Kann eine Pflegemutter mit Sorgerecht entscheiden, daß das Kind bei der Großmutter lebt und aufwächst und sie selbst das Kindergeld für sich verbraucht?
In diesem Fall wird die Oma gezwungen, das Kind allein von ihrer Altersrente und Witwenrente zu versorgen. Das Kindergeld kassiert die Pflegemutter und verbraucht es für sich. Die Oma ist gezwungen, dies zu akzeptieren, weil sie die Urenkelin nicht (an die Pflegemutter) verlieren will und sonst an Einsamkeit stirbt.
Hier wirkt offenbar der Brutpflegetrieb gegenüber der Urenkelin stärker, als das Durchsetzungsvermögen gegenüber der Pflegemutter.
5 Antworten
In einer Pflegefamilie kommt das Jugendamt regelmäßig mit Hilfeplangesprächen.
Wie erklärt die Pflegemutter dem Jugendamt die Situation?
Wenn das Kind bei der Großmutter lebt, dann wäre es ja sinnvoll, dass diese die Pflegschaft übernimmt.
Wie alt ist die Großmutter? Wie alt ist das Kind?
Eine Pflegefamilie bekommt so um die 800€ plus im Monat.
Was ist mit dem Pflegevater?
Dann ist die Mutter keine Pflegemutter. Wenn es da keinen Pflegevater gibt, kann das ja schon etwas nicht stimmen.
Das geht nicht ohne Jugendamt.
Das ist so ungefähr das was eine Pflegemutter bekommt.
https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/pflegekinderdienst/vollzeitpflege/finanzielles.de
Die Pflegemutter lebt in einer an/aus-lesbischen Beziehung. Darf das Jugendamt in lesbischen Lebenspartnerschaften Kinder geben?
Ja, natürlich.
War aber vor 10 Jahren noch völlig unüblich.
Und wie gesagt: Alle halbe Jahr ein Gespräch mit Jugendamt und Kind.
Dann kann also etwas nicht stimmen.
Ich würde einfach mal zum Jugendamt gehen und die darüber informieren.
die oma sollte sich dringend ans jugendamt wenden und die situation dort klar und deutlich klären. die pflegemutter bekommt nicht nur das kindergeld, sondern zusätzlich pflegegeld.
Das gibt es nur einen Spzialarbeiter als Ansprechpartner. Der hat erst nach 4 Monaten an das Familiengericht geschrieben und nun soll erstmal eine Verhandlung stattfinden. Hier läuft eine gigantische Verschwörung. Offenbar will das Jugendamt hier verdecken, daß es zugestimmt hatte, aber nie kontrollierte.
verlier dich nicht verschwörungstheorien. direkt ans jugendamt wenden und die situation klären. alternativ einen anwalt ins boot ziehen.
Die Oma kann man zu nichts zwingen, sie ist eine erwachsene Person und kann NEIN sagen.
Nur wenn die Pflegeeltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, was in den seltensten Fällen der Fall ist, können sie bestimmen, wo das Kind aufwächst.
Nein das kann sie nicht. Die Oma muß das Kind nicht versorgen und sollte sich ans Jugendamt wenden.
Gibt es da Gerichtsurteile?
Wieso Urteile? Die Pflegemutter hat unterschrieben, dass sie sich um das Kind kümmert. Wird auch vom Jugendamt überwacht. Ein Kind kann nicht einfach weiter gereicht werden.
Dafür braucht man kein Urteil. Die Pflegemutter muß sich um das Kind kümmern und das gilt auch für die Finanzen. Wenn das Jugendamt das erfährt, ist die Pflegemutter unten durch.
Das Jugendamt weiß es seit Oktober 19. nun soll es vor dem Familiengericht ein Verfahren geben.
Dann ist doch was am laufen. Als Großmutter hat man übrigens ein Anrecht auf Kontakt mit dem Kind.
das Kind muss bei der Pflegemutter leben. Das wird auch das Amt "überwachen". Für ein Pflegekind gibt es ja auch noch mehr Geld als nur das Kindergeld.
Die Oma hat das Kind schon 10 Jahr. Niemand aht sich vom Jugendamt sehen lassen.Oma ist 86 Jahre, aber noch vital. Es gibt keinen Pflegevater, der leibliche Vater wurde von der leiblichen Mutter verschwiegen und nicht in die Geburtsurkunde aufgenommen.Wo steht das mit den 800 euro?