Kindergeld fordert Rückzahung (Kindergeldberechtigte aber Verstorben)

4 Antworten

Erst einmal mein herzliches Beileid.

Es kommt jetzt hier darauf an, ob Du das Erbe antrittst oder ausschlägst. Sofern Du das Erbe annimmst, übernimmst Du leider auch alle Verbindlichkeiten, die nicht aus einer Straftat resultieren. Will heißen, da das Geild nicht eine gerichtlich angeordnete Strafe ist, musst Du się dann begleichen.

Schlägst Du das Erbe beim Amtsgericht aus, hast Du diese Sorge nicht, die Forderung verfällt.

Meine Mutter hatte nicht wirklich was zu vererben. Wohnung, etc. läuft alles auf den Namen meines Vaters. Daher haben wir uns zwecks Erbe nicht gekümmert. Also nichts angenommen oder ausgeschlagen.

Ich werd einfach mal der Kindergeldstelle schreiben und poste die Antwort dann hier für die, die vielleicht in einer ähnlichen Situation sind.

Vielen Dank.

@nala106

Also nichts angenommen oder ausgeschlagen.

Nicht ausschlagen heißt annehmen! Das muss nicht ausdrücklich erklärt werden. Ist die Frist von 6 Wochen abgelaufen ohne Ausschlagung, so ist das Erbe automatisch angenommen. Mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Mein herzliches Beileid. Ich wünsche Dir, dass Du auf rücksichtsvolle Menschen im Amt triffst und nicht auf Paragraphenreiter.

Die Erben sind, wenn sie das Erbe nicht ausdrücklich ausgeschlagen haben, die Gesamtrechtsnachfolger. Das sind der Ehemann und die Kinder. Sie müssen zahlen. Ich würde eine Kopie der Sterbeurkunde schicken und darauf hoffen, dass man es damit bewenden lässt. Nimm wirklich die Urkunde. Ämter haben gern amtliche Beweise.

wenn du ein erbe annimmst erbst du auch schulden...also ja können sie leider

Man kann ein Erbe gar nicht "annehmen", da man per Gesetz 1 Sekunde nach dem Todesfall "vorläufiger Erbe" wird.

ich würde schreiben das Frau X leider verstorben ist. Ich denke nicht das sie sich nochmal melden