Kann eine Sexarbeiterin Champagner von der Steuer absetzen?
Sprich wenn die Dame Gewerbeschein hat und alles komplett legal ist. Sie selbstständig ist. Ist es denn möglich Champagner, Dessous etc von der Steuer abzusetzen?
4 Antworten
Heißt das nicht Sexologin?
Aufwendungen, die privat sein können, unterliegen dem Abzugsverbot des § 12 EStG. Wenn die Sexologin allerdings einen besonders hohen Verbrauch an Sekt nachweisen kannst und keine Alkoholikerin bist, besteht die vernünftige Chance, dass das Finanzamt einen großen Anteil als Betriebsausgabe anerkennt.
Vor allem wenn sie Sexakkord macht.
Ja, natürlich!
Von der Steuer absetzen heißt allerdings nicht, dass es kostenlos ist. Es wird lediglich die bezahlte MwSt. auf die zu bezahlende Steuer angerechnet! ;-)
Und die Einnahmen mit den Ausgaben verrechnet.
Sicher, das machen Autohäuser auch.
Natürlich. Wie bei jedem Dienstlichen Essen, lässt sich auch Champagner steuerlich absetzen.