Darf der Vermieter defekte Fahrräder entsorgen?

6 Antworten

Nein darf er nicht das ist dein eigentum

imager761  10.06.2017, 06:18

Doch darf er, wenn der Müll nicht fristwahrend entfernt wurde.

vierfarbeimer  10.06.2017, 09:49
@imager761

Ein nicht fahrbereites Fahrrad (wegen platter Reifen) ist nicht gleich Müll!

Ich vertrete hier klar die Ansicht, dass du ein Anrecht auf Schadenersatz hast. Es verletzt die Sorgfaltspflicht des Vermieters, ein Fahrrad mit platten Reifen als Schrott Rad zu deklarieren. Er hätte dieses Fahrrad als funktionstüchtiges Vehikel erkennen müssen.

Es ist zwar gängige Praxis, nach der Vorgehensweise deines Vermieters, so Fahrrad Leichen aus dem Weg zu schaffen. Jedoch sollte man auch in der Lage sein das Gute vom Schlechten zu trennen. Ein offenbar vollständiges Fahrrad, welches nur platte Reifen hat, darf man unmöglich als Sperrmüll identifizieren.

Ich würde mich hier vehement zur Wehr setzen und Schadenersatz verlangen. Diesen durchzusetzen wird nicht leicht werden, weil ja quasi Aussage gegen Aussage steht. Hast du Fotos von deinem Bike? Hat der Entsorger (Vermieter) Fotos von deinem angeblichen Schrott Bike gemacht?

Wehr dich! Lass dich nicht unter kriegen! Der Vermieter hat ihr offenbar seine Sorgfaltspflicht verletzt. ich sehe dich im Recht.

imager761  10.06.2017, 06:28

Besonders den Satz: "In dem einschlägigen Aushang des Vermieters hieß es, dass nicht funktionsfähige und herrenlose Räder entsorgt werden würden."

Demnach liegt auch in dieser Fragestellung hier gerade keine Eigentumsverletzung vor, die einen Schadensersatz hergäbe, wie der Tenor des Artikels vermuten lässt, wenn für die Beseitigungssaufforderung eine mehr als angemessenen Frist gewährt wurde und jedem Leser klar war, dass sein Rad nach deren Ablauf als herrenlos i. S. d. § 958 I BGB in Ersatzvornahme entsorgt werden würde.

.... darf er, wenn er die Kosten und Lasten dafür übernimmt.

Er hat das ja auch, so jedenfalls die Frage, lange genug angekündigt.

Aus unseren Hütten lassen wir auch lastwagenweise die Hinterlassenschaften der lieben Mieter abfahren. Werfen allerdings die Abfuhrtermine in die Briefkästen der Bewohner.

Nur so müssen diese bezahlen, so die Gerichte hier bei uns.

imager761  10.06.2017, 08:13

Nur so müssen diese bezahlen, so die Gerichte hier bei uns.

Nein, nach BGH gilt die anteilige Kostentragungspflicht aller Mieter für eine immer mal wieder erforderliche Sperrmüllentsorgung von Gemeinschaftsflächen, soweit die Verursacher nicht direkt ermittelt werden können, da auch die i. S. d. § 1 BetrKV laufend entstehende Betriebskostenart ist.

G imager761

schleudermaxe  10.06.2017, 11:57
@imager761

Nicht so ganz; nur wenn ein Mieter auch Gelegenheit hat, sich daran zu beteiligen, und dies ist auch richtig so.

Und deshalb bekommt er einmal im Jahr einen Dreizeiler und wir sind auf der richtigen Seite.

Einfach nur so abfahren was im Kellergang so rumliegt, müssen wir selber wuppen, so jedenfalls in unserem Gerichtsbezirk.

Nein!