Kann man eine verstorbene Person heiraten, wenn man bereits die Zustimmung bekommen hat und es beweisen kann?

19 Antworten

Nein, das ist nicht möglich. Zu einer Heirat / Eheschließung gehören das JA beider Partner vor dem Standesamt, und die Unterschrift beider. Evtl. noch mehr. Das ist nicht möglich, wenn eine Person nicht lebt.

Und wer weiß, ob es sich die verstorbene Person nicht nochmal überlegt hätte.

gehören das JA beider Partner vor dem Standesamt

Besser IM Standesamt und dort VOR dem Standesbeamten 🤣🤣

@millilovesyou

Stimmt! 😏 Aber in heutigen Zeiten wäre es "vor" dem Standesamt sicherer, an der frischen Luft. Da könnte man vielleicht auf die Masken verzichten. 😉

Nein.

Wozu sollte man das wollen?

Da hofft wohl jemand, noch was erben zu können.

Um ans Erbe zu kommen, z.B.

Nein. Man kann nur lebende Personen heiraten.

Nein, das ist juristisch nicht möglich. Eine verstorbene Person kann die erforderliche Willesnerklärung bei der Eheschließung nicht mehr tätigen. Eine Stellvertreterposition gibt es im deutschen Recht nicht an dieser Stelle.

ABER, es gibt ja immer eins: Die postmortale Eheschließung ist nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig, wie einem plötzlichen Unfalltod, nachdem bereits konkrete Vorbereitungen zur baldigen Eheschließung getroffen worden waren. Außerdem müssen gewichtige Gründe vorliegen, die Ehe ausnahmsweise postmortal zu schließen. Das ist allerdings französisches Recht!