Immobilie Verkauf ohne Grundbuch Eintrag?
Habe vor 1 Jahr meine Immobilie verkauft doch im Grundbuch stehe ich noch immer als Besitzer. Alle „amtlichen“ Schreiben erhalte ich ! Der neue Eigentümer hat seinen Wohnsitz in China und der Verkauf wurde von einen Familienmitglied abgewickelt. Die Immobilie steht nach Aussage meiner ehemaligen Nachbarn leer und es wurde auch seit 1 Jahr nie wer gesehen. An wen kann ich mich wenden? Habe Auslagen (Gebäudeversicherung, Grundgebühr Müll...) obwohl mir die Immobilie nicht mehr gehört ODER ???
9 Antworten
Grundsätzlich sind ALLE Immobiliengeschäfte erst gültig, wenn sie notariell beurkundet und dann auch im Grundbuch eingetragen werden.
Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben.
Wer da drin steht, ist der Eigentümer.
Der Verkauf mußte durch notariellen Kaufvertrag hier in Deutschland beurkundet werden.
Sobald Sie dem Notar mitgeteilt haben, dass der Kaufpreis auf Ihrem Konto eingegangen ist, gehen Besitz, Gefahr, Nutzen und Lassten auf den Erwerber über.
Bis zur Umschreibung des Grundbesizes haftet ihen der Käufer im Rahmen der notariell getroffenen Vereinbarugnen im Innenverhältnis für alle ab Besitzübergang ihn betreffenden Kosten.
Nach außen hin bleiben Sie bis zur Umschreibung in der Kostenverantwortung.
Die Umschreibung des Grundbesitzes erfolgt erst, nachdem der Käufer gegenüber dem Finanzamt die Grunderwerbsteuer begleichen hat.
Bis dahin haften übrigens nach Maßgabe der Kosten- und Steuergesetze die Vertagbeteiligten solidarisch gegenüber dem Notar, Amtsgericht und Finanzamt.
Im Rahmen Ihnen in der Folge entstehender Kosten können Sie den Käufer in Anspruch nehmen, in dem Sie alle Kosten und gezahlten Steuern titulieren lassen.
Mit der Vollstreckung ins Grundbuch warten Sie dann zunächst mal die einsetzende Umschreibung auf den Erwerber ab um dann Ihre titulierten Fordereungen im Grundbuch, das dann auf seinen namen lautet, zum Zweck der Zwangsversteigerung eintragen zu lassen.
Solange der Erwerber nicht im Grundbuch steht, bist du noch Eigentümer. Fertig.
Wurde diese damals ohne Notar "verkauft" ???
Eigentümer ist der, der im Grundbuch steht.
Wieso ist das Glück für dich dass der Notar jetzt in Pension gegangen ist? Verstehe ich nicht.
Das war vermutlich Ironie
... und wer ist Besitzer ? Welche Rechte hat der ???
Offenbar hat das Ding wohl keinen Besitzer. Ist aber auch irrelevant, weil der FS als Eigentümer noch voll verantwortlich ist
Ich habe gerade überlegt wer den Grundbucheitrag in die Wege geleitet hat und ich bin bin mir ziemlich sicher dass der Notar dafür zuständig ist bzw. Bei uns war. Hat er das nicht erledigt dann ist der Notar dafür verantwortlich oder im Grundbuchamt hat jemand geschlafen.
Wieso fragst du eigentlich ständig - auch in anderen Antworten - nach dem Besitzer und seinen Rechten? Es gibt doch hier offenkundig keinen Besitzer.
Auslagen (Gebäudeversicherung, Grundgebühr Müll...) obwohl mir die Immobilie nicht mehr gehört ODER ???
Solche Verträge mit den Versorgern erlöschen aber nicht automatisch nach dem Verkauf, sondern müssen von Dir gekündigt werden.
Ansonsten wäre hier der Gang zum Grundbuchamt der erste Weg, zumal Du ja sicher einen notariell beurkundeten Kaufvertrag hast, oder?
Nein alles rechtlich, doch zu meinen „ Glück“ ist der Notar zwischen zeitlichen in Pension.