Kann ich mir als Kaufinteressent einer Immobilie mir Grundbuchauszug und Einblick in Einträge vom Grundbuchamt geben lassen?

11 Antworten

Normalerweise holt sich der Notar immer einen Grundbuchauszug, bevor er der Vertrag fertig macht, denn er muss sehen, ob sich daraus etwas ergibt, das für den Verkauf wichtig ist. Du brauchst dir also nicht die Mühe machen, den Grundbuchauszug vorab anzufordern, da es eh Teil des Prozesses ist. Sprich also den Notar darauf an, die Daten einsehen zu wollen.

christl10 
Fragesteller
 17.07.2019, 20:36

Es gibt aber eine Bewilligung die an drei Tagen in der Vergangenheit erfolgt sind. Die muß ich einsehen. Das muß ich selbst organisieren, denn das dauert 4 bis 6 Wochen bis die Beamten ihren Beistift gespitzt haben. Bis dahin bin ich schon längst Eigentümer.

Renick  17.07.2019, 21:47
@christl10

Der Notar bekommt es wesentlich schneller. Denn dieser hat andere Wege, die Daten zu bekommen, nicht auf die Weise, wie du den Auszug beantragst.

christl10 
Fragesteller
 17.07.2019, 21:51
@Renick

Danke, werde danach fragen.

Tut mir leid, wenn ich es immer wieder erwähne. Das sind eben die Probleme, die Laien haben, wenn sie ohne fachmännische Unterstützung eine Immobilie kaufen. All die relevanten Fragen, klärt man eigentlich bevor man zum Notar geht.

Nun konkret: Normalerweise schickt der Notar mit dem Entwurf des Kaufvertrages einen vollständigen Grundbuchauszug mit. Das heißt, Du musst diesen nicht selbst anfordern. Frag einfach den Notar. Der hat elektronische Einsicht, kann Dir den Auszug also sofort schicken!

Tipp: Nicht unterschreiben, bevor alle Deine Fragen geklärt sind!!!!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Können schon, aber wirst du nicht bekommen, wenn das Grundbuchamt ordentlich arbeitet. Ein reines Kaufinteresse genügt zur Einsicht nicht. Wenn du in Verhandlungen mit dem Verkäufer steht, dann soll er dir die Unterlagen beschaffen, denn als Eigentümer hat er natürlich Einsicht. Wenn der Notar schon involviert ist, kann auch er dir einen Grundbuchausdruck beschaffen.

christl10 
Fragesteller
 17.07.2019, 19:50

Ist ein Entwurf vom Kaufvertrag vom Notar nicht Interesse genug, um mir Auskunft zu geben?

Ronox  17.07.2019, 20:43
@christl10

Wenn du den Entwurf vorlegst, könnte es reichen. Aber prinzipiell kann jeder einen Entwurf in Auftrag geben. Warum aber sich die Frage überhaupt stellen? Der Verkäufer soll dir den Ausdruck einfach beschaffen oder eine Vollmacht erteilen. Wenn du eine Bewilligung brauchst, dann reicht ein Grundbuchausdruck aber sowieso nicht, sondern du benötigst Einblick in die entsprechende Grundakte.

Nein, keine Chance. Der Entwurf des Kaufvertrages genügt hier nicht. Sollte deine einzusehende Bewilligung beim beurkundenden Notar erfolgt sein: rede mit diesem. Ansonsten musst du dich an deinen Verkäufer halten, dieser sollte eine Abschrift dessen besitzen, was er bewilligt hat oder ihm bewilligt wurde.

Vom Grundbuch erhältst du keine Einsicht, solange du keine Vollmacht des Eigentümers hast.

christl10 
Fragesteller
 17.07.2019, 20:47

Dann bist Du falsch informiert. Ich war schon beim Grundbuchamt und habe einen Auszug bekommen. Jetzt geht es mir nur noch um die gesagten Bewilligungen die anderswo hinterlegt sind.

kabbes69  17.07.2019, 20:52
@christl10

Einen Auszug ohne Unterschrift des Eigentümers? hui. Andere Länder, andere Sitten. Bei uns muss ich bei der Anmeldung einer Beurkundung als Käufer dem Notar die Vollmacht des Eigentümers vorlegen, sonst nimmt der den Auftrag nicht an. Anschiss der Notarkammer.

christl10 
Fragesteller
 17.07.2019, 20:55
@kabbes69

Kein Problem. Sie wollten nicht einmal meinen Personalausweis sehen. Unser Ort ist auch recht klein, da kennt man sich.

kabbes69  17.07.2019, 21:00
@christl10

du suchst also eine Bewilligungsurkunde von 1988, Archiv mit den Handakten vermutlich ausgelagert, macht man nicht gern ;-)

Deine Verkäufer findet sie nicht mehr. Steht bei der Eintragung im Grundbuch die UrkundenNummer und der Notar dabei?

Was ist es denn für ein Recht. Rechte an einer Eigentumswohnung, was sagt der Hausverwalter? Ist das Haus BJ 1988?

christl10 
Fragesteller
 17.07.2019, 21:11
@kabbes69

Es fehlt die Beurkundung auf einen Außenstellplatz. Der ist nur auf einer Skizze in der Teilungserklärung erwähnt sonst nirgends. Daher ist es unsicher, daß ich auch Eigentümer von dem Stellplatz werde. Obwohl das aus Sicht der Hausverwaltung klar geht, aber es keine Urkunde dazu gibt. Dachte mir daß die Verweise auf die Bewilligungen aus 1988 Baujahr !! mir da etwas mehr bieten.

kabbes69  17.07.2019, 21:39
@christl10

Verstehe gerade nicht. Der Stellplatz ist laut Teilungserklärung Sondereigentum?

Die Teilungserklärung ist von 88 und der Platz ist deiner Wohnung zugeordnet. Entweder hat der Stellplatz ein eigenes Grundbuchblatt, da als Sondereigentum unabhängig von der Wohnung zu verkaufen.

oder dein Eintragung im GB lautet x/yyy Anteil verbunden mit dem Sondereigentum Wohnung 1 Sondernutzungsrecht an , Kellerraum 2, Stellplatz 3 - jeweils laut Plan. ( als Beispiel)

Dann suchst du ja keine Bewilligung einer Dienstbarkeit sondern den Kaufvertrag über den 1. Erwerb. Sollte dein Verkäufer aber auch noch finden.

christl10 
Fragesteller
 17.07.2019, 21:48
@kabbes69

Der Stellplatz ist ja auch im ehemaligen Kaufvertrag der Verkäuferin aufgeführt. Das ist jedoch nicht verbindlich. Die geben nur das wieder was der Verkäufer damals gesagt hat. Die dieser hat bestätigt, daß der Wohnung ein TG Stellplatz als Sondereigentum zugewiesen ist und dies auch auf der Teilungserklärung hervorgeht und daß der Wohnung noch ein Stellplatz draußen mit der Bezeichnung "C" gehört. Der wird aber weder in der Teilungserklärung genannt noch im Grundbuch, daher erwerbe ich den Stellplatz nur aus gutem Glauben, aber ohne Nachweis. Wenns dumm läuft können die anderen Besitzer der Wohnungen den Nachweis verlangen, den ich nicht habe dann den Stellplatz als Sondereigentum für alle erklären. Verstehst Du jetzt mein Problem? ...es gibt auch keinen Beschluss der auf die Zuordnung des Stellplatzes verweist.

kabbes69  17.07.2019, 22:09
@christl10

ich verstehe dein Problem, dann ist der Stellplatz C evtl. doch Gemeinschaftseigentum, wenn du so willst der Besucherparkplatz.

Ich befürchte nur du suchst etwas was es nicht gibt, wenn C in der Teilungserklärung nicht gebildet wurde.......

christl10 
Fragesteller
 17.07.2019, 22:11
@kabbes69

Der Stellplatz wird auf einer Sitze erwähnt und der Wohnung zugeordnet. Aber inwiefern ist eine Sitze amtlich?

Auch ist der Verwalter schon über 30 Jahre der Meinung, daß der Stellplatz zu der Wohnung gehört!

Schlafende Hunde weckt man nicht, denke ich, wäre das beste, wenn ich nichts amtlich habe.

kabbes69  17.07.2019, 22:27
@christl10

wenn auf die Skizze in der Teilungserklärung verwiesen wurde, ja. Ansonsten?

Aber wie hat mein Ausbilder immer gesagt: Die besten Geschäfte hat er immer auf einem Bierdeckel abgeschlossen. ;-) Hauptsache die Form ist erfüllt.

Vielleicht kannst du ja versuchen noch den Preis nach unten zu drehen....

christl10 
Fragesteller
 17.07.2019, 22:28
@kabbes69

Nein, die Verkäuferin verkauft ja schon unter Marktpreis. Jede Verhandlung nimmt mir das Geschäft.

Der Notar kann dies mittels Ablichtung der ursprünglichen Eintragungsbewilligung für das Recht besorgen.

Sie können mit einer entsprechenden Vollmacht des eingetragenen Eigentümers Einsicht nehmen.

Der Verkäufer kann Ihnen seine Urkunde mit der das Recht begründet wurde im Original oder in Kopie vorlegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung