Steuer Einraumwohnung Lehrer
Es mag merkwürdig klingen, aber ich möchte eine Einraumwohnungen der Nähe meiner Wohnung zum Arbeiten (als Büro, allein für schulische Sachen und nicht zum Übernachten ) anmieten. Die Gründe sind vielschichtig-u.a. meine Wohnung reicht für mein Unterrichtsmaterial nicht mehr aus (in der Schule reicht dafür der Platz gleich gar nicht.) Ein Umzug in eine größere Wohnung kommt nicht in Betracht, da ich meinen Vater pflege, den ich nicht mehr umziehen lassen kann/ möchte.
Kann man eine kleine Einraumwohnung als Arbeitszimmer steuerlich geltend machen? - Kennt sich da jemand aus?
Danke für die Antwort
3 Antworten
Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG (häusliches Arbeitszimmer) greift hier nicht, weil die Vorschrift ausschließlich auf häusliche Arbeitszimmer abstellt. Im vorliegenden Fall handelt es sich aber um ein außerhäusliches Arbeitszimmer, weswegen einem vollen Abzug als Werbungskosten nichts entgegensteht.
Das wird ein Problem, denn die höhe der Kosten für den häuslichen Arbeitsraum sind ohnehin schon begrenzt. Es wird für Dich ein teurer Spaß, wenn Du es machst.
Wenn Du soviel Arbeitsmaterial hast, dass es selbst in der Schule nicht untergebracht werden kann, würde ich mich mal an die Schulbehörde werden.
würde ich mich mal an die Schulbehörde werden
Kicher, die würden staunen, was sich Lehrer alles privat anschaffen, nur damit der Dienst Spaß macht.
ja, du darfst sie als 2. wohnung anmelden und dafür sondersteuern zahlen
so wie der herr hofreiter gesollt hätte
wer 2 wohnsitze hat, entnimmt der allgemeinheit wohnraum über das normale maß
desshalb wird er da zur zahlung von zweitwohnungssteuer gebeten
Nicht alle Orte/Städte haben die Zweitwohnungssteuer.