Kann ich 50% einer Eigentumswohnung verkaufen?

6 Antworten

Zwar kannst Du Deinen Anteil gerne feilbieten, aber sofern es sich nicht um eine sehr heiß begehrte Wohnlage handelt, wird sich dafür kein Interessent finden. Viel schwerwiegender ist allerdings die gesamtschuldnerische Haftung - denn aus der kommst Du auch durch den Anteilsverkauf nicht heraus, sofern der Erwerber nicht die anteiligen Darlehenskosten mitübernimmt (und die Bank zustimmt). Ich würde Dir dringend raten, einen Fachanwalt zu konsultieren; ggfs. auch der Notar, bei dem ihr seinerzeit den Kauf beurkundet habt (der dürfte dann die Materie bereits kennen). Wie hoch ist denn die Restdarlehensschuld? Evtl. wäre es ratsamer, bis zur Abzahlung des Darlehens mit einer Veräußerung zu warten, denn solltest Du auf dem Verkauf bestehen, wäre die einzige Möglichkeit die Zwangsversteigerung der gesamten Immobilie.

Kannst Du schon verkaufen - aber Du wirst kaum einen Käufer finden.

Du kannst aber die Aufhebung der Eigentümergemeinschaft verlangen.

Im Zweifelsfall kommt es dann zu einer Zwangsversteigerung, bei der alle nur Verluste machen. Erkläre das Deinem Ex - und dann sollte er in einen gemeinschaftlichen Verkauf einwilligen.

Ich hatte mal so eine ähnliche Situation: ich wollte meinem Ex die andere Hälfte abkaufen, für die er einen horrenden Preis wollte. Damit war ich nicht einverstanden. Der Hinweis auf die dann drohende Zwangsversteigerung ließ ihn einlenken.

Du kannst aber auch Deinen Anteil behalten, und Dir Monat für Monate eine Miete zahlen lassen... Damit kannst Du dann sicherlich Deinen Anteil am Kredit tilgen.

Volker13  24.04.2009, 12:22

Letzteres kann aber auch bös nach hinten los gehen. Denn der Kredit wurde gesamtschuldnerisch aufgenommen....

anjanni  24.04.2009, 13:31
@Volker13

Sie haben aber auch noch so eine Art Binnenvertrag... Oder müßten da jetzt noch schriftlich Vereinbarungen treffen, notfalls.

So etwas kauft niemand! Die Lösung heißt Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft. Der Erlös wird dann nach Abzug der Schulden und der Kosten vom Gericht gleichmäßig verteilt.

anjanni  24.04.2009, 11:44

Bevor man das macht (und damit auch eigene erhebliche Verluste in Kauf nimmt), kann man dieses Szenario ja erst mal schildern. Manchmal kriegt man dann plötzlich doch eine gütliche Einigung hin.

Lass dich anwaltlich beraten.

firstguardian  24.04.2009, 11:38

Zu teuer! Einfach zum Amtsgericht gehen und einen Antrag stellen.

Drachentoeter  24.04.2009, 11:39

Alles andere bringt nichts

anjanni  24.04.2009, 11:40

Sooo teuer ist so eine einfache Beratung auch nicht. Teuer wird es erst, wenn der Anwalt einen Brief schreibt.

Hier geht wahrscheinlich nur der Härtefall, nämlich eine Versteigerung.

anjanni  24.04.2009, 11:41

Manchmal reicht es, dem Miteigentümer diese Konsequenz klarzulegen...