Hartz4 nach Studienabbruch

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gehen wir vom für dich ungünstigeren Fall aus, dass du und deine Freundin eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Im dem Fall kann ihr Einkommen im Grundsatz bei dir mit angerechnet weder und ihr habt jeder einen etwas niedrigeren Regelsatz.

Da für sie als Studentin aber mutmaßlich der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II gilt, darf nur der Teil ihres Einkommens bei dir berücksichtigt werden, denn sie zur eigenen Bedarfsdeckung nicht bruacht; zudem hat sie je nach Herkunft ihres Einkommens einen Freibetrag von mindestens 30 EUR (Versicherungspauschale); es können aber auch deutlich über 200 EUR Freibetrag sein.

Beträgt ihr Mietanteil ebenfalls 320 EUR, wird also nicht viel von ihrem Einkommen bei dir angerechnet werden dürfen (evtl. hat sie sogar noch Anspruch auf Zuschuss zu den ungedeckten Mietkosten nach § 27 Abs. 3 SGB II).

Du wirst also (höchstwahrscheinlich) Anspruch auf 345 + 320 haben.
In dieser Betrachtung bleibt erstmal die Angemesenheit der Wohnung außen vor.

Bildet ihr keine BG hast du - kurz gesagt - Anspruch auf 382 + 320, deine fReundin muss ihr Einkommen und Vermögen nicht erklären und die wohnung wird wahrscheinlich angemessen sein.

christophz 
Fragesteller
 18.03.2013, 15:11

Das war sehr hilfreich, vielen Dank!

Wenn ich vorhabe, zum 01.10. wieder ein Studium aufzunehmen, werden die Behörden von mir in der Zwischenzeit verlangen, eine berufsbildende Maßnahme oder einen 1-EUR-Job zu machen?

VirtualSelf  18.03.2013, 15:39
@christophz

Möglicherweise

Da solche Maßnahmen aber relativ begehrt sind - zumindest, was den 1EUR-Job betrifft -, wird man die eher für Antragsteller vorsehen, die die auch zu Ende bringen können.

Was man natürlich verlangen wird, sind Nachweise für Eigenbemühungen.

Ja, kannst du. Wer bei uns kein Geld zum Überleben hat, dem wird geholfen. Allerdings werden die dir, einem jungen Mann, ordentlich Stress machen.

Allgemein sind sie auf Studienabbrecher vorbereitet. Du bist ja nicht der Einzige, der in diese Lage gekommen ist. Sie können dir zum Beispiel eine Berufsausbildung anbieten, falls du noch keine hast.

christophz 
Fragesteller
 18.03.2013, 03:10

Auch wenn ich zum WiSe etwas anderes studieren möchte?

FelixLingelbach  18.03.2013, 03:20
@christophz

Du kannst denen natürlich viel erzählen...Trotzdem schließe ich mich den anderen in diesem Fall dann an. Bleib eingeschrieben. Als Student ist es doch leicht, Jobs zu finden und die paar hundert Euro zu verdienen, die du zum Leben brauchst.

Stop, stop, stop!

Man hat immer mal so Phasen in einem Studium, wo man hinschmeißen möchte. Ich weiß nicht, was bei dir der Grund dafür ist. Aber bedenke deine Lage noch einmal gründlich.

Einen Job suchen ist ein schöner Vorsatz und wird auch erst mal funktionieren. Noch bist du jung und wirst auch Arbeit finden. Aber für ungelernte Kräfte wird es mit zunehmendem Alter immer schwerer, etwas geeignetes zu finden. Hast du denn schon eine Berufsausbildung?

Mach nicht voreilig einen Schritt, den du später vielleicht bereust.

christophz 
Fragesteller
 18.03.2013, 15:10

ich studiere im wintersemester etwas neues!

susicute  18.03.2013, 16:48
@christophz

Umso mehr stellt sich die Frage warum du dich jetzt exmatrikllierst!? Das Verschafft dir Nachteile z.B. beim Kindergeld, sieht schlecht im Lebenslauf aus und du könntest deine Zeit im Sommersemester dazu nutzen schon mal ein paar Veranstaltungen des neuen Studiengangs zu besuchen.

Studier einfach weiter bis du einen Job gefunden hast. Problem gelöst. ALGII wirst du schon bekommen, es ist aber gut denkbar, dass du sanktioniert wirst. Du hast dich ja scheinbar dann voll bewusst und gezielt in diese Notlage gebracht.

Oder gibt es irgendwelche gravierenden Gründe die einen sofortigen Abbruch zwingend erforderlich machen?

schneckenschiss  18.03.2013, 00:53

Zusätzlich ist es so, dass von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen wird (egal ob WG oder tatsächliche Partnerschaft), sobald du länger als 1 Jahr mit der gleichen Person zusammen wohnst. Somit muss sich deine Mitbewohnerin beim Amt komplett mit offen legen und sie dich ggf. finanziell unterstützen. Du hast rechtlich zwar keinen Anspruch auf ihr Geld, das Sozialamt sieht das aber anders. Kenne ich aus eigener Erfahrung! Insofern stimme ich SupraX zu: Studiere so lange weiter, wie du kannst. Suche währenddessen nach einem Job. Solltest du eine Prüfung entgültig nicht bestanden haben, dann hast du wiederum Anrecht auf Hatz IV.

Und ja, dein Mietanteil wird übernommen. Ebenso erhälst du Geld zur Bestreitung deines Lebensunterhalts.

FelixLingelbach  18.03.2013, 00:59
@schneckenschiss

Das Sozialamt sieht das anders, darf es aber nicht. Meine WG-Mitbewohner wohnen schon seit 4 Jahren bei mir und werden nicht behelligt. Ich bekomme H4.

schneckenschiss  18.03.2013, 01:06
@FelixLingelbach

Richtig, sie dürfen es nicht. Du hattest vermutlich den Vorteil, dass ihr mehrere Mitbewohner seid und nicht nur zu zweit. Sobald du nur zu zweit wohnst, gehen die von einer Beziehung und damit einer Bedarfsgemeinschaft aus. Ich habe gehört, dass man da wohl Recht bekommt, wenn man einen Anwalt einschaltet. Geht aber über viele Instanzen... :-(

FelixLingelbach  18.03.2013, 03:21
@christophz

Aber deine Freundin liegt unter dem Harz-Satz.