Kann ich rechtlich gegen meine Schule vorgehen, die mir das Abgangszeugnis verweigert?

4 Antworten

Das ist wohl eine Frage für einen Rechtsexperten. Normalerweise hat man ein Rechtsanspruch auf ein Abschlusszeugnis. Ob das auch für ein Abgangszeugnis gilt, weiß ich nicht.

Gruß Matti

superseegers  22.11.2021, 12:07

Das sehe ich anders: Kein Abschluss, kein Abschlusszeugnis. Ganz einfach.

Wieso sollte er ein Recht darauf haben?

Kuhlmann26  22.11.2021, 12:33
@superseegers

Wieso siehst Du das anders? Ich sehe das doch genauso wie Du. Wer kein Abschluss an einer Schule gemacht hat, bekommt natürlich auch kein Abschlusszeugnis. Die Schule ist sogar rechtlich verpflichtet, ein Abschlusszeugnis auszustellen.

Darum geht es in der oben gestellten Frage aber nicht. Und ich habe lediglich geschrieben, dass ich nicht sicher bin, ob ein Rechtsanspruch auf ein Abgangszeugnis besteht.

superseegers  22.11.2021, 14:19
@Kuhlmann26

Du schriebst man habe einen Anspruch auf ein Abschlusszeugnis, damit muss ich Dich missverstanden haben. Daher schrieb ich (für den FS) Kein Abschluss - kein Abschlusszeugnis.

Nur weil du als Schüler geleistet bist, hast du noch lange kein Recht auf ein Zeugnis.

Was soll denn in dem Zeugnis stehen? Du hast keine Leistungsnachweise erbracht. Du warst noch nicht einmal anwesend.

DpB11  23.11.2021, 12:57

Eine Menge "schuldhaft nicht feststellbar - Note 6".

Zumindest bei uns in RLP muss die Schule ein Abgangszeugnis erstellen. Ich hab zum Teil Karteileichen, denen ich jedes Jahr wieder ein Zeugnis mit zig Sechsen und alle Tage als unentschuldigt schreiben muss. So lange die nicht offiziell abgemeldet sind, hab ich keine Wahl. Die kriegen dann auch, wenn die Ausbildungszeit offiziell abgelaufen ist, das entsprechende Abgangszeugnis.

"....Ich meine, wenn ich im Recht bin, kann mir ja nichts passieren."

Ist Dir schon mal der Gedanke gekommen, dass Du nicht Recht haben könntest ?

Kuhlmann26  22.11.2021, 11:31
Ist Dir schon mal der Gedanke gekommen, dass Du nicht Recht haben könntest ?

Die Frage zeigt wohl, dass er schon mal auf diesen Gedanken gekommen ist.

CamelWolf  22.11.2021, 12:57
@Kuhlmann26

Eben nicht. Aber das ist halt der Unterscheid zwischen Recht haben und Recht haben wollen.....

Bevor Du da ein großes Fass mit Anwalt aufmachst, schreib einfach ans Kultusministerium.

Die sollten die Rechtslage kennen.