Mittlerer Dienst (Polizei) trotz Vorstrafe?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist nicht gerichtlich vorbestraft. Du kannst dich also hinsichtlich der beamtenrechtliche Voraussetzungen bewerben und musst dann auch, wenn alles andere stimmt, zum EAV zugelassen werden.

Allerdings muss man alle Verfahren, auch laufende und eingestellte, angeben. Mit einer Veruteilung wegen Körperverletzung wird es sehr schwierig. Du wirst sehr wahrscheinlich abgelehnt, weil man an deiner charakterlichen Eignung zweifelt.

Wenn du es bis zum AC/SI schaffst, wird es spätestens hier zu Sprache kommen und es wird entscheidend sein, wie du dich dazu äußerst.

Das es in keiner Akte steht, ist Unsinn. Auch wenn etwas NICHT im Führungszeugnis steht, hat die Polizei Zugriff auf ganz andere Registen. Ihr eigenes ganz voran, ebenso das Erziehungsregister und hier steht es auf jeden Fall drin.

Du kannst nicht mehr tun, als es zu versuchen, ehrlich zu sein, dich selbst kritisch zu hinterfragem, gut zu argumentieren und abzuwarten.

Gruß S.


Schwerer Körperverletzung? Da Zweifel ich dran. Vermutlich meinst du gefährliche Körperverletzung, dazu passt dann auch zu den 50 Sozialstunden. Bzw. Das Verfahren wurde gegen Auflagen eingestellt.

Vorbestraft bist bei bei 50 Sozialstunden nicht. Wie deine Chancen sonst stehen kann ich dir nicht sagen. Dazu gehören dann Noten usw. -- rechtlich gehts und du kannst dich bewerben.

Wenn du 50 Sozialstunden machen musstest, war das eine Auflage zur Einstellung des Verfahrens. Du wurdest also nicht verurteilt.

Dir ist klar, dass in den wenigsten Bundesländern noch eine Einstellung für den mittleren Dienst erfolgt ?!

123Username456  10.07.2017, 15:11

Was vollkommen irrelevant ist wenn er in einem Bundesland wohnt welches dies ermöglicht.

es steht in keiner Akte. Ich gehe davon aus, dass du die Stunden geleistet hast. Vorstrafe ab 101 Stunden mit Eintrag.