Kann ich ein Auto anmelden wenn ich nicht der Besitzer bin?

5 Antworten

Hmm..gute Frage. Ich denke schon, dass das geht. Aber weißt du wie du das ganz einfach rauskriegst? Du nimmst den Höhrer in die Hand und rufst mal auf der Zulassungsstelle an. Die können dir das sagen und auch gleich welche Unterlagen du brauchst und evtl. was in der Vollmacht stehen muss, falls es denn so geht.

Ich würd anrufen. Denn Gesetze ändern sich ja auch ständig, selbst wenn dir hier einer einen Rat geben kann dann weißt du nicht, ob der immernoch gültig ist und ob das auch in allen Bundesländern gleich ist usw. Auf der Zulassungsstelle nachfragen halte ich für die beste Lösung. PS: Knöllchen gehen aber immer zuerst an den Halter. Du könntest das Auto ja auch geklaut haben.

LG, sag Bescheid ob's geht, würde mich auch interessieren.

Sry, Knöllchen gehen an denjenigen, auf den das Nummernschild eingetragen ist, also an dich, wenn du es anmeldest. Am besten rufst du wirklich dort an! ;-)

@GegenDenStrom25

Die haben keine Nummer, dort wo ich wohne, sonst könnte da ja einer während der Arbeitszeit anrufen. Die Staatsdiener müssen vor dem gemeinen Volk geschützt werden, verstehste.

Also im Fahrzeugschein kann kein anderer Name stehen als im Brief, richtig?

Könnte mir einer sagen wie so eine Vollmacht aussehen muss, bzw was dazugehört?

@autoAnmelder

Doch, doch im Schein kann schon jemand anders stehen als im Brief. Also im Brief steht der Eigentümer und im Schein derjenige, der das Auto auf sich angemeldet hat.

In der Vollmacht müsste in etwa stehen:

Vollmacht

Hiermit bevollmächtige ich xy das Auto xyz auf seinen Namen anzumelden.

Mit freundlichen Grüßen blablabla, der Eigentümer

Aber keine Garantie, dass das reicht. Das wird die dir spätestens am Schalter verklickern was genau sie braucht. Bürokratie halt - wer blickt da schon durch außer Beamte.

Viel Erfolg!

Wenn das Fahrzeug auf Dich zugelasen wird, stehst Du auch in beiden Zulassungsbescheingungen (also in Schein und Brief), das heißt aber nicht, daß Du dann der Eigentümer des Fahrzeuges bist. Du kannst ja nach der Anmeldung Deinem Kumpel die Zulassungsbescheingung Teil II zurückgeben. Für die Anmeodlung auf Deinen Namen benötigst Du keinerlei Vollmachten, wenn Du die Papiere bei hast reicht das. (abgesehen von der eVb Nr der Versciherung.

Meldest du das Auto auf dich an, bist du der Halter, dieser wird auch im Fahrzeugbrief eingetragen. Dazu braucht man selbstverständlich den Brief.

Der Halter des Autos ist IMMER derjenige, der beim Straßenverkehrsamt und im Brief eingetragen ist. Der MUSS dann auch Kfz-Steuern zahlen sowie das Auto auf sich versichern und ist für alle Vorkommnisse mit und rund um das Fahrzeug verantwortlich. Dein Freund kann also nicht Halter des Wagens bleiben, wenn du ihn auf dich umschreiben lässt.

Er kann aber wohl Eigentümer bleiben, das ist ein Unterschied. Eigentümer ist nach deutschem Recht derjenige, der den Fahrzeugbrief in seinem Besitz hat. Das ist aber eine rein sachenrechtliche Frage und hat nix mit der Halterhaftung zu tuun.

Wenn du also das Auto auf dich umschreiben lässt, bist du voll dafür verantwortlich.

Da dein Freund aber als letzter Halter im Brief eingetragen ist, will das Straßenverkehrsamt auf jeden Fall entweder eine Vollmacht oder einen Kaufvertrag sehen, aus dem hervorgeht, dass du berechtigt bist, das Fahrzeug auf dich anzumelden. (sonst könnte ja jeder kommen...^^)

Einfacher wäre es aber vielleicht, wenn dein Freund dich bei der Versicherung mit als Fahrer eintragen lässt. Knöllchen, die du verursacht hast, gehen zwar an ihn, aber du kannst das Bußgeld einfach selbst zahlen. Gibt es Punkte, den beigefügten Anhörungsbogen ausfüllen, dass du der fahrer bist und die Schuld auf dich nimmst.

Der MUSS dann auch Kfz-Steuern zahlen sowie das Auto auf sich versichern

Die Versicherung kann durchaus auf einen anderen als den Fahrzeughalter laufen.

Ohne Brief kann man ja kein Auto anmelden, oder?

richtig. du brauchst den brief und eine volmacht.

bist dann der fahrer, aber dein freund ist der besitzer = halter

Ich möchte das auto auf meinem Namen anmelden, damit ich die ganzen Knöllchen direkt erhalte :) ausserdem hat er keinen Führerschein mehr :(

das ist quatsch. wenn du beim fahren mal ein knöllchen kriegst, geht es an dein freund, und er muss dann dem widersprechen, nach dem motto "der hans werner ist ber gefahren". dann geht das ganze an dich weiter und du musst es bestätigen. so hat dien frenud dadurch kein nachteil

Da ist vieles flasch. Besitzer ist nicht der Halter. Wenn ich ein Auto klaue bin ich auch der Besitzer. Besitzer sagt wirklich nur wer das Auto gerade hat, also körperlich da vor sich stehen hat oder drinsitzt. Eigentümer ist der, dem es rechtlich gehört, meistens also derjenige mit dem Fahrzeugbrief und seinem Namen eingetragen in dem Brief. Halter ist die Person, die das Fahrzeug anmeldet, das muss aber weder der Besitzer, noch der Eigentümer sein, sondern kann irgendwer sein, solange er eine Vollmacht hat. Und das mit dem Knöllchen ist auch falsch, denn Knöllchen gehen an denjenigen, auf den die Nummernschilder registriert sind und das muss nicht derselbe sein, der im Fahrzeugbrief steht, es kann auch der Halter aus dem Fahrzeugschein sein.

Das ist eben deutsche Bürokratie und Gründlichkeit - das muss man nicht verstehen, aber so ist es.

@GegenDenStrom25

denn Knöllchen gehen an denjenigen, auf den die Nummernschilder registriert sind und das muss nicht derselbe sein, der im Fahrzeugbrief steht, es kann auch der Halter aus dem Fahrzeugschein sein.

Im Brief und Schein steht der gleiche Name des Fahrzeughalters.

(Brief und Schein gibt es bei An- Ummeldung eh nicht mehr, nennt sich mittlerweile Zulassungsbescheinigung Teil I + II)

Ja,du brauchst den Brief,eine Vollmacht und seine Bankverbindung wegen der Strassensteuer.Auch dafür brauchst du eine Vollmacht.

und seine Bankverbindung wegen der Strassensteuer

da kann er aber auch seine eigene angeben. von wem das geld kommt ist der stadt egal. hauptsache einer zahlt

@rango9

Ja stimmt,da muss ich dir jetzt recht geben!