Kann ich meinen Vater auf Unterhalt verklagen

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Nach Auffassung des Gesetzgebers entspricht auch die tatsächliche Pflege, Erziehung und Betreuung eines minderjährigen Kindes einer Unterhaltsleistung und zwar der des sogenannten Naturalunterhalts. Der Elternteil, bei dem das Kind nach Trennung/Scheidung der Kindeseltern wohnt erfüllt bereits durch diese Leistung seine volle Unterhaltsverpflichtung dem Kind gegenüber. Der andere Elternteil hingegen hat in der Regel Unterhalt in Form einer monatlich im Voraus zu zahlenden Geldrente zu leisten.

Als Richtlinie für die Höhe der Unterhaltsleistung gilt die Düsseldorfer Tabelle. Diese ist sowohl in unterschiedliche Einkommensgruppen als auch Altersstufen des Kindes untergliedert. Je älter das Kind ist desto höher ist der zu beanspruchende Unterhaltsbetrag.

Zunächst sollte deine Mutter direkten Kontakt mit dem Vater aufnehmen und ihn darum bitten Unterhalt zu zahlen.

Sind die 2600,- Euro brutto oder netto?

Wenn das Netto ist, dann hast du lt. Düsseldorfer Tabelle Anspruch auf 490,- Euro Unterhalt pro Monat von deinem Vater bis du 18 wirst oder eine Ausbildung beginnst bzw. studierst. Dann ändern sich wieder ein paar Sachen.

Wenn die 2600,- Euro brutto sind (also noch die Sozialversicherungsabgaben abgezogen werden), dann ist es evtl. etwas weniger, aber mit Sicherheit noch 469,- Euro pro Monat.

Quelle: Düsseldorfer Tabelle 2011/2012

Weigert sich dein Vater zu zahlen und es es 100% sicher, dass er über ein ausreichendes Nettoeinkommen verfügt, dann muss deine Mutter einen Anwalt aufsuchen. Anders geht es nicht. Du kannst da überhaupt nichts machen.

Volker13  26.04.2012, 21:32

@Goethe.

Du solltest ebenfalls ein wenig Zurückhaltung wahren. Die DT redet vom bereinigten Nettoeinkommen. Warum Du hier überhaupt vpm Brutto redest, ist nicht nachvollziehbar. Wenn der Vater sich weigert, bei einem nachweisbaren Einkommen, den Unterhalt zu zahlen, dann gibt es immer noch den § 170 StGB und da braucht man keinen Anwalt.

GoetheDresden  02.05.2012, 13:58
@Volker13

Ich sollte Zurückhaltung wahren? Große Töne kleiner Mann. :-)

Lies dir meine Antwort nochmal langsam durch, dann verstehst du auch, warum ich von brutto gesprochen haben.

Um sein Recht durchzusetzen braucht man gelegentlich einen Anwalt. Es sei denn die Mutter kann sich selbst erklären, falls es bis vor ein Gericht geht.

Und was hat bitte der § 170 StGB damit zu tun? Der Vater entzieht sich doch nicht. Er zahlt momentan einfach nur nicht. Warum er nicht zahlt wissen wir nicht. Wir haben nur die Aussage der Tochter, dass der Vater angeblich 2600 Euro verdient.

Die Mutter soll sich mit dem Vater in Verbindung setzen. Wenn er sich weigert zu zahlen, dann MUSS sie einen Anwalt nehmen. Der §170 StGB tritt erst in Aktion, wenn er sich sprichtwörtlich seiner Pflicht zur Zahlung "entzieht" - also untertaucht, verschwindet oder Angaben verschleiert oder verschweigt (z. B. wahrer Lohn usw.).

Im Übrigen gilt die Düsseldorfer Tabelle 2011/2012. Und die bezieht sich auf den Netto-Lohn. Aber da ich aus der Fragen eben nicht erkennen konnte, ob das gennante Einkommen vor oder nach Steuern ist, habe ich das Brutto mit erwähnt.

Dein Vater ist auf jeden Fall Dir gegenüber unterhaltspflichtig. Du kannst mit Deiner Mutter zum zuständigen Jugendamt gehen und dort um Hilfe bitten. Das Jugendamt hilt in Unterhaltssachen auch weiter. Du kannst auch zu einem Fachanwalt für Familienrecht gehen, der kann Dir ebenfalls weiterhelfen. Aber ich würde es erst mal beim Jugendamt versuchen, da müsste Dir eigentlich auch schon weitergeholfen werden.

Ja, Du kannst zum Jugendamt gehen und Unterhalt beantragen, so zahlt dies eine Vorschuss und holt Diesen von Deine Vater zurück. Sollte das Jugendamt kein Unterhaltsvorschuß zahlen kannst Du zum Amtsgericht gehen zur Rechtsantragstelle und eine sog. Beratunghilfeschein beantragen und zu einer Anwältin gehen der es dann erledigt. Hierzu mußt Du nicht Volljährig sein, da geht schon ab 14 Jahre als Jugendliche. Unabhängig davon kann ihm auch Deine Mutter als die Sorgeberechtigt für Dich verklagen. Allerdings muß Dein Vater Einkommen bzw. Vermögen besitzen damit die Sache von Erfolg gekrönt ist.

Er muss Dir Unterhalt in Form von Kindergeld zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Hier ist genau festgelegt was Dir unter gewissen Umständen zusteht, zusätzlich zu den normalen staatlichen Kindergeld. Die Düsseldorfer Tabelle findest Du auch im Net.

GoetheDresden  26.04.2012, 18:49

Kindergeld ist Kindergeld und Unterhalt ist Unterhalt. Diese beiden Dinge haben nichts miteinander zu tun. Kindergeld kommt vom Staat und Unterhalt vom Vater.

lola66  27.04.2012, 01:51
@GoetheDresden

Hallo WETHER

Du schreibst Müll, denn Kindergeld ist kein Unterhalt. Das Kindergeld wird anteilig im Unterhalt berechnet, aber das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Goethe hat es gut beschrieben

Werther  27.04.2012, 08:01
@lola66

Wo ihr Recht habt habt ihr Recht.