Kann ich mit 16 ausziehen?und was müssen meine Eltern übernehmen?

5 Antworten

Generell dürftest Du frühestens ausziehen, wenn Du achtzehn geworden bist ... und selbst dann erst, wenn Du Deinen Lebensunterhalt aus eigenen Mittel bestreiten könntest.

Bis dahin dürfen Deine Eltern Deinen Aufenthalt bestimmen. Zwar sind Deine Eltern verpflichtet, Dich bis zum Ende Deiner Erstausbildung zu unterstützen ... aber sie dürfen sich aussuchen, ob sie Dir diesen Unterhalt in bar oder in Bereitstellung von Naturalien (Zimmer in der elterlichen Wohnung, Nahrung, Kleidung etc.).

Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, dass Du früher ausziehen dürftest. Beispiele: Deine Eltern misshandeln und missbrauchen Dich schwerst, Du fängst in einer weit entfernten Stadt eine Ausbildung an. Selbst wenn einer dieser Gründe auf Dich zutreffen sollten, würde Dich das Jugendamt (an das Du Dich wenden müsstest) eher in eine Pflegefamilie oder in eine betreute Wohngruppe stecken. Beide Fälle würden für Dich bedeuten: Du bekämst ein Zimmer gestellt, müsstest Dich regelmäßig an Hausarbeiten (Kochen für alle, Reinigung des Bades, der Küche etc.) beteiligen ... und Du müsstest Dich auch anpassen!

Eine eigene Wohnung bekämst Du ganz bestimmte nicht in Deinem Alter gestellt ... dieser Traum ist zunächst einmal aus geträumt!

Am besten gehst Du mal zum Jugendamt und lässt Dich beraten. Das kann man nicht so generalisiert beantworten - ich kenne eine 16jährige, die allein wohnt, weil das Jugendamt der Ansicht ist, dass sie geistig reif genug wäre, allein zurecht zu kommen. Und ich kenne Jugendliche, die in einer betreuten Wohngruppe leben - beides wird finanziell vom Staat unterstützt, wenn die Eltern finanziell nicht in der Lage sind, die Miete und die Unterhaltskosten zu tragen. Alles Gute für Dich. lg Lilo

sunnny17 
Fragesteller
 04.12.2015, 12:01

Vielen Dank .

Wenn dann das Jugendamt.

Aber dafür müssen wirklich schwerwiegende Fälle vorliegen, wie zB Misshandlung etc. Sonst heißt es sich zusammenreißen.

Zudem müsstest du erstmal einen Mieter finden der dir mit 16 eine Wohnung vermietet, selbst wenn du jemanden hast der für dich bürgt.

sunnny17 
Fragesteller
 04.12.2015, 12:01

Danke

In deinem Alter bekommst du nur über das Jugendamt Hilfe. Der Staat zahlt eine Wohnung nur dann, wenn du zuhause massiv körperlich misshandelt wirst. Ansonsten gibt es für dich keinen Cent und du musst zuhause bleiben. Deine fehlende Privatsphäre interessiert dabei nicht .

Geh zum Jugendamt, die werden dir helfen und je nach Situation weitere Schritte einleiten