Gibt es eigentlich Notwehr gegen die Polizei?

7 Antworten

Es gibt ein normales Notwehrrecht. Das bedeutet, dass du dich wehren darfst, wenn der Polizist dich unrechtmäßig angreift (also festhalten, zu Boden zwingen, Drohung, Schlagstock). Wenn der Polizist aber das gerechtfertigt tut, weil du nicht das tust, was er dir sagt (und das darf er als Polizist), oder du gegen Recht verstößt, dann gibt es kein Notwehrrecht, das ist dann Widerstand gegen die Staatsgewalt.

theoretisch ja, aber praktisch wäre diese sowieso erst dann gerechtfertigt wenn es schon viel zu spät ist um sich erfolgreich zu wehren. Wenn sie dich zb in den Dreck werfen und solange auf dich eintreten bis dich kaum mehr bewegen kannst dann würde Notwehr greifen, aber wenn er dich etwas grober am Arm anfasst oder bei einer Festnahme gegen die Wand schubst sodass dir 2h der Rücken wehtut dann noch lange nicht...

Ein Polizist darf dich niemals schlagen solange du das machst was er sagt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Im Prinzip ja, aber dann sollte man schon 1000-prozentig sicher sein, daß sie einen "rechtswidrig" angreifen.

Die Polizei erzählt vieles und will vieles. Wo steht, das Ich tun muss, "was die Polizei mir sagt" ? Ich muss 1. garnichts und 2. bin Ich auch zu nichts verpflichtet ! Deswegen habe Ich gerade hier die Frage gestellt, wie die Polizei reagieren würde, wenn man einen GEGENnotruf gegen (kriminelle) Polizisten bei der Polizei macht. Straftat ist Straftat, ob von Polizei oder Herrn Meier. Und für Straftaten ist die Polizei zuständig !

Ich muss 1. garnichts und 2. bin Ich auch zu nichts verpflichtet

Da in Deutschland keine Anarchie, geschweige denn Anomie, herrscht, gibt es Gesetze, die du zu befolgen hast.

Grundsätzlich steht einem Normalmenschen auch ein Notwehrrecht gegenüber der Polizei zu. Wäre ja auch schlimm, wenn nicht. Wenn die polizeiliche Maßnahme nicht rechtmäßig ist, darf man sich dagegen wehren. Es gibt auch genug Fälle, wo die Menschen tatsächlich straffrei davon gekommen sind, weil sie die rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht erkennen konnten oder die Maßnahme tatsächlich rechtswidrig ist.

Daß man da sehr schnell in Beweisnot kommt, steht auf einem anderen Blatt....