Kann ich im Ehevertrag, Ehebruch/Scheidungsverzicht vereinbaren?
Bin gerade am Googeln und würde gerne folgendes wissen:
Können folgende Punkte im Ehevertrag festgehalten werden?
- Treuebruch = eine Verschuldung, Verzicht auf alle Güter/finanz. Ansprüche
- Scheidungsverzicht = Ein Partner unterschreibt, dass er mit diesem Vertrag keine Möglichkeit zur Scheidung mehr hat (Scheidungsverzicht)
- Mindestanforderung von Kinder, wenn kein Gebärerfolg bis bestimmten Datum = Möglichkeit zur Scheidung
- ständiger Wohnort
- Geburtsort der Kinder
10 Antworten
Was soll ich für diese 2 Monate machen ? Wo bekommt man das Geld für Lebensunterhalt?
Sittenwidrig, da Vertrag zu Lasten Dritter, hier des Steuerzahlers/Sozialhilfeträgers.
Ob durch treuwidriges Verhalten ein Unterhaltsanspruch verwirkt wurde entscheidet das Familiengericht. Aber einfach den Staat als Unterhaltsschuldner pauschal in die Pflicht zu nehmen klappt nicht.
Scheidungsverzicht = Ein Partner unterschreibt, dass er mit diesem Vertrag keine Möglichkeit zur Scheidung mehr hat (Scheidungsverzicht)
Ebenfalls sittenwidrig. Die Ehe ist ein Vertrag und Verträge müssen beendet werden können.
Mindestanforderung von Kinder, wenn kein Gebärerfolg bis bestimmten Datum = Möglichkeit zur Scheidung
Genau so sittenwidrig.
ständiger Wohnort
Versteh ich nicht. Wo das Paar leben soll entscheiden diese doch gemeinsam.
Geburtsort der Kinder
Joa, auch da hat man nur bedingt.
Was genau sich in einem Ehevertrag regeln lässt sollte man mit einem Anwalt durchsprechen.
es geht hier aber nicht darum, dass etwas wesentliches verschwiegen wurde, das wäre ein Grund zur Annulierung, wenn man das denn nachweisen kann. Hat mit einem Ehevertrag aber gar nichts zu tun.
Nein.... das hat keine rechtliche Gültigkeit!
Du kannst da rein schreiben, was du willst. Wirst dann aber im Zweifelsfall vor Gericht mit hinten runter fallen.
Das ist komplett sittenwidrig und hat vor Gericht keinerlei Relevanz.
Ja, kann ausgemacht werden, ist aber nicht einklagbar. Der Scheidungsverzicht wird nichts und ein Notar wird so einen einseitigen Ehevertrag auch nicht beglaubigen (Sittenwidrigkeit)
Also das mit dem Gebärerfolg ist bei der Kirchlichen Ehe ein Anullierungsgrund, sofern bei der Eheschliessung eine Unfruchtbarkeit verschwiegen wurde. So zum Thema sittenwidrig.