Kann ich einen Firmenwagen absetzen (Kleinunternehmer)?

9 Antworten

Ich verstehe allerdings nicht wirklich, wie das mit den Steuern funktioniert.

Stimmt. Du verwechselst nämlich Umsatzsteuer und Einkommensteuer.

Die Kleinunternehmerregelung gilt nur für die Umsatzsteuer und hat nichts mit dem Betriebsausgabenabzug bei der Einkommensteuer zu tun.

Du solltest dir besser einen Steuerberater suchen. Der kostet zwar Geld, aber wenn man keinen hat und auch nicht viel von Steuerrecht versteht, kann das sehr viel teurer werden.

SM4SHiiX 
Fragesteller
 06.02.2018, 13:37

Das heißt also, dass ich auf jeden Fall 10%Einkommenssteuer zshlen muss

PatrickLassan  06.02.2018, 13:40
@SM4SHiiX

Wie kommst du ausgerechnet auf 10%? Die Höhe der Einkommensteuer ist von der Höhe des zu versteuernden Einkommens abhängig.

SM4SHiiX 
Fragesteller
 06.02.2018, 13:37

oder?

SM4SHiiX 
Fragesteller
 07.02.2018, 09:29

war ein tippfehler, meinte eigentlich 19%
aber wie sich das anhört, sind das ja nicht unbedingt 19%. gibt es da eine regeltabelle zu der einkommenssteuer?

Auch auch als Gewerbetreibender, der die Kleinunternehmerreglung nutzt, zahlst du auf alle Einkäufe die MwST.

Was du bei der Kleinunternehmereglung nicht darfst: du darfst deine verausgabte MwST beim Finazamt nicht geltend machen und du darfst auf deinen Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen.

Der einzige Vorteil, den diese Reglung bringt, du hast weniger Papier aus zufüllen. Sonst hat das keinerlei vorteile.

Und diese 19 % Mehwertsteuer haben mit deiner Einkommenssteuer nun wirklich nichts am Hut.

Das sind 2 paar verschidene Dinge.

Dein Gewinn ( Einkommen) ergibt sich aus Umsatz minus Betriebskosten.

(In den Betriebskosten wäre auch das Fahrzeug, inkl. 19% MwST einzutragen, sofern es ausschließlich betrieblich genutzt wird. Wird es auch privat genutzt, so musst du die privatfahrten, als privatentnahme eintragen.)

Daraus ergibt sich, abzüglich deiner privaten Werbungskosten und Sonderausgaben, dein zuversteuerndes Einkommen und daraus deine Einkommenssteuerschuld.

Du solltest dir besser einen Steuerberater suchen, denn mit deinem Wissen fährst du gegen die Wand.

Du zahlst die Rate inkl. der 19% und setzt dann auch die gesamte Rate als Ausgabe in Deiner Überschussrechnung an.

(Ohne die Kleinunternehmerregelung würdest Du auch die gesamte Rate zahlen, aber würdest dann die 19% bei deiner Umsatzsteuervoranmeldung gegenrechnen können und Dir somit sparen. Hat aber auf der Einnahemenseite Nachteile, daher ist Kleinunternehmer anfangs garnicht schlecht, außer man hat anfangs viele Ausgaben)

Du bist nicht vorsteuerabzugsberechtigt, deshalb sind die Leasingraten incl. USt. Betriebsausgaben. Wenn du das Fahrzeug auch privat nutzt, musst du natürlich den Privatanteil gegenrechnen.

Nein. Die MwSt ist eine Verbrauchssteuer. Als Vorsteuer-Abzugsberechtigter kann man diese geltend machen, sonst nicht.