Hauskauf nach Notartermin geplatzt ...!?

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Ja, ab zum Anwalt, der auch Notar sein sollte.

M.E. nach liegt hier eine notarielle Falschbeurkundung vor, da die Angaben über Eintragungen im Grundbuch zum Zeitpunkt der Beurkundung nicht mit den Angaben des Kaufvertrages übereinstimmten. Daher evt. Haftung des Notars.

die entscheidende Frage ist ob der Verkauf schon notariell beurkundet war.... und der Kauf abgeschlossen - in dem Fall würde ich schleunigst einen Anwalt aufsuchen - denn das sieht alles irgendwie nach einem abgekarteten Spiel aus - Der Makler ist im übrigen der erste Ansprechpartner - kommt der Kauf nicht zustande wegen der eingetragenen Zwangshypothek dann hat der auch keinen Anspruch auf die Provision - denn der Makler ist für die gesamte ordnungsgemäße Abwicklung zuständig. Wenn eine Zwangshypothek eingetragen ist und der Gläubiger nicht zustimmt gibts auhc kein haus -

Immobilienkäufe sind Zug-um-Zug-Geschäfte.

Scheitert der Verkauf durch unbekannte Miteigentumsrechte, ist die Auflassungsvormerkung, die in diesem Zeitpunkt ja korrekt war, eben hinfällig.

IMHO schuldet ihr trotzdem die vereinbarten Gebühren: Der Anspruch auf die Vermittlungsgebühr wäre laut OLG-Entscheidung nur dann erloschen, wenn im Maklervertrag ausdrücklich gestanden hätte, dass Abwicklungsschwierigkeiten des vermittelten Geschäfts auch Einfluss auf die Maklerprovision haben sollten. Das wird der Makler im Zeifel eben nicht vereinbart haben, um seine geleistete Arbeit auch bezahlt zu bekommen, auch wenn nicht mit dem gewünschten Ergebnis des Mandanten. Ebenso verhält es sich bei den Notargebühren - er hat ja alles richtig gemacht und Leistung erbracht.

Um zu retten, was zu retten ist, könntet ihr im Bieterverfahren doch mitsteigern?

G imager761

TETTET  03.09.2012, 10:37

Hast du dazu

OLG-Entscheidung

mal einen Link? Danke

Das ist ja dermaßen komplex, dass sich da nur eine Fachperson mit auseinandersetzen kann. Sucht einen Anwalt auf. Es wird nicht so sein, dass man diesem hanebüchenen Treiben schutzlos ausgeliefert ist. Lass einen Fachmann ran.

Notarielle Beurkundung fand statt. Jetzt hat wohl ein weiterer Gläubiger kurz vor dem Notartermin eine Zwangshypothek eintragen lassen.

wie geht das denn?

Krolline 
Fragesteller
 01.09.2012, 09:36

Fragen wir uns auch. War wohl zum Zeitpunkt der Beurkundung nicht bekannt. Man braucht zwar zur Beurkundung, so weit ich weiß, einen aktuellen Grundbuchauszug, der kann aber auch ein paar Tage alt sein, oder? Der Gläubiger hat wohl zwei Tage vor dem Kauf wohl noch die Eintragung einer Zwangshypothek beantragt. Sie haben jetzt zwar einen notariellem Kaufvertrag, aber der Hauskauf ist noch nicht abgeschlossen, noch nicht im Grundbuch eingetragen. Hoffe, das wird noch was...