Darf der Vermieter defekte Fahrräder entsorgen?
Beim Auszug ist mir aufgefallen, dass mein MountainBike (welches zwar defekte Reifen hatte aber ansonsten noch einwandfrei und somit auch angekettet im Fahrradraum stand) fehlte. Ich habe den Vermieter darauf angesprochen und dieser meinte, dass er alle in irgendeiner Weise beschädigte und vermeintlich herrenlose Fahrräder entsorgt hätte. Er hätte 3 Wochen lang Zettel an die Fahrräder gehängt und kurzzeitig auch an das Müll-Häuschen. Da ich das Fahrrad die letzten Monate nicht brauchte (sitze daheim an der Thesis) habe ich mich natürlich auch nicht um eine Reparatur der Reifen gekümmert und habe auch den Zettel am Fahrrad nicht gesehen weil man ja nicht einfach in das Fahrrad-Häuschen läuft ohne das Fahrrad nutzen zu wollen. Ausserdem kann es auch sein, dass ich sogar die 3 Wochen gar nicht daheim war, da ich aufgrund der Thesis zu Konferenzen in ganz Deutschland gereist bin.
Nun denke ich, dass er Diebstahl begonnen hat, da es mein Eigentum ist und ich das Fahrrad ordnungsgemäß im nutzbaren Fahrrad-Häuschen angekettet hatte. Ich habe ja trotz defekten Reifen das Recht, mein Fahrrad vor Diebstahl zu schützen.
Nun finde ich im Internet leider keine klare Aussage, oft ist die Rede von funktionstüchtigen Rädern, da ist es klar dass die nicht entsorgt werden dürfen. Falls meine Vermutung stimmt, dass er das nicht durfte und ich Schadensersatz verlangen kann, bitte ich um Verlinkung einer Site, in der etwas zu meinem Fall steht, das ich ihm als Beweis (ohne einen Anwalt bemühen zu müssen) zusenden kann. Ein Artikel reicht vollkommen, nur Foren-Beiträge sind wohl etwas zu wage um meine Forderung glaubwürdig zu machen.
Danke im Voraus für eure hilfreichen Antworten!
6 Antworten
Nein darf er nicht das ist dein eigentum
Ein nicht fahrbereites Fahrrad (wegen platter Reifen) ist nicht gleich Müll!
Ich vertrete hier klar die Ansicht, dass du ein Anrecht auf Schadenersatz hast. Es verletzt die Sorgfaltspflicht des Vermieters, ein Fahrrad mit platten Reifen als Schrott Rad zu deklarieren. Er hätte dieses Fahrrad als funktionstüchtiges Vehikel erkennen müssen.
Es ist zwar gängige Praxis, nach der Vorgehensweise deines Vermieters, so Fahrrad Leichen aus dem Weg zu schaffen. Jedoch sollte man auch in der Lage sein das Gute vom Schlechten zu trennen. Ein offenbar vollständiges Fahrrad, welches nur platte Reifen hat, darf man unmöglich als Sperrmüll identifizieren.
Ich würde mich hier vehement zur Wehr setzen und Schadenersatz verlangen. Diesen durchzusetzen wird nicht leicht werden, weil ja quasi Aussage gegen Aussage steht. Hast du Fotos von deinem Bike? Hat der Entsorger (Vermieter) Fotos von deinem angeblichen Schrott Bike gemacht?
Wehr dich! Lass dich nicht unter kriegen! Der Vermieter hat ihr offenbar seine Sorgfaltspflicht verletzt. ich sehe dich im Recht.
Besonders den Satz: "In dem einschlägigen Aushang des Vermieters hieß es, dass nicht funktionsfähige und herrenlose Räder entsorgt werden würden."
Demnach liegt auch in dieser Fragestellung hier gerade keine Eigentumsverletzung vor, die einen Schadensersatz hergäbe, wie der Tenor des Artikels vermuten lässt, wenn für die Beseitigungssaufforderung eine mehr als angemessenen Frist gewährt wurde und jedem Leser klar war, dass sein Rad nach deren Ablauf als herrenlos i. S. d. § 958 I BGB in Ersatzvornahme entsorgt werden würde.
.... darf er, wenn er die Kosten und Lasten dafür übernimmt.
Er hat das ja auch, so jedenfalls die Frage, lange genug angekündigt.
Aus unseren Hütten lassen wir auch lastwagenweise die Hinterlassenschaften der lieben Mieter abfahren. Werfen allerdings die Abfuhrtermine in die Briefkästen der Bewohner.
Nur so müssen diese bezahlen, so die Gerichte hier bei uns.
Nur so müssen diese bezahlen, so die Gerichte hier bei uns.
Nein, nach BGH gilt die anteilige Kostentragungspflicht aller Mieter für eine immer mal wieder erforderliche Sperrmüllentsorgung von Gemeinschaftsflächen, soweit die Verursacher nicht direkt ermittelt werden können, da auch die i. S. d. § 1 BetrKV laufend entstehende Betriebskostenart ist.
G imager761
Nicht so ganz; nur wenn ein Mieter auch Gelegenheit hat, sich daran zu beteiligen, und dies ist auch richtig so.
Und deshalb bekommt er einmal im Jahr einen Dreizeiler und wir sind auf der richtigen Seite.
Einfach nur so abfahren was im Kellergang so rumliegt, müssen wir selber wuppen, so jedenfalls in unserem Gerichtsbezirk.
Nein!
Doch darf er, wenn der Müll nicht fristwahrend entfernt wurde.