Kann ich ein pfandbon wieder verwenden?

3 Antworten

Sehr wahrscheinlich ja. Wenn er schon eingelöst wurde, dann hättest du ihn sicher nicht finden können, da er von den Kassierern einbehalten und entwertet (unterschieben, eingerissen) wird.

Wenn er tatsächlich schon eingelöst aber nicht entwertet wurde, dann gibt es in der Regel eine entsprechende Fehlermeldung. Allerdings wäre dann der Markt in der Beweipflicht nachzuweisen, dass dieser Bon tatsächlich schon eingelöst wurde. Denn es kommen gelegentlich auch Falschmeldungen bei unbenutzen Bons vor.

Da du den Bon jedoch gefunden hast, solltest du dann nicht auf Einlösung bestehen falls eine Fehlermeldung kommen sollte.

Bedenke jedoch die rechtliche Situation. Denn beachte, dass wenn der gefundene Bon einen Wert von über 10,- hat, er meldepflichtig bei der zuständigen Behörde ist. Bei unter 10,- musst du dies nicht tun, jedoch bist du dennoch 6 Monate zur Aufbewahrung verpflichtet (§ 973 BGB). Erst dann geht die Sache in dein Eigentum über.

Normalerweise wird der an der Kasse einkassiert, sofern dieser eingescannt wurde. Lege den Bon einfach beim nächsten Einkauf an der Kasse vor. Du wirst sehen, was Sache ist.

So ein Beleg wird normal an der Kasse einbehalten bzw. gleich zerrissen und entsorgt.

Ich würde es versuchen.