Kann ich Entschädigung verlangen, wenn ich mein Fahrrad verliehen habe, und den ausleiher es gestohlen geworden ist?

3 Antworten

die Frage ist, ob ein Verleih an Dritte auch bei Deiner Hausratversicherung mitversichert ist.

Anders bei einer Vermietung. Hier habe ich z. B. eine gewerbliche Fahrrad-Vermietversicherung für die E-Bikes, wird es dem Mieter gestohlen, ist es auch versichert.

Verschwindet der Mieter mit dem Rad, wäre es Unterschlagung. Das ist leider so nicht versicherbar

Wenn er es abgeschlossen aber nicht eingeschlossen hat, ist es Dein Rad & das sollte über Deine Versicherung geregelt werden

Er muss nur dann haften, wenn er dir schuldhaft einen Schaden verursacht hat. Hat er das nicht, muss er dir auch nichts zahlen.

D.h. wenn er die erforderlichen Vorkehrungen gegen Diebstahl getroffen hat und es wird ihm dennoch gestohlen, muss er nicht haften.

Maguse80 
Fragesteller
 17.04.2018, 20:42

Was sind denn die Vorkehrungen?

furbo  17.04.2018, 20:46
@Maguse80

Schloss, Kette, verschlossener Raum...usw.

Maguse80 
Fragesteller
 17.04.2018, 20:43

Ist er nicht schuld wenn ihm das Fahrrad gestohlen wird?

wenn er es nicht abgeschlossen bzw. es nicht in einer abschließbaren Scheune abgestellt hat?

Was bietet er dir denn an? Weshalb konnte er es nicht abschließen?

Maguse80 
Fragesteller
 17.04.2018, 21:02

Er bietet mir nichts an, da er sagt, dass er mir vor vier Wochen geschrieben hat, dass ich es holen kann.

Bzgl. des abschließen

bei der Scheune ist kein Schloss vorhanden