Fahrerwechsel erlaubt, wenn Freund nicht auf das Auto zugelassen ist?

14 Antworten

Hallo Hoppeldipopp,

es kommt auf die Regelungen des Unternehmens an, bei dem das Auto versichert ist. Es gibt kulante und weniger kulante Regelungen am Markt.

Die "Vertragsstrafen" des Anbieters eurer Eltern findet ihr in den Versicherungsbedingungen. Die fallen natürlich nur an, wenn deine Freundin nicht eingetragen ist und einen Unfall baut.

Viele Unternehmen stellen den erhöhten Beitrag inkl. deiner Freundin als Fahrerin in Rechnung. Die Nachzahlung wird rückwirkend ab Jahresbeginn oder sogar ab Vertragsbeginn erhoben.

Bei der Kaskoversicherung sind die Strafen mitunter drastisch. Da könnte im Falle eines Falles sogar eine erhöhte Selbstbeteiligung (je nach Anbieter bis 2.500 Euro zusätzlich zu deiner normalen Selbstbeteiligung) auf euch zukommen.

Wie oben bereits erwähnt gibt es einige Anbieter, die die Nutzung durch andere Fahrer recht großzügig und oft auch kostenfrei ermöglichen. Man muss nur rechtzeitig vorher anrufen und Bescheid geben, wer ausnahmsweise mit dem Auto fährt und für welchem Zeitraum.

Am besten rufen deine Eltern kurz bei der Versicherung an und fragen nach.

Herzliche Grüße aus Köln und schönen Urlaub :)

Lydia vom DEVK Social Media-Team

Endlich eine Frau vom Fach... ;-)

Nach diesen z.T. blödsinnigen Antworten und Kommentaren...

@siola55

Ich bin auch mal wieder sprachlos...

@DEVKde

... ich auch, so sind sie eben, alles Kenner!

Grüße in die Hitze, und der Chef möge ausgeben ein Eis.

@schleudermaxe

Oh ja...das ist eine guuute Idee! Viele Grüße

Darf meine Freundin für ein paar Stunden ans Steuer (wir sind beide Fahranfänger) oder ist das rechtlich nicht erlaubt, weil sie nicht darauf zugelassen ist?
Ach ja, das Auto ist über meine Eltern versichert und gehört nicht mir, bin nur drauf zugelassen.

Hi lieber Hoppeldipopp,

weder du noch deine Freundin kann auf das Auto zugelassen werden, da immer nur eine Person als Fahrzeughalter zugelassen ist! Was du meinst, ist der Fahrerkreis - du beantwortest ja schon selbst die Frage mit der Feststellung: das Auto ist über meine Eltern versichert ;-)

Sollte die Freundin öfter ans Steuer müssen, dann sollten deine Eltern sie als weitere Fahrerin bei dem Versicherer melden.

Für die Urlaubsfahrt genügt ein Anruf der Eltern beim Versicherer um nachzufragen, ob diese Urlaubsfahrt Probleme für die Freundin bereitet. Kostet in der Regel nichts extra - der Versicherer muß es nur vorab wissen... ;-)

Dann mal gute Fahrt euch beiden ;-)

Also ich lass jeden mit meinem Auto fahren obwohl nur ich darauf versichert bin.. das ist jedem selbst überlassen, allerdings müsst ihr damit rechnen das falls es einen Unfall geben sollte den sie verursacht bzw während sie das Auto fährt, ist der Versicherungsschutz nicht gegeben .. heißt es kann teuer werden.. also eigene Verantwortung

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Doch, der Versicherungsschutz ist gegeben. Lediglich eine Vertragsstrafe wird fällig.

@wiseasanowl

Man lernt immer neu dazu:) .. dennoch muss sie den Schaden doch dann selber bezahlen Oder nicht?!

@Camyy253

Nein, das übernimmt die Versicherung und straft die falschen Angaben zum Fahrerkreis mit einer Vertragsstrafe, die die Höhe der jährlichen Versicherungsrate nicht übersteigt. Falls sie das überhaupt tut.

Na denn hoffe ich mal für dich, das nichts passiert. Das was du Verantwortung bezeichnest, ist Vertragsbruch, sonst nichts. Und überhaupt nicht intelligent. Aber wie du ja sagst ....eigene Verantwortung.

@sirigel

Wenn ich beim Abschluss des Versicherungsvertrags angebe, dass ich 15.000 km üro Jahr fahre, verliere ich den Versicherungsschutz auch nicht nach 15.001 km.

@wiseasanowl

Ok, träum weiter. Ist trotzdem Vertragsbruch und alleine dein Risiko. Das Geld holt sich die Versicherung auf jeden Fakk zurück. Wenn der Unfallverursacher nicht

solvent ist, ist es dein Problem. Aber wie du sagst ...eigene Verantwortung.

@sirigel

Da brauchst du dich doch gar nicht so aufplustern: der Versich.schutz für das Auto besteht doch immer, falls die Prämie bezahlt ist - egal wer jetzt gerade mit dem Auto rumgurkt; auch ein Dieb ist bei seiner Fahrt versichert ;-)

@siola55

Aufplustern ist wohl die falsche Interpretation. Vertragsbruch wird auf die eine oder andere Weise auf den Versicherungsnehmer zurückkommen. Das habe ich gesagt. Über wen oder wie, zeigt sich dann, das ist Schadenabhängig. Die Versicherung tritt bei Schäden natürlich immer in Vorleistung, holt sich aber bei Nachweis des dauernden Vertragsbruch - nach Aussage von Camyy253 ja sogar vorsätzlich:

Also ich lass jeden mit meinem Auto fahren obwohl nur ich darauf versichert bin.

das Geld zurück. Beginnend vielleicht mit erhöhten Beitrag, im nächsten Fall mit Rückforderungen oder auch mit Vertragskündigung. Versicherungen möchten verdienen, kein nur "Zuschußgeschäft" betreiben

Es ist kein Kavaliersdelikt, wie viele meinen, sondern - Vertragsbruch - egal wie nett man es umschreibt. Solange nichts passiert ist ja alles ok, aber im Schadensfall wird geprüft.

Aber.......wie Camyy253 sagt, auf eigene Verantwortung. Weiterhin Gute Fahrt.

@sirigel

Wo hast du nur dieses "wahnsinnige" Wissen her??? Also in den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen) sind solche Stories nicht zu finden, und nur diese AKB haben Gültigkeit im Kfz-Versich.geschäft - also Kfz-Versicherungen ist leider nicht dein Ding... :-((

@siola55

Du kannst doch richtig lesen, oder? Dann lies, wenn du magst, nochmal alles Wort für Wort durch. Vielleicht magst du Experte in Versicherungsfragen sein, ich nicht, ich spreche nur über Erfahrungen meines Sohnes. Aber ich hege die Hoffnung, das du die Gesamtaussage - kein Kavaliersdelikt, Vorsatz, Versicherung holt sich Geld irgendwann, irgendwie zurück - doch noch mit deinem Sachverstand verstehst. Gegen permanente Verweigerung bin ich natürlich auch machtlos. Gute Fahrt.

Quatsch, der Schutz ist bei der Zulassungsstelle hinterlegt und kann nicht einfach nur so und rückwirkend schon gar nicht aufgehoben werden.

Zuden kennt der Marktführer eine Strafe nicht, was soll das sein?

...allerdings müsst ihr damit rechnen das falls es einen Unfall geben sollte den sie verursacht bzw. während sie das Auto fährt, ist der Versicherungsschutz nicht gegeben.

Da bist du leider auf dem Holzweg: du mußt ganz einfach unterscheiden zwischen dem Versich.schutz und der Versich.prämie!

Der Versich.schutz besteht immer für das Auto, falls die Prämie bezahlt ist ;-)

Die Versich.prämie richtet sich u.v.a. Merkmalen auch nach dem Fahrerkreis: sollte eine Person nicht als weiterer Fahre beim Versicherer gemeldet sein, dann wäre evtl. für den Versich.nehmer eine Prämiennachforderung fällig, jedoch ist immer das Auto versichert - auch bei einem Unfall eines nicht gemeldeten Fahrers!!!

Deshalb gibt es ja gerade die Kfz-Haftpflichtversicherung, daß im Schadenfall der Geschädigte geschützt wird!

  1. Das ist wirklich dein Problem, du solltest deine Art u. Weise nicht als richtig verkaufen, den Unsinn den ich manchmal lese ist grauenhaft und bringt mich zu der Überlegung den Account löschen zu lassen. :) Ich möchte ihn hier zitieren: Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
  2. Kurt Tucholsky
@BlauerPanthero

Meinst du mich? Ich habe geschrieben „also ich mache das so“ ich verkaufe hier gar nix als richtig oder falsch, das war extra so formuliert das ich das so mache! Ich hab hier nicht anhand von Fakten oder sonst was geschrieben sondern anhand MEINER Weise das ich das so mache, das es so richtig ist hab ich nie behauptet und ist mir auch egal, da ich bis jetzt noch keine Probleme hatte und das seit locker 6 Jahren so mache 🤷🏻‍♀️..

Fahrer werden nicht "auf Fahrzeuge zugelassen". Einfach bei der Versicherung anrufen, mitteilen "Im Zeitraum X fährt Person Y vorübergehend das Fahrzeug". Thema erledigt.

Sofern sie einen Führerschein hat, kann die Versicherung im Falle eines Unfalls eine Vertragsstrafe i.H.v. höchstens einem Jahresbeitrag einfordern.

Ist also relativ harmlos.