Kann ich Bareinnahmen meiner Firma auf mein privates Konto einzahlen und auf mein Geschäftskonto überweisen?
Folgende Situation:
Bei meinen neu gegründeten Kleingewerbewerde ich viele Bareinnahmen verbuchen. Diese möchte ich natürlich gerne auf mein Geschäftskonto einzahlen. Das man Bareinnahmen sehr genau dokumentieren muss und mit Quittungen und Rechnungen im Zweifelsfall belegen muss ist mir klar. Offen bleibt mir allerdings die Frage, ob ich das Geld auf mein privates Konto einzahlen kann und mit dem Vermerk (Bsp.: "Kassenstand Mai 2017") auf mein Geschäftskonto überweisen darf, oder gilt das dann als Privateinlage, da es ja von meinem Privatkonto kommt. Die Bank meines Geschäftskontos bietet leider nur eine sehr umständliche Möglichkeit der Bareinzahlung an.
2 Antworten
Das ist ein normaler neutraler Geldtransit - die Einnahmen werden über das Kassenbuch als Erlöse erfaßt; die Gelder werden dann der Barkasse entnommen und über den Umweg des Privatkontos auf das Geschäftskonto überwiesen - das ist kein steuerrechtlich relevanter Vorgang und hat auch keine Gewinnauswirkung.
Also wenn man das buchen würde:
Geldtransit an Kasse
(hier: Zwischenstation Privatkonto bleibt ohne Berücksichtigung)
Bank an Geldtransit
Du machst ja wahrscheinlich Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Hier braucht auch überhaupt nicht zwischen Barkasse und Bankkonto unterschieden werden.
Die Einnahmen (Erlöse) und Ausgaben (Kosten) der Kasse und der Bank können einfach in einer Tabelle erfasst werden - solche Geldtransits werden dabei nicht erfasst.
Dabei kommt es auf die Geschäftsform an. Ist es ein Einzelunternehmen (ich gehe mal davon aus, da es ein Kleingewerbe ist), stellt dies kein Problem dar. Der Vorgang muss aber auch im Kassenbuch korrekt erfasst werden.
Bei einer GmbH sollte dies tatsächlich eine Privatentnahme sein, welche als Kredit gewertet wir und Kredite sind zu verzinsen. Also theoretisch möglich, aber es könnte umständlich werden.
Die sicherste Antwort wird dir jedoch sicherlich dein Steuerberater geben, da er diese vorgänge ja auch später bewerten/auswerten muss.