Was tun, wenn die Stadt mein Abschlusszeugnis verlangt, ich aber keins habe?

4 Antworten

Hallo,

ich kann da nicht folgen.

Du warst auf einer Privatschule, hättest da da dein Abi machen sollen. Bist ab Zeitpunkt X (wann?) nicht mehr hingegangen und somit auch kein Abi bekommen.

Bafög hast du fürs Studium beantragt (wann? wie?) und welche 3 Monate hast du jetzt für was Bafög bekommen?

Dem Amt hast du bereits mitgeteilt, dass du kein Abschlusszeugnis hast. Also, was ist denn da noch offen?

Du kannst versuchen vor Ort mal hinzugehen und deine schriftliche Bestätigung, dass du keinen Abschluss hast, persönlich abzugeben. Aber das ist auch übertrieben. Sie fragen was, du antwortest, sie melden sich erst wieder wenn sie was zu sagen haben (z.B. weitere Fragen, Rückforderung etc.).

SimeliaAp 
Fragesteller
 29.10.2021, 15:14

Richtig, ich war auf einer Privatschule und habe versucht über den zweiten Bildungsweg meinen Abitur zu machen, da ich keinen Studienplatz bekommen habe und nicht leer rumstehen wollte. Ich war von August 2020 bis ungefähr Ende Februar/Anfang März dort in der Schule. Bafög habe ich bzw. meine Eltern, ich hab keinen Cent davon gesehen, in den ersten 3 Monaten bezogen, also von August bis Oktober. Da war ich auch aktiv in der Schule, jeden Monat danach habe ich keinen Bafög erhalten, zumindest wurde ich darüber nicht informiert, da ich die Bedinungen nicht einhalten konnte (weniger als 10 unentschuldigte Fehlstunden im Monat). Im Halbjahreszeugnis hatte ich einen Schnitt von 3,5 und war danach total unmotiviert weiter zu machen, deshalb hab ich Ende Februar/Anfang März die Schule nicht mehr besucht. Ich wurde nicht abgemeldet oder bin von der Schule geworfen, sondern war noch bis zum Ende des Jahres dort als Schüler gemeldet.

Für das Studium, welches ich letztes Jahr eigentlich machen wollte, habe ich jetzt erneut Bafög beantragt (glaube Anfang September diesen Jahres). Ich weiß aber nicht, ob das so zusammenhängt, da das Amt für Studentenbafög ein Anderes ist. Für das Studium habe ich auch noch kein Geld erhalten, da mein Antrag noch bearbeitet wird.

Und beim Amt bin ich heute gewesen, allerdings kommt man dort nur ausschließlich mit einem Termin rein, den man vorher abklären muss. Das Amt hat nur Freitags von 9-12 Uhr geöffnet und einen Termin weiß ich auch nicht woher ich das bekommen soll, da weder Telefonnummern noch irgendwas anderes auf ihren Webseiten angegeben ist. Das einzige was ich habe ist der Brief, wo die Nummer meiner Sachbearbeiterin draufsteht und die Email von der Behörde. Von beidem kriege ich keine Antwort und habe nun Angst, das ich die Frist verpasse und sie irgendwie das Bafög zurückgezahlt haben wollen. Übrigens ist auf dem Brief auch keine Frist angegeben, sondern nur das ich das Zeugnis abgeben sollte.

LG

Fortuna1234  29.10.2021, 15:20
@SimeliaAp

Okay..

 Bafög habe ich bzw. meine Eltern, ich hab keinen Cent davon gesehen, in den ersten 3 Monaten bezogen, also von August bis Oktober.

Wenn du daheim bei den Eltern gewohnt hast und die dein Leben finanziert haben, steht es ja auch den Eltern zu.

, jeden Monat danach habe ich keinen Bafög erhalten, zumindest wurde ich darüber nicht informiert, da ich die Bedinungen nicht einhalten konnte (weniger als 10 unentschuldigte Stunden im Monat). Im Halbjahreszeugnis hatte ich einen Schnitt von 3,5 und war danach total unmotiviert weiter zu machen, deshalb hab ich Ende Februar/Anfang März die Schule nicht mehr besucht. Ich wurde nicht abgemeldet oder bin von der Schule geworfen, sondern war noch bis zum Ende des Jahres dort als Schüler gemeldet.

Ist für Bafög egal, ob du da noch angemeldet bist noch nicht. Für das Amt hast du die Schule abgebrochen, bist nicht hin. Ob dein Schulvertrag da noch weiterläuft oder nicht, spielt keine Rolle. Deswegen ist "Abbruch" schon korrekt - du warst nur weiterhin angemeldet, weil du eben privatrechtlichen Vertrag mit der Schule einhalten musstest.

Für das Studium, welches ich letztes Jahr eigentlich machen wollte, habe ich jetzt erneut Bafög beantragt (glaube Anfang September diesen Jahres). Ich weiß aber nicht, ob das so zusammenhängt, da das Amt für Studentenbafög ein Anderes ist. Für das Studium habe ich auch noch kein Geld erhalten, da mein Antrag noch bearbeitet wird.

Welches Amt hat dir denn geschrieben? Wer will das mit dem Abschluszeugnis wissen? Du hast jetzt einen Studienplatz ohne Abitur und willst dafür Bafög bekommen?

und habe nun Angst, das ich die Frist verpasse und sie irgendwie das Bafög zurückgezahlt haben wollen. 

Du hast nur 3 Monate Bafög bekommen. In diesen 3 Monaten warst du in der Schule, hast Prüfungen geschrieben und warst zielgerichtet dran? Dann kann auch nichts von den 3 Monaten gefordert werden.

Und das Amt vor Ort hat dir keinen Termin gegeben? Kommt mir komisch vor. Ich wäre da an deiner Stelle ohne Termin gar nicht gegangen.

SimeliaAp 
Fragesteller
 29.10.2021, 15:54
@Fortuna1234
Ist für Bafög egal, ob du da noch angemeldet bist noch nicht. Für das Amt hast du die Schule abgebrochen, bist nicht hin. Ob dein Schulvertrag da noch weiterläuft oder nicht, spielt keine Rolle. Deswegen ist "Abbruch" schon korrekt - du warst nur weiterhin angemeldet, weil du eben privatrechtlichen Vertrag mit der Schule einhalten musstest.

Ich weiß, deshalb hab ich ja auch keinen Bafög mehr erhalten. Nicht weil ich mich abgemeldet habe, sondern weil ich die Bedingungen nicht erfüllt habe um weiterhin Bafög zu erhalten.

Welches Amt hat dir denn geschrieben? Wer will das mit dem Abschluszeugnis wissen? Du hast jetzt einen Studienplatz ohne Abitur und willst dafür Bafög bekommen?

Das Amt für Ausbildungsförderung möchte das von mir wissen. Der Brief kommt von der Stadt. Die zuständige Behörde für das Studium ist bei mir das Studentenwerk. Und ich habe einen Studienplatz ohne Abitur, aber mit der Fachhochschulreife.

Du hast nur 3 Monate Bafög bekommen. In diesen 3 Monaten warst du in der Schule, hast Prüfungen geschrieben und warst zielgerichtet dran? Dann kann auch nichts von den 3 Monaten gefordert werden.

Ja. Keine Prüfungen, aber die Klausuren hab ich mitgeschrieben. Ob ich zielgerichtet dabei gewesen bin? Nein.

Und das Amt vor Ort hat dir keinen Termin gegeben? Kommt mir komisch vor. Ich wäre da an deiner Stelle ohne Termin gar nicht gegangen.

In das Verwaltungszentrum, wo sich das zuständige Amt befindet, komme ich nur mit einem Terminnachweis hinein. Da stehen zwei Türsteher und kontrollieren das. Diesen Termin soll ich online beantragen, ich finde aber nichts online, wo ich einen Termin beantragen könnte. Nur eine Email und so eine Hotline, wo ich bei Fragen anrufen kann. Hab ich danach auch gemacht und die meinten, ich soll mich an die angegebene Email wenden. Hab ich dann gemacht, aber wann die mir überhaupt antworten werden und wann ich überhaupt den Termin bekomme, kann ich nix zu sagen. Ist übrigens auch die gleiche Email, an denen ich letzte Woche schon geschrieben habe.

Fortuna1234  29.10.2021, 15:56
@SimeliaAp

Okay, aber dann seh ich da absolut kein Problem. Du warst die 3 Monate in der Schule, hast Prüfungen geschrieben (selbst wenn diese schlecht waren, du hast getan was du tun musstest um Bafög zu bekommen).

Welchen Amt ist es denn? Also welche Stadt?

SimeliaAp 
Fragesteller
 29.10.2021, 16:03
@Fortuna1234

daran zweifle ich ja nicht. Mein Problem ist ja auch nicht, ob ich berechtigt Bafög erhalten habe oder nicht. Wenn ich die gegebenen Bedingungen nicht eingehalten habe, habe ich ja auch keinen Bafög erhalten. Mir gehts nur darum, das die mir das Geld "zurückfordern" wollen, wenn ich ihnen nicht rechtzeitig das Abschlusszeugnis vorzeige. Ich weiß ja nicht, wie ich mit Ihnen richtig kommunizieren soll, wenn ich keine Antwort erhalte weder telefonisch noch über Email.

Ich wohne in Stockelsdorf und das zuständige Amt liegt in Lübeck. Am Verwaltungszentrum Mühlentor, falls du es genau wissen willst.

Fortuna1234  29.10.2021, 16:13
@SimeliaAp

Und genau das wird nicht passieren. Man kann dich nicht schlechter stellen, nur weil du z.B. was nicht einreichst. Niemand wird die 3 Monate zurückfordern, selbst WENN du nicht mitwirkst - denn das Abschlusszeugnis hat damit nichts zu tun UND du hattest die Voraussetzung.

Und Schüler-Bafög hat auch nichts mit dem Studenten-Bafög zu tun. Es gibt keinen Grund zur Sorge.

Ich bekomme übrigens den nächsten Bafögamt Termin am 05.11 um 8: bis 8:20:Online Terminvereinbarung für den Bafögantrag beim Amt Lübeck am Verwaltungszentrum Mühlentor.

https://hltermin.luebeck.de/termine/select2?md=8

SimeliaAp 
Fragesteller
 29.10.2021, 16:19
@Fortuna1234

Oh man, ich weiß nicht wo du diese Seite gefunden hast, aber danke dir vielmals für deine Hilfe! Habe gerade einen Termin vereinbart, hoffentlich klärt sich das nächste Woche schnell ab.

Liebe Grüße UND GANZ GANZ großes Dankeschön an dich für deine hilfreichen Kommentare. :)

Fortuna1234  29.10.2021, 16:24
@SimeliaAp

Der erste google Treffer wenn ich "Bafögamt Lübeck" eingebe. Das was du in Wochen nicht geschafft hast, schaffe ich in 2 Sekunden. Ich frage mich gar nicht mehr, wie das sein kann - das regt mich nur auf.

Aber du solltest deinen Ton, gerade bei allen Antworten mal überdenken.

Du fragst andere Leute, was "in deren Kopf abgeht", wenn du es nicht mal schaffst eine Online-Terminvereinbarung zu finden, auf was man dich beim Amt seit einiger Zeit hinweist.

Mein persönlicher Tipp: Das mit dem Studium wird mit so wenig Engagement und der falschen Einstellung nichts.

Mir ist auch egal, ob du mich auszeichnest oder nicht. Ich helfe gerne Menschen (auch Menschen, die nicht googlen können), aber da musst du dir im Gegenzug echt auch meine persönliche Meinung anhören.

SimeliaAp 
Fragesteller
 29.10.2021, 16:39
@Fortuna1234
Der erste google Treffer wenn ich "Bafögamt Lübeck" eingebe. Das was du in Wochen nicht geschafft hast, schaffe ich in 2 Sekunden. Ich frage mich gar nicht mehr, wie das sein kann - das regt mich nur auf.

Das stimmt nicht, wenn ich das gleiche in Google aufrufe, erscheint diese Seite bei mir nicht. Nicht im ersten, nicht im zweiten, nicht im dritten und auch nicht bei jedem weiteren Link nicht. Außerdem suche ich nicht seit Wochen, sondern erst seitdem ich heute dort gewesen bin.

Du fragst andere Leute, was "in deren Kopf abgeht", wenn du es nicht mal schaffst eine Online-Terminvereinbarung zu finden, auf was man dich beim Amt seit einiger Zeit hinweist.

Niemand hat mich zu einem Termin beim Amt hingewiesen, ich sollte nur die Unterlagen per Post abgeben. Außerdem hat mir diese Person, auf denen mein Kommentar bezogen war, Sachen vorgeworfen, ohne mich dabei zu kennen. Als wäre die einzige Möglichkeit für ein Studium für mich gewesen, das ich meine Angaben zu meiner Person verfälscht hätte.

Mein persönlicher Tipp: Das mit dem Studium wird mit so wenig Engagement und der falschen Einstellung nichts.

Warum der falschen Einstellung? Mein Studium läuft bis zum jetzigen Zeitpunkt recht gut. Da ich schon viel Erfahrung habe, bin ich vielen sogar voraus.

Mir ist auch egal, ob du mich auszeichnest oder nicht. Ich helfe gerne Menschen (auch Menschen, die nicht googlen können), aber da musst du dir im Gegenzug echt auch meine persönliche Meinung anhören.

Das ist auch richtig so. Deshalb bedanke ich mich nochmals bei dir für die hilfreichen antworten und wünsche einen schönen Abend.

LG

Fortuna1234  29.10.2021, 16:40
@SimeliaAp

Schade. Einfach nur schade.

Du bist also gar kein Student und hast bei der Antragstellung gelogen oder Änderungen in den Verhältnissen nicht mitgeteilt ...

...

dann kommt nicht nur eine Rückforderung auf Dich zu, sondern auch eine Strafanzeige ...

SimeliaAp 
Fragesteller
 29.10.2021, 12:18

Ich weiß nicht was bei dir im Kopf abgeht, aber man kann auch ohne das Abitur studieren.

frodobeutlin100  29.10.2021, 12:26
@SimeliaAp

ich weiß ja nicht was Dir abgeht, dass Du dem Leistungsträger leistungsrelevante Änderungen in den Verhältnissen verschweigst ...

dazu bist Du nämlich verpflichtet und hast Du auch unterschrieben

SimeliaAp 
Fragesteller
 29.10.2021, 12:30
@frodobeutlin100

Richtig, aber wo genau habe ich da irgendwas verschwiegen? Habe ich mich von der Schule abgemeldet, das ich es Ihnen mitteilen müsste? Nein. Habe ich weiterhin Förderung bezogen, obwohl ich nicht zur Schule gegangen bin? Nein. Was genau habe ich da also verschwiegen? Ich bin nicht mehr hingegangen und habe dafür auch kein Bafög erhalten, da ich mich an die Bedingungen nicht gehalten habe.

Hast du dem Amt schon geschrieben: "Ich habe die Schulausbildung nicht abgeschlossen und deshalb kein Abschlusszeugnis erhalten"? Allerdings müsstest du dann wohl tatsächlich mit einer Rückforderung rechnen.

SimeliaAp 
Fragesteller
 29.10.2021, 12:10

Mir wurde mitgeteilt, das das elternunabhängige Schüler Bafög nicht zurückgezahlt werden muss, auch wenn ich den Abschluss nicht erreiche. Im Brief stand nur, das mir der Antrag auf weiteres Bafög abgelehnt werden kann und das in der Vergangenheit bezogene Bafög zurückgefordert werden kann, wenn ich die Mitwirkungspflichten nicht einhalte. Das ist mein Problem.

Und nein, ich habe Ihnen nicht geschrieben, das ich meinen Abschluss nicht gemacht habe (außer in der Mail von letzter Woche), ich wusste auch nicht, das ich das machen müsste.

LG

frodobeutlin100  29.10.2021, 12:15
@SimeliaAp

wenn Du die Schule abbrichst besteht gar kein Anspruch mehr ...

SimeliaAp 
Fragesteller
 29.10.2021, 12:27
@frodobeutlin100

Warum sollte ich keinen Anspruch mehr haben? Ich habe nichts gemacht, was mir den Anspruch auf weiteres Bafög nehmen könnte. Ich habe die Schule auch nicht abgebrochen, sondern bin einfach nur nicht hingegangen. Ich war bis zum Ende des Jahres dort gemeldet und hatte auch weiterhin Anspruch auf Bafög, nur habe ich eben nichts erhalten, da ich mich nicht an die Bedingungen gehalten habe.

Teile der Stadt schriftlich mit, dass du kein Abschlusszeugnis hast, weil du die Schulaubildung abgebrochen hast, und leb' mit den Konsequnzen.

SimeliaAp 
Fragesteller
 29.10.2021, 12:23

Ich habe der Stadt mitgeteilt, das ich kein Abschlusszeugnis erhalten habe, da ich das Abitur nicht geschafft habe. Abgebrochen habe ich sie nicht, konnte ich auch nicht, da es eine Privatschule gewesen ist. d.h. Ich war noch bis zum Ende des Schuljahres gemeldet und habe dafür auch keinen Bafög erhalten.