Nachweis als Eigentümer meiner Immobilie

1 Antwort

Ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch genügt in der Regel als Nachweis. Den bekommt man immer problemlos. Tagesaktuell ist er auch ohne Signatur anerkannt. Mir ist nichts bekannt in meiner Laufbahn als Immobilienbesitzer, das eine solche Signatur tatsächlich verlangt wird. Katasteramt und Grundbuchamt haben alle Nachweise gespeichert.

Hallo Pfotenferien,

und was ist wenn dieser Auszug aus dem Grundbuch nicht Unterschrieben bzw. nicht mit einer elektronischen Signatur versehen ist, gilt doch eine Eintragung als nichtig nicht rechtswirksam laut BGB §§ 126, 126a. Ich hab mal bei meinen Grundbuchauszügen nachgeschaut und es ist keiner Unterschrieben.

Schau mal in deinen Fahrzeugbrief, der Besitzer dieses Fahrzeugsbriefs ist kein Nachweis das man auch Besitzer dieses Fahrzeugs ist, wie siehts damit aus, wie will mann da noch sein Eigentum nachweisen.

Mfg

@Brauhaus

Laut BGB ist das korrekt. Im wahren Leben fragt kein Mensch danach. Es ist deshalb immer der Eintrag im Grundbuch entscheidend, mit oder ohne Signatur, denn nur dort allein ist der Beweis für das Eigentum der Immobilie zu finden.

@Brauhaus

Schau mal in deinen Fahrzeugbrief, der Besitzer dieses Fahrzeugsbriefs ist kein Nachweis das man auch Besitzer dieses Fahrzeugs ist, wie siehts damit aus, wie will mann da noch sein Eigentum nachweisen.

Der Fahrzeugbrief war noch nie ein Eigentumsnachweis, sondern dokumentiert die technischen Daten des Fahrzeugs und dass das Fahrzeug auf einen bestimmten Halter zugelassen ist. Dein Eigentum an deinem Fahrzeug kannst Du mit dem Kaufvertrag nachweisen.