Darf mein Ex-Freund mich einfach aus der Wohnung werfen und mir den Schlüssel wegnehmen?

10 Antworten

ich habe nie einen mietvertrag unterschrieben. soweit ich weiss, er
auch nicht. die wohnung läuft auf seinen bruder, diesem überweist er
monatl. einen betrag als "miete".

mit diesen konkludente Handlungen ist ein Mietvertrag zwischen Bruder und Deinem Ex zustandegekommen. Ein Mietvertrag muß nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden, auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam.

jetzt kriegt er den rappel und will mir die wohnungsschlüssel abnehmen und mich raushaben. kann er das so einfach?

Welche Vereinbarung hast Du denn mit Deinem Ex bezüglich der Finanzierung Eures gemeinsamen Haushalts getroffen? Wenn Du Dich beteiligt hast, wirst Du das im Bestreitensfall auch nachweisen müssen. Allerdings sind mündliche Vereinbarungen schwer nachzuweisen, weil in solchen Fällen selten von beiden Seiten das gleiche behauptet wird.

ich bin ja auch schon lange gemeldet und nicht erst seit gestern. das
darf man auch  nicht ausser acht lassen.

Auch wenn Du dort schon lange gemeldet bist kannst Du nur auf die Meldung bezogen keine mietrechtlichen Ansprüche ableiten.

wir haben beide keinen vertrag unterschrieben, darf man auch nich vergessen.

wie oben erklärt ist auch ein mündlicher Mietvertrag wirksam. Dein Ex kann durch seine regelmäßigen Überweisungen der Miete das Bestehen eines Mietvertrages nachweisen.

kann er das so einfach?

Wenn Du nicht nachweisen kannst, dass Du Miete gezahlt hast, dann kann Dich der Ex aus der Wohnung verweisen und das sogar notfalls mit Hilfe der Polizei.


habe mich auch schon informiert, ob er mir jetzt einfach die schlüssel abnehmen darf.

Und wo hast Du Dich informiert und was kam dabei heraus?

 ich bin ja auch schon lange gemeldet und nicht erst seit gestern. das darf man auch  nicht ausser acht lassen. 

Nicht relevant, wenn man keine Miete zahlt.

wir haben beide keinen vertrag unterschrieben, darf man auch nich vergessen.

Er zahlt Miete und hat somit einen mündlichen Mietvertrag


Ein Anwalt ist rausgeschmissenes Geld.

Wenn du nicht nachweisen kannst, dass du Miete gezahlt hast, dann kann dich dein Ex aus der Wohnung verweisen......

Nicht relevant, wenn man keine Miete zahlt.

Das darf er nicht. Sofern die Fragestellerin tatsächlich in der Wohnung gelebt und sich auf diese polizeilich umgemeldet hat, hat sie ein Besitzrecht an dieser erworben.

Geht sie nicht freiwillig, müsste der Ex sie theoretisch raus klagen.

So hat es mir mal ein Rechtsanwalt ( Fachanwalt für Mietrecht ) geschrieben, den ich um entsprechende Beratung gebeten hatte, als ich in der gleichen Situation war.

@RechtsNotar

Ich ging bei meiner Antwort davon aus, dass sich sich dort nur Aufhält.

Natürlich ist  die Sachlage anders, wenn sie dort gemeldet ist, dann kann er sich nicht rauswerfen, auch nicht mit der Polizei.

Danke für Deinen Kommentar; dürfte für manchen User interessant sein-.

@johnnymcmuff

Herr muff, du bist doch nicht auf den Kopf gefallen.

Es geht aus ihrer Frage klar hervor, dass sie seit Jahren in der Wohnung entsprechend gemeldet ist.

Im vorliegenden Fall bedarf es wirklich Fachwissen. Denn Google hilft hier nicht.

Alle "Experten" haben hier versagt.

@RechtsNotar

Herr muff

Bitte meinen Namen nicht verunglimpfen.

Im vorliegenden Fall bedarf es wirklich Fachwissen. 

Ich hab da wohl die Frage nicht richtig gelesen:

Asche auf mein Haupt: aber dennoch behaupte ich das ein gewisses Fachwissen da ist.

Ich habe Dir ja Recht gegeben und kann auch Fehler eingestehen.

Herr otar.   :-)

@RechtsNotar

Alle "Experten" haben hier versagt.

Du zwar hier nicht aber als  User Goldfachanwalt schon.  :-), denn der warst Du.

Wer austeilt muss auch einstecken können.

Ich kann Fehler eingestehen, das  ist für Andere eher schwierig.

Ende der Kommunikation.

@RechtsNotar

Kaum bekommst Du negative Kritik schon setzt Du Deinen Account inaktiv? LOL.

"ich habe nie einen mietvertrag "

Rauskriegen wird man dich, allerdings wird dass der eigentliche Mieter von dir verlangen müssen aka sein Bruder

Nach dem Kommentar der FS besteht ein mündlicher Mietvertrag zwischen dem Ex und seinem Bruder, denn der EX zahlt an seinen Bruder Miete. Damit übt der Ex in der Wohnung das Hausrecht aus. Aber es bleiben dennoch Fragen offen.

es is ja nich so, dass ich nich gehen will! ich werde gehen! ich habe die wohnungssuche ect. schon eingeleitet, allerdings geht das halt nich so hoppla di hopp. ich muss nurnoch die zeit überbrücken bis ich ne wohnung habe. 

habe mich auch schon informiert, ob er mir jetzt einfach die schlüssel abnehmen darf. ich bin ja auch schon lange gemeldet und nicht erst seit gestern. das darf man auch  nicht ausser acht lassen. wir haben beide keinen vertrag unterschrieben, darf man auch nich vergessen.

fühle mich nun ziemlich machtlos und bräuchte ne klare, korrekte antwort. 

leider kann ich mich freitags abends um 17 uhr weder an nen anwalt noch an ein amt wenden....

Was ist an den Antworten bis jetzt bitte nicht klar und korrekt?

Es ist nicht relevant dass ihr beide nicht den Vertrag unterschrieben hat, wenn sein Bruder sagt er darf da weiter wohnen und du nicht dann hast du keine Wahl außer - direkt im Zweifel wenn angefordert - zu gehen. 

@Kirschkerze

Kerze:  Doch, die Wahl hat sie.

Er muss sie raus klagen, wenn sie nicht freiwillig geht.

Denn sie hat sich ein Besitzrecht an der Mietsache erworben, wenn sie in der Wohnung lebt und dort polizeilich gemeldet ist.

Dies ist unabhängig von der Zahlung einer Miete. ( so mir gegenüber die beratende, schriftliche  Auffassung eines Fachanwalt für Mietrecht )

Wenn du bereits mehrere Jahre mit deinem Ex zusammen gewohnt hast, wie hast du denn deinen Lebensunterhalt bestritten? Ich darf doch annehmen, dass ihr eine gemeinsame Haushaltsführung hattet? Aus dieser Sicht ließe sich eine Beteiligung an der Miete herleiten, was in ein mündliches Untermietverhältnis umgedeutet werden könnte.