Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auf Schadensersatz verklagen, wenn AN Fehler gemacht hat?
Hallo, ich wurde betriebsbedingt gekündigt und bin nun freigestellt. Mein Chef hat nun einen Fehler entdeckt, den ich seit Jahren gemacht habe und er hat einen finanziellen Schaden von einigen tausend Euro. Ich kann mir den Fehler auch nicht erklären, aber ich habe nichts vorsätzlich gemacht. Da ich eine Abfindung erhalte, hat er nun vorgeschlagen, dass ich einen Teil davon an ihn als Schadensregulierung abtrete. Ich habe nichts dazu gesagt. Darf ein Arbeitgeber das? Kann ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer auf Schadensersatz verklagen, wenn der Arbeitnehmer einen Fehler gemacht hat?
Vielen Dank für Eure Antwort.
4 Antworten
Ja und Nein
Prinzipiell, wenn er erst jetzt draufkommt und es war ein leicht fahrlässiger Fehler, also ein Fehler, der jedem auch sorgfältigen Menschen mal passieren kann, dann nein. Da er dir sichtlich öfter passiert ist und er ihm nicht aufgefallen ist, würde ich das für zutreffend halten.
ist es normal fahrlässig, kann er einen Teil verlangen
Ist es ein grob fahrlässiger Fehler (Vorsatz hast du ja ausgeschlossen), kann er zumindest einen Teil verlangen, grob fahrlässig wäre, also wenn du etwas seeeehr dummes, das mit einfachsten Überlegungen deutlcih gewesen wäre, machst.
Das trifft jetzt auf Deutschland zu, in Österreich ist es etwas arbeitnehmerfreundlicher, aber im Prinzip ähnlich.
Prinzipiell gibt es hier: http://www.dak.de/content/files/wie_arbeitnehmer_haften.pdf eine gute Zusammenfassung, meine Empfehlung an dich wäre Ö: wende dich an die ARbeiterkammer D: wende dich an deine Branchenvertretung/Gewerkschaft, etc, die kennen sich mit soetwas aus und beraten meist kostenlos.
viel Erfolg und lass dich nicht übers Ohr hauen!
(Vor Klagen bist du natürlich nie gefeit, aber so siehst du die Ausgangschancen)
Er hat bestimmt das Recht Schadenersatz zu verlangen. ( glaube das nennt sich dann Regressforderungen ) Ich würde mich an deiner Stelle mal von einem Anwalt beraten lassen. Da gibt es bestimmt Urteile wegen Fristen und so.
Geh zum Chef.Nimm dir einen Anwalt und verlange Deinen Job zurück.
Beispiel: Ein Auftraggeber hat schlechte Qualität von Bestellten Produkten bekommen. Ein Arbeitnehmer (Maschinenführer) hat Mist gebaut. Dann liegt das nicht am Chef und schon gar nicht an einem Produktionsmitarbeiter!!!
War bei uns mal so. Nur ich hab damals meinen Chaf verklagt. Da hätten die mal lieber paar Maschinenführer entlassen sollen.
Meinem Rechtsempfinden nach darf er das...........aber nicht rückwirkend. D. h. wenn der AN einen Fehler gemacht hat, der auch direkt danach auffällt, dann schon. Aber wenn ihm jahrelang nicht auffällt, dass da was falsch gelaufen ist, dann nicht. Allerdings müsste man hier mehr über den Fehler wissen um das genauer zu beantworten.