Hehlerware verkauft kann der Eigentliche Besitzer Geld fordern?

4 Antworten

Wenn man so ein Geschäft betreibt sollte man sich in solchen Dingen schon auskennen.

Zivilrechtlich ist es bei gestohlenen Sachen sogar so, dass der Käufer kein Eigentum an diesen Sachen erwerben kann:

§ 935 BGB - Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums ... tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.
(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung veräußert werden.

 Strafrecht

§ 259 StGB - Hehlerei
(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafebestraft.
(2) Die §§ 247 und 248a gelten sinngemäß.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Die Hehlerei ist eine Vorsatzstraftat. Ein "Kennen-Müssen" hinsichtlich der Herkunft im Sinne der Fahrlässigkeit ist für die Starfbarkeit deshalb nicht ausreichend. Entscheidend kann das "Kennen-Müssen" aber für zivilrechtliche (Schadensersatz-) Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer sein, da für diese auch leichteste Fahrlässigkeit ausreichend ist.

Artus01  03.12.2016, 07:52

Ein "Kennen-Müssen" hinsichtlich der Herkunft im Sinne der Fahrlässigkeit ist für die Starfbarkeit deshalb nicht ausreichend.

Das kommt darauf an für welchen Preis die Hehlerware gekauft wurde. Wenn man ein Fahrrad das 1500 Euronen wert ist, und gerade als Händler sollte man den Wert erkennen können, für 100 Euronen kauft wird man verknackt.

Und da bist du nicht stutzig geworden, dass Dir eine Privatperson 50 Fahrräder verkauft? Das wird Dir kaum jemand abnehmen.

Nicht nur das!

§ 259 StGB
Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

xxmeanxx 
Fragesteller
 02.12.2016, 23:55

hast du meine frage überhaupt gelesen ? 

CATFonts  03.12.2016, 00:00

Ja, aber dir hilft es leider wenig, wenn du sagst, du hättest das nicht gewusst. Im übrigen müssen auch deine Käufer die Räder wieder herausrücken, denn die haben daran auch kein Eigentum erlangt.

asdundab  03.12.2016, 00:03

Strafrechtlich wird Hehlerei nur im Fall des Vorsatzes verfolgt, dieser liegt hier ofensichtlich vor. Im zivilrechtlichen Sinne hast du recht.

CATFonts  03.12.2016, 00:10
@asdundab

Nur glaub mal nicht, dass du damit durchkommst, es nicht gewusst zu haben, wenn du jemanden 50 neue Fahrräder abkaufst, ohne einen Nachweis der Herkunft zu sehen. Da wird man dir vorhalten, dass du die illegale Herkunft sehr wohl gewusst haben musst. Zumindest brauchst du einen richtig guten Anwalt.

Soweit ich weiß wird das Geld eher von dem Typ der die gesohlen hat genommen da DU ja nix dafür kannst.