Wo trage ich Haushaltshilfe bei Steuer ein bei freiberuflich genutztem Arbeitszimmer?

3 Antworten

Das trägst Du hier incl. USt. ein

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Wenn Du dein häusliches Arbeitszimmer nutzt, musst du die Kosten natürlich aufteilen.

Ein Teil als haushaltsnahe Aufwendungen und der andere Teil fließt in deine EÜR als Betriebsaufwand ein. Die Aufteilung erfolgt anteilig so, wie du dein Arbeitszimmer im Verhältnis zu den Gesamtkosten Deiner Wohnung als Betriebsausgabe geltend gemacht hast.

 - (Wirtschaft und Finanzen, Steuern, Steuererklärung)

Das gilt dann wenn die Haushaltshilfe angestellt ist. Ansonsten Zeile 5.

@Helefant

Stimmt, ist korrigiert.

Du musst die Kosten auf alle Fälle aufteilen. Die privaten Aufwendungen gehören dann in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, die geschäftlichen in die EÜR.

Ah super, danke. Und wird das dann aufgeteilt nach Größe des Arbeitszimmers? (Also wie auch bei der Miete?) Und weißt du zufällig auch wo in der EÜR ich das dann eintrage? Steuererklärungen und ich, wird sind einfach keine Freunde

Wenn die Aufteilung nach Quadratmetern nicht unsachlich wäre, dann ist das so ok. In der EÜR gehört das in die Zeile Abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer.

Das sollte eigentlich ein Kommentar werden :-/