Kann ich in der Krankenpflege gekündigt werden wenn ich privat eine Körperverletzung begehe und eine Anzeige erhalte?

3 Antworten

Das ist schon möglich, auch ohne weiteres. Selbst wenn IProxy das glaubt.

In der Krankenpflegeausbildungsverordnung und der Altenpflegeausbildungsverordnung sowie im Berufsbild Kranken und Altenpflege ist klar vermerk, dass Pflegepersonal keine Straftaten aufweisen dürfen.

Insbesondere solche, die eine Gefahr für Leib und Leben, rassistische Vorbelasstung, und Werte ( Diebstahl, Raub) eines Menschen gefährden.

Auch Drogenmissprauch gehört dazu.

Stichwort Medikamente, Opiate im Klinik und Pflegebereich.

Im Pflegebereich, kann der AG sogar in ganz besonderen Fällen ein erweitertes Führungszeugnis abverlangen.

Lina1711 
Fragesteller
 16.03.2018, 14:31

Ja. Dafür muss der AG aber erstmal von der Anzeige erfahren. Wer gibt das denn weiter? Nen Führungszeugnis hat er ja und das wird nach einer Festanstellung ja nie wieder verlangt.

Und woher hast du die Infos?

Griesuh  16.03.2018, 17:12
@Lina1711

Woher ich die Infos habe? Ganz einfach: ich habe einen ambul. Pflegedienst und bin der Inhaber und die PDL. Und der AG kann bei Verdacht jederzeit ein neues Führungszeugnis abverlangen. Und wenn du eine Straftat begangen haben solltest, die eine Strafe bedingt und du verurteilt wurdest, so wird dies automatisch an das zuständige Regierungspräsidium gemeldet und diese geben diese Meldung an den AG weiter.

Hatte auch mal eine MItarbeiterin, die machte lange Finger. Vom RP bekam ich diese Meldung. Und jemand der Diebstahl begeht ist für die ambulante Pflege nicht tragbar.

Lina1711 
Fragesteller
 17.03.2018, 18:22
@Griesuh

Ok. Nein ich habe noch keine Straftat begangen. Da es aber passieren könnte das ich demnächst mit jemandem aneinander Geräte, wollte ich mich vorher schlau machen bevor ich mir wegen einer person das ganze Leben versau

Ja, aber nicht so ohne weiters. Wenn dein Vergehen sich negativ auf die Firma auswirken könnte, dann ja. Hast du also jemanden in aller Öffentlichkeit auf die Fresse gehauen, kann es durchaus ein Kündigungsgrund sein.

Vor ein paar Jahren wurde eine Frau gekündigt, weil sie auf Facebook irgendwem öffentlich Beleidigt hatte (oder irgendwie sowas, kann mich nicht mehr ganz erinnern).

Das kann man pauschal nicht beantworten.

Lina1711 
Fragesteller
 15.03.2018, 02:11

Wieso? Da muss es ja wenn irgend nen Paragraphen für geben?!

ErsterSchnee  15.03.2018, 02:18
@Lina1711

Wieso? Weil man die Situation und die Umstände beurteilen muss. Es gibt zumindest keinen Paragraphen, der "arschig sein" verbietet - trotz allem KANN das ein Kündigungsgrund sein.

kevin1905  15.03.2018, 09:55
@Lina1711

Nein gibt es nicht.

Über sowas würde dann ein Arbeitsgericht entscheiden, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht.