ALG2 Bezug und Autohalter sein?

4 Antworten

Der von Dir genannte Freibetrag von 7.500 € bezieht sich auf den Zeitwert eines Kraftfahrzeugs bei bzw. vor Antragstellung.

Wenn Du jedoch schon im Leistungsbezug bist, wäre das eine Schenkung, auf welche Du verzichten solltest. Das wäre meine Empfehlung.

Dein Bruder kann Dir ja bei Bedarf ein Auto leihen.

Und hier irrst du.

Laut BGB ist das Fahrzeug in deinem Besitz, aber nicht dein Eigentum.

Das SGB wird sich aber wohl eher auf Eigentum Beziehen.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass ein zur dauerhaften Nutzung überlassen Pkw durchaus als Einkommen oder Vermögen gewertet werden kann.

Ich bin aber kein Rechtsexperte

aperox 
Fragesteller
 06.05.2022, 20:19

Okay er meinte auch er würds auf sich anmelden bis ich wieder Arbeit gefunden habe meinte aber es wäre für meine Versicherung besser für meine Klassen.

Im Besitz ist ja er, Kaufvertrag läuft auch auf ihn. ich wäre halt nur der Halter

ElektrikKlaus  06.05.2022, 20:26
@aperox

Das habe ich schon verstanden.

Wie gesagt, du bist "Besitzer", da du Verfügungsgewalt hast, "Eigentümer" ist dein Bruder. Das steht so im BGB.

Da denke ich gäbe es keine Probleme mit dem SGB.

Aber die dauerhafte Nutzung könnte einen geldwerten Vorteil darstellen, über n gewissen Betrag könnte es da EVTL Ärger geben.

Aber ich bin nur ein Laie, der Mal in der Schule vor 25 Jahren solche Begriffe gehört hat

Super. Dafür gehen meine Abzüge drauf 😂😂 und jetzt kommt wieder jemand, der sagt: ich bin asozial mit der Einstellung 😂 ja: ich arbeite gerne für andere. Auto kann nach hinten losgehen.

aperox 
Fragesteller
 06.05.2022, 20:18

Aber hast du jetzt auch eine rechtliche Antwort zur frage

Keine Probleme. Du wirst verpflichtet den PKW zu verkaufen und davon zu leben.

aperox 
Fragesteller
 07.05.2022, 02:54

Ich kann den doch nicht verkaufen wenn er nicht mir gehört ?