Kann eine Sexarbeiterin Champagner von der Steuer absetzen?

4 Antworten

Heißt das nicht Sexologin?

Aufwendungen, die privat sein können, unterliegen dem Abzugsverbot des § 12 EStG. Wenn die Sexologin allerdings einen besonders hohen Verbrauch an Sekt nachweisen kannst und keine Alkoholikerin bist, besteht die vernünftige Chance, dass das Finanzamt einen großen Anteil als Betriebsausgabe anerkennt.

Vor allem wenn sie Sexakkord macht.

Ja, natürlich!

Von der Steuer absetzen heißt allerdings nicht, dass es kostenlos ist. Es wird lediglich die bezahlte MwSt. auf die zu bezahlende Steuer angerechnet! ;-)

NonNam  12.03.2021, 21:29

Und die Einnahmen mit den Ausgaben verrechnet.

Sicher, das machen Autohäuser auch.

Natürlich. Wie bei jedem Dienstlichen Essen, lässt sich auch Champagner steuerlich absetzen.