Wie als Einzelunternehmer (Kleinunternehmerregelung) Privateinlage buchen?
Hallo Community,
ich bin gerade dabei mich als Einzelunternehmer selbstständig zu machen und habe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen sprich ich bin "Kleinunternehmer". Dafür habe ich mir bereits ein separates Geschäftskonto angelegt um Geschäftliches und Privates zu trennen. Nun stehe ich kurz davor, das erste Geld investieren zu müssen und möchte Geld von meinem Privatkonto auf das Geschäftskonto buchen. Jetzt ist meine Frage ob es dabei irgendetwas zu beachten gibt als Kleinunternehmer bei einer Privateinlage da ich ja nur mit der einfachen Buchhaltung zu kämpfen habe. Muss ich Privateinlagen- und entnahmen in irgend einer Art und Weise dokumentieren oder buchen ? Letztendlich hat es ja nichts mit der EüR zu tun, welche ich abgeben muss oder?
Danke für kommende Antworten :)
LG Nino
5 Antworten
Bei einer EÜR werden lediglich Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufgezeichnet; es gilt grundsätzlich das Zufluß/Abfluß-Prinzip; die Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ist der Gewinn/Verlust. Zur Erfassung der Vorgänge reicht grundsätzlich eine einfache Excel-Tabelle aus.
Bankkonten sind Bestandskonten und diese kennt die EÜR nicht.
Daher wird die Privateinlage gar nicht erfaßt, da es sich hier weder um Betriebseinnahmen noch um Betriebsausgaben handelt.
Solltest Du ein Buchhaltungsprogramm mit doppelter Buchführung nutzen, dann buchst Du:
Bank an Privateinlagen
Diese Buchung ist aber für die Gewinnermittlung später völlig ohne Bedeutung.
Gehst Du davon aus, dass Deine neue Unternehmung auf Dauer größere Umsätze machen wird? Mit "größer" meine ich insbesondere "sechsstellig oder noch mehr"?
Falls ja, empfiehlt es sich, von Beginn an eine doppelte Buchführung aufzusetzen und sich da frühzeitig reinzuwühlen.
Wenn Du nur eine einfache Buchhaltung machst, dann taucht so eine Geldeinlage aufs Geschäftskonto im Minimalfall außer auf dem Kontoauszug überhaupt nicht auf. Denn dann würdest Du ja nur Einnahmen, Ausgaben, Anlageverzeichnis, Handelskonto und ggf. noch Bargeldkasse buchen.
Doppelte Buchhaltung empfiehlt sich, es sei denn, es ist sehr wenig. Dann reicht Belege aufaddieren.
Der Buchungssatz wäre:
Geldkonto an Privat
da du als kleingewerbe-treibender keine "richtige" buchhaltung mit anlagevermögen, abschreibung usw., sondern eben nur die EÜR machen musst, spielt eine private einzahlung keine rolle.
wird es aber mehr, solltest edu einen steuerberater einschalten.
Natürlich gibt's auch bei einfacher "Minimal-Buchhaltung" ein Anlagenverzeichnis, bzw. sollte es tunlichst geben. Und darüber wird auch die AfA dann gerechnet. Auch Kleinunternehmer können (bzw. müssen ja teils) über mehrere Jahre abschreiben. Die Regeln, was über mehrere Jahre abzuschreiben ist, und was sofort in die Kosten geht, sind für alle Unternehmensarten (nahezu) gleich.
warum erklärst du das MIR?
MIR ist diese Tatsache bekannt ....
da ansonsten gut 30% meiner jährlichen Steuerklärungen falsch wären ...
Es gibt keine "Privateinlage" in einer Einzelunternehmung. Das Ergenis aus Einnahmen und Ausgaben ergibt dein Ergebnis. Das versteuerst du.
Wieviel du vorher rausnimmst ist dein Problem.Du kannst aber gerne eine "Einlagenkonto" anlegen, wenn es dir Spaß macht.
Wo gibt es denn sonst Privateinlagen?
Warum gibt es den Mond ?
In welcher Rechtsform gibt es denn sonst Privateinlagen?
echt?
ein Kleingewerbetreibender hat keine Abschreibung?
ist mir neu .....
dann fallen bei sämtlichen Photovoltaikanlagen Kosten weg