Was passiert bei Wohnungkündigung; Wird man automatisch abgemeldet?

9 Antworten

Du bist mit Deinem Mann verheiratet und somit auf zweierlei Art weiterhin verbunden.

1. Ehe und 2. Mietvertrag.

Die Ehe könnte man vielleicht noch ignorieren, aber aus dem Mietvertrag kommst Du nur raus, wenn er gemeinsam mit Dir kündigt. Tut er das nicht, weil Du ihn nicht erreichst oder nicht erreichen willst, bleibt der Mietvertrag bestehen und damit alle Verpflichtungen.

Du darfst zwar kündigen, aber die Kündigung wäre so lange wertlos, bis auch Dein Mann kündigt.

Abgemeldet wird man nie automatisch. Mit der neuen Anmeldung irgendwo anders wird man bei der vorherigen Adresse abgemeldet. Du könntest Dich also abmelden, aber Dein Mann bleibt angemeldet. Nur hat das mit dem Mietvertrag rein gar nichts zu tun.


Danke.. es ist nur so, er ist im ausland und ich weiß nicht wann er wieder kommen will, wenn überhaupt und alleine packe ich die Wohnung nicht. 

Da er es letztes Jahr 3 monate lang nicht geschafft hat, die Miete zu überweisen, haben die Vermieter gesagt, wir müssen raus, wenn die Miete auch nur ein mal nicht rechtzeitig kommt. 

Da ich es nicht packe, werden die Vermieter mich eh früher oder später rausschmeisen. Ihn also auch, die kündigen uns einfach. Ich melde mich woanders wieder an und was passiert mit ihm, weiß das jemand?

@tatarterrorist

Such Dir eine neue Wohnung. Wenn Du eine gefunden hast, rede mit dem Vermieter und teile ihm mit, ab wann Du in die neue Wohnung kannst.

Sage ihm dann auch, dass Du allein die Wohnung nicht kündigen kannst, aber ohne Deinen Mann sie auch nicht länger zahlen kannst.

Sage ihm, die einzige Chance, dass Du den Mietvertrag rechtsgültig beenden kannst, wäre eine Kündigung durch ihn, dem Vermieter. Vereinbare mit ihm, dass Du zum passenden Zeitpunkt die Miete einmal nicht zahlst und weil schon eine Abmahnung erfolgt ist, darf er Dich dann kündigen. Wichtig ist, dass mit dem Zahlungsausfall die Situation geschaffen wird, in der es dem Vermieter, ohne Deinen Mann zu hören, die Möglichkeit gegeben wird, den Mietvertrag zu beenden. Bitte ihn darum, dass er das mit macht.

Somit erreichst Du 2 Dinge:

1. Der Mietvertrag kann von einer Seite rechtsgültig beendet werden.

2. Der Vermieter hat ausreichend Zeit, neue Mieter zu finden.

Du kannst es mit dem Vermieter auch so vereinbaren, dass er Dich kündigt, weil die Miete nicht eingegangen ist, aber Du zahlst sie ihm unmittelbar danach oder schon im voraus in bar. Somit braucht er keine Angst zu haben, dass er sein Geld nicht bekommt.

Wenn Du umgezogen bist, musst Du sowieso zum Einwohnermeldeamt, um Dich in der neuen Wohnung anzumelden.

Bei der Gelegenheit erzählst Du denen, dass Dein Mann schon viel länger umgezogen ist. Wenn er sich nicht abgemeldet hat, ist das dann allein seine Sache.

@bwhoch2

Ob der Mann dort angemeldet ist oder nicht, ist relativ egal. Irgendwann wird er von Amts wegen abgemeldet. Gib auf dem Einwohneramt bitte auch an daß du ab jetzt von ihm getrennt lebst, falls du das beabsichtigst, das hilft dir bei einer ggfs. Ehescheidung. Wenn von ihm keine Anschrift bekannt ist, kann die Öffenliche Zustellung durch Aushang greifen.

Wichtig könnte noch sein, wenn du gekündigt bist, mußt du  natürlich nicht sofort ausziehen. Falls der Vm. in diesem Punkt nicht mit sich reden läßt, müßte er erst eine Klage auf Räumung und Herausgabe stellen, und erst mit dem Urteil könnte er zwangsräumen. Aber dort soll es ja nicht hin gehen.

Ja, gehe ohne Mietschulden da raus, denn du brauchst die Bescheinigung daß du keine Mietschulden hast, für die neue Wohnung.

Wenn ihr gemeinsam im Mietvertrag steht, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen. Du kannst ihn dann zur Unterschrift auffordern(lassen) und musst das dann notfalls vor Gericht austragen.

Das kann natürlich dauern.

Habt Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag, kann dieser auch nur gemeinsam gekündigt werden.

Die Kündigung ist nur gemeinsam möglich.

Normalerweise nicht!

du kannst dem Vermieter evtl.  die Situation schildern!

vielleicht läßt er sich darauf ein, wenn du einen Nachmieter bringst?

no way! Der vermietet die Wohnung neu und plötzlich steht Dein Ex vor der Tür und beanstpruch sie auch. Das gibt einen schönen Rechtsstreit mit viel Schadensersatz, den Vermieter dann zahlen müßte.

@bwhoch2

Das mit dem Ex müßte natürlich geklärt werden, das ist klar!