Darf ich meine Mutter vor dem Familiengericht verklagen?

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bei den kosten wird dich niemand unterstützen. die muss der umgangsberechtigte immer tragen. also hier dein vater dann.

den umgang verbieten darf die kindesmutter nicht so einfach. wenn sie da etwas vorbringt muss sie es auch beweisen können

dein vater könnte auch einfach beim jungendamt berantragen das gemiensame sorgerecht zu bekommen. das kann die kindesmutter noch ablehnen. dann kann er das beim familiengericht machen. da muss sie sehr gut begründen warum es schlecht für dich sein soll.

sowas muss inzwischen zum glück innerhalt eines monats verhandelt werden.

du bekommst dann  dabei einen verfahrensbeistand - dieser vertritt nur deine interessen. nicht die der eltern.

das gemeinsame sorgerecht kann da zum glück kaum noch abgelehnt werden. wegen dem umgangf das sprichst du da dann gleich mit an. der verfahrensbeistand redet da vorhjer mit dir und möchte wissen was du möchtest und was du für das beste hälst. deine eltern sind da nicht mit bei.

der richter wird sich da auch ohne deine eltern mit dir unterhalten

feierlaune1  05.02.2017, 15:39

in der regel wird es aber nicht innerhalb eines monats verhandelt. letzte umgangsverhandlung zog sich 6 monate hin, bis sich überhaupt einer damit auseinandergesetzt hat. ein verfahrensbeistand sollte dabei sein, war aber dann verhindert und von uns eltern hat den keiner zu gesicht bekommen. die verhandlung selber dauerte keine 20 min. mit einem diktat an den vater, sich endlich zu äußern was er will und was seine pflichten sind. verhandlung war also völlig sinnfrei, aueßr das kv dresche bekommen hat. lol

gsr ist eine sache die bei nicht vorhandener kommunikation noch immer nicht ausgesprochen wird.

es wird gründe geben, warum deine mutter das nicht will. du kannst gerne den umgang nachkommen, indem du dich beim jugendamt mit deiner mutter zum gespräch triffst.

einem wechselmodell muss deine mutter nicht zustimmen. wenn du also bei deinem vater wohnen willst, kannst du das gerne tun und wenn er gemeinsames sorgerecht hat, steht einem umzug nichts im weg. ein wechselmodell wie du es dir vorstellst, heute hier und morgen da, ist käse und deine mutter ist kein hotel in dem du ein und aus gehst wie es dir gerade passt.

willst du also zu deinem vater? dann zieh um und besuch deine mutter alle zwei wochen am wochenende. wozu musst du da beim familiengericht vorstellig werden. wenn dein vater wollte, dann könnte er das gerne zum gericht tragen. warum also tut er das nicht?

welche gründe stehen denn laut deiner mutter oder deiner schwester gegen den umgang oder gegen ein wechselmodell.

martinzuhause  05.02.2017, 10:17

"es wird gründe geben, warum deine mutter das nicht will. "

da gibt es immer tausend gründe.

- der zahlt nicht genug unterhalt.

- den kann ich ja nun garnicht ab

usw.

gegen den umgang gibt es nur gründe wqenn sie anchweisen kann das er dem kind in zukunft massiv schaden würde

feierlaune1  05.02.2017, 15:16
@martinzuhause

das ist nicht schwer nachzuweisen. unterhalt und antipathie gehören nicht dazu.

es gibt mutti die das verbietet und es gibt einen kv der sich hier für garnichts interessiert und es gibt ein kind mit ziemlich verdrehten vorstellungen lol. hier sollten die eltern sich mal zusammensetzen und die sache besprechen.

du möchtest umgang, dann fordere deinen vater auf zu klagen. umgang kannst du haben alle zwei wochen von fr-so. mit einem wechselmodell muss deine mutter nicht einverstanden sein.

du hast also zwei möglichkeiten: entweder ziehst du zu deinem vater - voraussetzung ist, dass dieser das auch will. oder du setzt deine eltern an einen tisch, einladung kann über das jugendamt erfolgen und bittest darum, dass der umgang vernünftig 14-tägig durchgeführt wird.

dort kann deine mutter dir dann erklären warum das  nicht geht oder warum sie das nicht will. im prinzip kannst du deinen vater nachmittags auch so treffen, was hindert dich daran gemeinsam mit ihm spazieren zu gehen?

ich denke es gibt keinen grund, dass sie lügen über deinen vater verbreitet. in ihrer realtität, sind sie wohl die wahrheit - kann es sein, dass du es nur nicht wahr haben willst?

Gehe zum Jugendamt, das kostet evtll nur nen Fahrschein.

Das Umgangsrecht ist gesetzlich geregelt und zum wohle des Kindes darf kein Elternteil das Kind dem anderen Elternteil vorenthalten werden, es sei denn ein Gericht hat es aus bestimmten Gründen veranlasst. Unabhängig vom Sorgerecht. Beide Elternteile sollten sich einigen was den Umgang mit Ihrem Kind angeht und Ihre persönlichen Differenzen nicht mit einbeziehen, das kann sich unter Umständen negativ auf das eigene Umgangsrecht vor Gericht auswirken.

Minderjährige können niemanden anklagen.
Geh zum Jugendamt und erzähle ihnen davon und frage wie es aussieht, wenn dein Vater klagen würde. Falls sie dies für sinnvoll halten, klagt dein Vater. Bei der Verhandlung wärst du dabei und könntest sagen, dass du bei ihm wohnen willst.
Solange er kein Straftäter ist sollte das auch möglich sein.

kevin1905  05.02.2017, 00:19

Minderjährige können niemanden anklagen.

Erwachsene auch nicht, es sei denn sie sind von Beruf Staatsanwalt. ;-)

anelix  05.02.2017, 02:25

ich denke es ist klar, was ich gemeint habe ;)  manche können es einfach nicht lassen & müssen alles besser wissen...

martinzuhause  05.02.2017, 10:26

natürlich darf ein 14-jähriger das einklagen. der umgang mit den eltern ist ein grundrecht.

da gibt es pr gericht einen verfahrensbeistand gestellt - der vertritt die interessen des jugendlichen