Kann ich mit meinem Freund zusammenziehen, er ist Asylant?

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Ziemlich unqualifiziert sind die meisten Antworten hier! Schrecklich! Also, laut akuellem Stand, hat ein Asylbewerber die ersten drei Monate nach seiner Meldung als Asylanträger ( Datum steht auf der Büma bzw. auf dem Ankommesnachweis) eine Residenzpflicht. Das heisst, er darf den Ort, dem er zugewiesen wurde, nicht verlassen. Danach darf er sich frei in Deutschland bewegen. Er darf z.B. Freunde in Berlin besuchen, wenn er in München wohnt und er darf auch arbeiten. Nach den beiden Anhörungen durch das Bamf bekommt er seinen Bescheid, sprich das Ergebnis seines Antrages. Hat er in seinem Ankommesnachweis eine Wohnsitzauflage, muss er diese streichen lassen, dann darf er umziehen wenn er eine Arbeitsstell gefunden hat und mit dessen Gehalt er keine sozialen Leistungen mehr beziehen muss oder er ein Studium aufnimmt oder er keine erneute Wohnsitzauflage vom Bamf erhält. Diese bekommt er entweder per Post oder muss sie selbst bei der Bezirksregierung erfragen. Hat er seinen Asylbescheid vor August 2016 erhalten darf er frei innerhalb der Bundesrepublik umziehen, danach nur innerhalb des zuständigen Bundeslandes. Falls er sein Verfahren noch nicht beendet hat, könnt ihr auf garkeinen Fall offiziell zusammen ziehen. Wohnt ihr in der selben Stadt könnt ihr eine WG gründen. Alles andere wird sich zwischen schwer bis unmöglich bewegen. Viel Glück

Ja, wenn er seinen Antrag bewilligt bekommen hat, bekommt er vom Amt normalerweise Geld für eine Wohnung bzw. für ein Zimmer, das wird halt nicht besonders viel sein. 

Klar, solange er nicht verpflichtet ist woanders zu wohnen, dürft ihr zusammen ziehen.

Das müsste eigentlich möglich sein. Nun weiß ich nicht, ob der Asylant sich als solcher bei den Behörden melden muss.

Frage mal im Ausländeramt und im Jobcenter.