Kann ich trotz Vorgeschichten zur Polizei?

3 Antworten

Leider habe die bisherigen Antworter keine Ahnung von der Polizeidiensttauglichkeit.

Es ist ein großes Manko hier bei GF, dass die Antworten nicht auf Richtigkeit geprüft werden. Aber da hat natürlich jeder User seine eigene Verantwortung, kritisch damit umzugehen.

Die Medizinischen Anforderungen bzw. Ausschlussgründe sind in der ganzen Republik gleich und die Anorexis nervosa ist ein absolutes Ausschlusskriterium.

Dabei ist unerheblich, ob du meist, geheilt zu sein oder es sogar bist. Es gilt der Grundsatz 1x psychosomatisch krank = immer gefährdet.

Du wirst also - falls du nicht bereits bei der medizinischen Vorauswahl aussortiert wirst, was ich für sehr wahrscheinlich halte - mindestens ein medizinisches Gutachten liefern müssen, was dann aber keine Garantie darstellt.

Du kannst vorher den zuständigen medizinischen Dienst anrufen und nachfragen, um sicher zu sein, denn die PDV wird derzeit in vielen Punkten überarbeitet.

Wie ist denn momentan dein BMI?

Gruß S.

mueggli08 
Fragesteller
 26.11.2017, 21:26

Ich bin seit meinem Austritt, bei einem bmi von 20-21. Mein jetziger Arbeitgeber weiß von gar nichts, dass ich mal magersüchtig war. auch meine Arbeitskollegen, merken nichts. Da ich seit dem Austritt, keinen einzigen Rückfall hatte und auch keine psychologische Hilfe mehr habe. Also ich lebe wirklich Symptom frei und vergesse im Alltag, dass ich mal krank war.

Sirius66  27.11.2017, 16:10
@mueggli08

Das mag alles sein. Ich will dir auch nichts Böses. Aber was du empfindest, wie du das siehst, ob dein alter AG etwas weiß oder Kollegen - das spielt alles überhaupt keine Geige!

Meinst du, die, die wegen 1 cm fehlender Größe ausscheiden oder weil sie 10 sek zuviel für ihre 3 km brauchen oder die, die 3 Fehker zuviel in der Rechtschreibprüfung gemacht haben, haben ein Defizitbewußtsein? Meinst du, denen macht das was auch? Eigenes Empfinden spielt KEINE Rolle.

Du musst eine medizinische Selbstauskunft sowie einen Hausarztbogen abgeben. Erstens ist es schwer zu verschweigen und zweitens wäre es auch ein Täuschungsversuch, der dir das Genick bricht, sobald er rauskommt.

Psychosomatische/psychische Erkrankungen sind ein Ausschlusskriterium. Es kommt auf den Einzelfall an. Es wurden schon Bewerber mit Suizidversuchen in der Anamnese eingestellt, die ein dementsprechendes Gutachten vorweisen konnten. Darüber entscheidet einzig und allein der Polizeiarzt.

Auf all das habe ich hingewiesen. Zu sagen NEIN - IST SICHER KEIN PROBLEM ist einfach falsch und für dich ein trügerischer Rat, denn es kann sehr wohl dort ein Problem werden, wo diese Dinge noch absolute Ausschlussgründe sind.

Ich habe dir auch geraten, den Medizinischen Dienst anzurufen. Der weiß es ganz genau. Du kannst unverbindlich fragen. Du musst nicht sagen, dass du dich bewerben willst. Du kannst auch jemanden fragen lassen, sie geben Auskunft.

Ich will immer gern Bewerber vor falschen Hoffnungen schützen. Wenn es dann doch klappt, umso besser. Aber die 2 anderen gehen damit zu sorglos um.

Gruß S.

Du kannst dich nur im öffentlichen Dienst bewerben wenn du ein sauberes Führungszeugnis hast. Magersucht hat nichts damit zutun

Sirius66  26.11.2017, 21:00

Sagt wer?

VanessaHHa  26.11.2017, 21:04
@Sirius66

Ich arbeite selbst im öffentlichen Dienst, zwar nicht Polizei sondern Zoll aber Bedingungen sind gleich da beides öffentlicher Dienst ist.

Sirius66  26.11.2017, 21:07
@VanessaHHa

Es geht nur leider nicht um den Öffentlichen Dienst, sondern um den Polizeivollzug. Da gilt die PDV300.

vbnm100  26.11.2017, 21:32
@VanessaHHa

Wie der gute Sirius schon sagte: Das hat mit dem Zoll überhaupt nichts zu tun. Lehrer sind auch im öffentlichen Dienst und trotzdem sind die Untersuchungen bei einem Amtsarzt anders (wenn sie denn noch verbeamtet werden), als die beim zuständigen PÄD bei der Einstellungs- und Wiedereinstellungsuntersuchung. Auch der Zoll hat andere Richtlinien und die PDV 300 ist nun einmal - wie auch schon bei anderen Fragen gesagt - immer noch sehr streng. Die Bedingungen sind nicht die selben.

Es kann sein, dass der PÄD heute drüber hinweg sieht - unter bestimmten Bedingungen - muss aber nicht.

Kannst dich ohne Probleme bei der Polizei bewerben.

Sirius66  26.11.2017, 21:05

Achja?

Warum sagt ihr sowas immer? Das weckt Hoffnung, wo sie vielleicht gar nicht berechtigt ist.

Sag mir nur EIN Bundesland, in dem die Magersucht SICHER aus den absoluten Ausschlussgründen rausgenommen ist. Geschweige denn, dass es für alle gilt ....

Plakos  26.11.2017, 22:50
@Sirius66

Wo schreibt die Fragestellerin das sie Magersüchtig ist? 

mueggli08 
Fragesteller
 27.11.2017, 01:25

Danke. @PolizeiPruefung

Genau ich WAR vor 4 Jahren betroffen aber seit dem lebe ich Symptom frei und vergesse im Leben, dass ich krank war. Und niemand merkt es, dass ich jemals an dieser Krankheit gelitten habe.