Arbeitszimmer in einer WG Steuerlich Absetzen?
Hallo
Folgende Szenario:
Person A ist Lehrer und wohnt in einer WG. Er mietet bereits eine Zimmer (300 Euro Monat). Eine zweite (kleine Zimmer) wird bald frei in der WG und A möchte auch eine extra Zimmer mieten als Arbeitszimmer. Die Miete für die Arbeitszimmer ist 200 Euro / Monat.
Frage: Kann A 100% des Kostens von die Arbeitszimmer (200 Euro / Monat) von seiner Steuererklärung absetzten ?
Oder gibt es andere Regeln ?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
3 Antworten
Lehrer können ein separates Arbeitszimmer ansetzen, wenn ihnen in der Schule kein angemessener Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Der halbe qm im Lehrerzimmer wird NICHT als adäquater Arbeitsplatz angesehen.
Geht, sofern die Bedingungen für das Arbeitszimmer erfüllt sind. Maximal 1250€ sind auch steuerlich geltend zu machen. Und das heißt nicht, dass er das Geld 1:1 wieder bekommt. Knapp 1/3
Es stellt sich hier die Frage:
Handelt es sich bei der Anmietung eines separaten zusätzlichen Zimmers in einer Wohngemeinschaft um ein "häusliches" oder "außerhäusliches" Arbeitszimmer, wenn sich das Zimmer getrennt vom eigenen Wohnbereich befindet und es ausschließlich nur für berufliche Zwecke angemietet wird?
Der Unterschied ist gravierend - ein außerhäusliches Arbeitszimmer kann immer, ohne Vorliegen von gewissen Voraussetzungen, mit den vollen Kosten angesetzt werden, während ein häusliches Arbeitszimmer nur bis 1.250 € im Jahr geltend gemacht werden kann - zudem müssen hier dann auch die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen.
In einer WG wird auch das angemietete zusätzliche separate Zimmer als "häuslich" eingestuft, da es eine bauliche Einheit mit dem Wohnteil darstellt (z. B. in einer Wohnung liegt).
Sollte das Zimmer in einer anderen Wohnung liegen, dann wäre es außerhäuslich
Ich stelle den Unterschied dar, weil es vermehrt auch "Wohngemeinschaften" gibt, die ein ganzes Haus mit unterschiedlichen Wohnungseinheiten umfassen.
Daher können die Kosten, bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen, nur bis 1.250 € im Jahr geltend gemacht werden, wenn das Zimmer in der gleichen Wohneinheit liegt (was i. d. R. der Fall sein dürfte).