Durch selbstverschulden fristlos gekündigt worden?

12 Antworten

Arbeitslos melden musst du dich nicht. Eben nur wenn du Leistungen beziehen möchtest. In dem Fall solltest du das schnellstmöglich tun, mit dem Amt ist das nämlich ein echter Krampf.

Ansonsten natürlich direkt Bewerbungen abschicken. Da solltest du ebenfalls keine Zeit verlieren. Lücken im Lebenslauf sind nie schön.

Wenn die Kündigung deiner Meinung nach nicht gerechtfertigt ist natürlich auch zum Anwalt. Aber deiner Aussage nach hat die ja scheinbar ihre Gründe.

Krawallmaxe  19.02.2019, 14:22

Er muss sich auf jeden Fall erst mal beim Arbeitsamt melden. Sonst gibt's kein Geld, falls er nicht gleich einen neuen Job hat.

derJuba007  19.02.2019, 14:34
@Krawallmaxe

Wie gesagt wenn er Leistungen beziehen will muss er. Sonst nicht.

Arbeitslos solltest dich melden - man beachte - du hast die Kündigung verursacht - damit hast dir eine 3-monatige Sperre eingehandelt. melden must es nicht unbedingt; bleibt dir überlassen

Klar kannst dich bewerben - ob dich jemand nimmt - steht auf nem anderen Blatt! Wer will schon so einen einstellen

was hast angestellt

ChristianKlaus  19.02.2019, 13:49

Brauchst ja nicht anzugeben in einer Bewerbung, was passiert ist oder nicht

peterobm  19.02.2019, 13:51
@ChristianKlaus

muss er nicht, aber er sollte EHRLICH sein; der neue AG wird sich telefonisch mit dem Alten in Verbindung setzen, das kommt raus

RobertLiebling  19.02.2019, 13:52
@ChristianKlaus

Oft lässt sich das nicht ganz vermeiden, weil das Zeugnis entsprechend formuliert ist.

ChristianKlaus  19.02.2019, 13:54
@peterobm

das passiert relativ wenig

ChristianKlaus  19.02.2019, 13:55
@RobertLiebling

Arbeitszeugnis durch Anwalt überprüfen lassen, ansonsten nicht vorlegen bei ner Bewerbung

RobertLiebling  19.02.2019, 13:59
@ChristianKlaus

Wenn Du im Einzelhandel arbeitest und geklaut hast, fehlt das Wort "ehrlich" im Zeugnis. Wenn Du den Arbeitgeber betrogen hast, wird Dir bescheinigt, dass Du Deine Aufgaben "in Deinem Interesse und im Interesse des Unternehmens" erfüllt hast. Und wenn die Taten alle unstrittig sind, darf das alles sogar im Zeugnis stehen. Da kann auch kein Anwalt etwas daran ändern.

Als potentieller Arbeitgeber würde es mich außerdem stutzig machen, wenn man mir ein Arbeitszeugnis, das eigentlich existieren müsste, nicht vorlegt...

ChristianKlaus  19.02.2019, 14:00
@RobertLiebling

diese Formulierungen sind mir durchaus bekannt, aber gut, dass Du trotzdem darauf hingewiesen hast.

ChristianKlaus  19.02.2019, 14:01
@ChristianKlaus

und ich habe auch nicht von jeder Stelle ein Arbeitszeugnis erhalten oder vorgelegt.

Krawallmaxe  19.02.2019, 14:15

Er hat sich keine 3-monatige Sperre eingehandelt! Er hat ja nicht selbst gekündigt, sondern er wurde gekündigt!

peterobm  19.02.2019, 18:23
@Krawallmaxe

er hat automatisch ne Sperre, die Kündigung hat er zu verantworten - verhaltensbedingte Kündigung - er hat zudem aus dem Grund eine Anzeige laufen.

ob die rechtens ist, muss er wissen

Umgehend arbeitslos melden.Da mit einer Sperre von 3 Monaten zurechnen ist solltest du dich selbst um eine neue Arbeitsstelle bemühen.

alleine schon wegen dem Fortlauf der Krankenversicherung musst du dich sofort melden beim Arbeitsamt. In der Zwischenzeit besteht die schon weiter - auch jetzt - da gibt es Karenz/Übergangszeiten, aber melden musst du dich sofort.

Es gibt schon Dinge, wo der Arbeitgeber Recht hat, fristlos zu kündigen. Hinterfrage das trotzdem und erkundige dich.

Hat der Arbeitgeber dich zuvor abgemahnt? Prinzipiell ist eine firstlose Kündigung nicht ohne weiteres möglich und du solltest das evtl prüfen lassen.

Befrag hier am besten noch einmal google. Da findest du viele Artikel darüber. "Fristlose Kündigung ohne Abmahnung".

Wenn du die Kündigung so hinnehmen wilslt solltest du nun folgendes tun:

Unter bestimmten Umständen hat die Agentur für Arbeit das Recht, sogenannte Sperrzeiten zu verhängen. Das bedeutet, dass du in dieser Zeit kein Arbeitslosengelderhält. In Folge dessen verkürzt sich dadurch natürlich auch die gesamte Bezugsdauer. Du solletst dich deshalb umgehend mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen und ihnen den Kündigungsgrund erläutern. Danach richtet sich dann ob es eine Sperrzeit für dich gibt.

RobertLiebling  19.02.2019, 14:01
Hat der Arbeitgeber dich zuvor abgemahnt? Prinzipiell ist eine firstlose Kündigung nicht ohne weiteres möglich und du solltest das evtl prüfen lassen.

Wenn der Arbeitgeber sogar Anzeige erstattet hat, gehe ich von einer Straftat in nicht unerheblichem Ausmaß aus. Da ist in den allermeisten Fällen keine vorherige Abmahnung erforderlich.

TheBigHermann  19.02.2019, 14:05
@RobertLiebling

Das mag stimmen, aber muss nicht sein. Da es oben nicht genau formuliert wurde, wollte ich es einfach nur erwähnt haben. Eine Anzeige bedeutet ja nicht direkt, dass die entsprechende Straftat auch begangen wurde. Hier muss man sich vor natürlch schon in Acht nehmen, wenn es sich nur um Einschüchterungen handelt.