nichts,ausser dass sein Fake Account bei Fb gesperrt wird....Aber ganz ehrlich,...Was ist das denn für einer,jemanden wegen Beleidigung zu verklagen,der sowieso nicht zahlen kann...

Ihr nehmt diese Scheiß Facebook sachen viel zu ernst kommt mal klar mit eurem leben man

EduardLazer 
Fragesteller
 10.01.2017, 06:25

dude nimm die Frage ernst oder lass es bitte ganz bleiben

Nein kannst Du nicht. Du kannst nur lebende Personen oder entsprechende öffentliche Institutionen und bestimmte Kollektive beleidigen. Achtung alles müssen lebende Personen sein. Solange Dir nicht zweifelsfrei bekannt ist wer sich hinter dem Fake versteckt, ist dieses ein Account ohne Persönlichkeit und fällt somit nicht unter dem Schutz einer Ehrverletzung.

Jedoch kann ein Fake Dich Beleidigen, da Du eine lebende Person bist.

Besorge dir auch einem anwalt, frag beim Gericht nach ob du die möglichkeit hast einem Anwalt der vom Staat bezahlt wird zu bekommen