Kann ich mit 13 wegen 'betrug' angezeigt werden?

14 Antworten

Da du erst 13 und noch dazu "nur" beschränkt geschäftsfähig bist, kannst du die Sache ganz locker nehmen. Dir wird nichts passieren, egal was die Verkäuferin zu dir sagt.

Mit 13 kannst du ins "erzihungsheim  oder jugendgefängnis kommen aber auch nur wenn du was schlimmes gemacht hast!

Du bist noch nicht 14 Jahre, damit also strafunmündig. Dementsprechend
kann man dich zwar schon anzeigen, wegen illegaler Sachen, es wird aber
nicht strafrechtlich verfolgt, da du eben noch keine 14 Jahre alt bist.

LG Magaline2

Das solltest Du Deinen Eltern nicht antun!

Deutsches Recht: Warum denn nicht. Anzeigen ist möglich. Lediglich strafmündig bzw. schuldfähig bist du nach § 19 StGB erst mit 14 Jahren. Deshalb können Kinder unter 14 Jahren nicht bestraft werden. Das Familiengericht kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens bestimmte Maßnahmen anordnen. Unbeschadet dessen können jedoch zivilrechtliche Ansprüche gegen das Kind und eventuell gegen die Aufsichtspflichtigen (z. B. Haftung für Aufsichtspflichtverletzung) geltend gemacht werden, da die Deliktsfähigkeit nach anderen Kriterien zu beurteilen ist als die Strafmündigkeit.

Grenze für Schuldunfäigkeit in Österreich: 14 Jahre / Schweiz: 10 Jahre


Als unter 14 jährig bist du zwar strafunmündig, kannst aber dennoch zur Rechenschaft gezogen werden. Du bist nicht vorbestraft oder musst auch keine Sozialstunden ableisten aber deine Eltern werden Stress bekommen. Stichwort Verletzung der Aufsichtspflicht.

Für dich kann es auch Folgen haben. Du kannst unter kinderspychologischer Aufsicht gestellt werden. D.h. du musst zum Psychiater und wirst entsprechend behandelt. Außerdem werden eventuell entstehende Kosten des Betruges auf deine Eltern abgewälzt.