Hat ein Schüler das Recht auf ein Abgangszeugnis eines Jahren vor dem abgebrochenen Halbjahr?
Hallo liebe GF-Gemeinde,
Also, folgende Situation: Bei einer Teilkonferenz wurde beschlossen, dass ein Schüler meiner Klasse von der Schule verwiesen wird. Dieser Schüler ist in der 13. Klasse (G9) und hat dieses Halbjahr so oft gefehlt, dass es leider nicht mehr vertretbar war.
Nun hat er zum Austritt ein Abgangszeugnis der 12. Klasse (2. HJ) erbeten, mit der Begründung dass er das 1. HJ der 13 verlassen habe bevor dieses Zuende war (seine Noten aus der 12-2 sind wesentlich besser als die aus der 13-1), was die Schuldirektorin ihm aber verweigert. Sie möchte die Noten des aktuellen Halbjahres abwarten um ihm dann ein aktuelles Abgangszeugnis auszustellem.
Dieser Schüler hat sich nun an mich gewandt und mich um Hilfe gebeten, allerdings bin ich auch etwas Ratlos, da auch mir die Rechtslage nicht genau bekannt ist. Gibt es irgendeine Möglichkeit für ihn, auf Abgangszeugnis der 12-2 zu beharren, z.B. mit der Argumentation dass er vor dem aktuellen Halbjahr entlassen wurde?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand einen Rat geben könnte, da er sehr verzweifelt schien und ich ihn ungern hängen lassen möchte.
Ich bedanke mich im Vorraus!
5 Antworten
Maßgeblich ist der erreichte Bildungsabschluss. Das Zeugnis der 12. Klasse entspricht dem schulischen Teil der Fachhochschulreife. Ein Halbjahreszeugnis wird er aufgrund seines Fehlens eh nicht mehr bekommen. Auf welcher Basis sollen denn da Noten gebildet werden?
"Gibt es irgendeine Möglichkeit für ihn, auf Abgangszeugnis der 12-2 zu beharren"
Nein natürlich nicht, das Jahr ist gegessen. Abgangszeugnis ist dann HJ-1
Wenn ihm die Noten nicht zusagen muss er sich halt mit dem Zeugnis aus 12-2 bewerben und dann sagen "joah hab abgebrochen" Seh auch das Problem hier überhaupt nicht, ein Zeugnis von 12-2 hat er ja
Ein Abgangszeugnis kann es nur für den Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Schulbesuchs geben. Sonst wäre es ja kein Abgangszeugnis.
Die Bundesländer regeln das unterschiedlich. Du müsstest im Schulgesetz deines Bundesläandes nachlesen.
Vielleicht hilft dir das hier ein Stück weiter:
die Schule kann das Abgangszeugnis auf 13/1 setzen da er ja an diesem Schuljahr teilgenommen hat, Arbeiten abgegeben hat und das Halbjahr schon fast beendet ist. Somit ist die Schule im Recht. Allerdings ist dieses Abgangszeugnis in der Realität so was von unnütz. Er hat das Gymnasium abgebrochen, das ist Fakt. Ob er jetzt noch ein schlechtes Zeugnis hinterlegt ist egal. Dieses letzte Zeugnis interessiert niemanden