Steuer Einraumwohnung Lehrer

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Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG (häusliches Arbeitszimmer) greift hier nicht, weil die Vorschrift ausschließlich auf häusliche Arbeitszimmer abstellt. Im vorliegenden Fall handelt es sich aber um ein außerhäusliches Arbeitszimmer, weswegen einem vollen Abzug als Werbungskosten nichts entgegensteht.

Das wird ein Problem, denn die höhe der Kosten für den häuslichen Arbeitsraum sind ohnehin schon begrenzt. Es wird für Dich ein teurer Spaß, wenn Du es machst.

Wenn Du soviel Arbeitsmaterial hast, dass es selbst in der Schule nicht untergebracht werden kann, würde ich mich mal an die Schulbehörde werden.

Schnurri24 
Fragesteller
 12.05.2014, 11:38

würde ich mich mal an die Schulbehörde werden

Kicher, die würden staunen, was sich Lehrer alles privat anschaffen, nur damit der Dienst Spaß macht.

ja, du darfst sie als 2. wohnung anmelden und dafür sondersteuern zahlen

so wie der herr hofreiter gesollt hätte

wer 2 wohnsitze hat, entnimmt der allgemeinheit wohnraum über das normale maß

desshalb wird er da zur zahlung von zweitwohnungssteuer gebeten

wfwbinder  12.05.2014, 08:34

Nicht alle Orte/Städte haben die Zweitwohnungssteuer.