Nach Löschung - Automatisch neuer Grundbuchauszug?

4 Antworten

Gemäß Grundbuchordnung bekommt jeder, dem es betrifft eine grundbuchliche Vollzugsmitteilung (keinen kompletten Grundbuchauszug) in den lediglich in der Spalte "Löschungen" steht: "Recht III/..... gelöscht". Auf jeden Fall bekommt es der ehemalige Gläubiger. Manche Grundbuchämter sparen gerne und es kann vorkommen, dass Du keinen bekommst. Dann einfach mal beim ehemaligen Gläubiger nachfragen, ob sie Dir einen Auszug zukommen lassen können.

Du müsstest eigentlich einen Auszug erhalten, da die Gebühren für die Löschung der Grundschuld auch zu deinen Lasten geht

Die Löschung wird bekanntgemacht, aber einen neuen Grundbuchauszug erhält er nicht.

Es kommt nichts automatisch. Aktuellen Auszug anfordern (erfahrungsbasierter Tipp). www.buerogolf-berlin.de