Hat ein Schüler das Recht auf ein Abgangszeugnis eines Jahren vor dem abgebrochenen Halbjahr?

5 Antworten

Maßgeblich ist der erreichte Bildungsabschluss. Das Zeugnis der 12. Klasse entspricht dem schulischen Teil der Fachhochschulreife. Ein Halbjahreszeugnis wird er aufgrund seines Fehlens eh nicht mehr bekommen. Auf welcher Basis sollen denn da Noten gebildet werden?

http://wiki.bildungsserver.de/index.php/Abgangszeugnis

"Gibt es irgendeine Möglichkeit für ihn, auf Abgangszeugnis der 12-2 zu beharren"

Nein natürlich nicht, das Jahr ist gegessen. Abgangszeugnis ist dann HJ-1

Wenn ihm die Noten nicht zusagen muss er sich halt mit dem Zeugnis aus 12-2 bewerben und dann sagen "joah hab abgebrochen" Seh auch das Problem hier überhaupt nicht, ein Zeugnis von 12-2 hat er ja

Ein Abgangszeugnis kann es nur für den Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Schulbesuchs geben. Sonst wäre es ja kein Abgangszeugnis.

die Schule kann das Abgangszeugnis auf 13/1 setzen da er ja an diesem Schuljahr teilgenommen hat, Arbeiten abgegeben hat und das Halbjahr schon fast beendet ist. Somit ist die Schule im Recht. Allerdings ist dieses Abgangszeugnis in der Realität so was von unnütz. Er hat das Gymnasium abgebrochen, das ist Fakt. Ob er jetzt noch ein schlechtes Zeugnis hinterlegt ist egal. Dieses letzte Zeugnis interessiert niemanden