Darf Jobcenter Unterhalt für das Kind erhöhen?
Hallo,
mein Schwager hat Gestern ein Schreiben vom Jobcenter erhalten wo drin steht dass er den erhöhten Unterhalt für seine Tochter (von damaligen Lebenspartnerin getrennt lebend) ab sofort zahlen muss. Grund - seine jetzige Freundin hat ebenfalls ein Kind für das sein leiblicher Vater aufkommt (plus kindergeld) und daher muss der Schwager mehr an sein eigenens Kind abtreten. Ist das rechtens? P.S. Er wohnt mit seiner Freundin nur zusammen (sie ist z.Z. Arbeitssuchend), ist nicht mit ihr verheiratet und sie haben auch getrennte Kontos - jeder hat sein eigenes Geld nur Haushaltskasse wird zusammen betreut.
7 Antworten
Der Unterhalt errechnet sich nur aus seinem Einkommen und das erhöht sich nicht, nur weil er mit einer anderen Frau zusammen lebt, zumal die Frau, wie es aussieht, selbst am Existentminimum lebt.
Danke für den Stern.
Das Jobcenter erhöht nicht den Unterhalt für das Kind.
Das Jobcenter verlangt von deinem Schwager, dass er sich entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seiner Verantwortung als Kindeserzeuger stellt und sich der Erfüllung seiner Unterhaltspflicht annähert...
Ist ja schon richtig nur beim Einkommen errechnen vom Schwager wurden die
Unterhaltzahlungen und das Kindergeld die eigentlich
seine Freundin für ihr Kind gezahlt bekommt mitberücksichtigt
Ja, das ist rechtens. Dein Schwager ist dem Kind seiner Freundin, mit der er nicht in einer BG lebt, nicht unterhaltspflichtig, wohl aber seinem eigenen Kind. Du darfst davon ausgehen, dass die Unterhaltsstelle des Jobcenters den Anspruch korrekt berechnet hat.
Gegebenenfalls wird dies dann gerichtlich geklärt.
Meines Wissens nach, wird der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet und ist dort festgelegt.
Der Unterhalt für das Kind richtet sich nach dem Einkommen des Partners.
Hat Dein Schwager den Job gewechselt oder Verdienst?
Hä, habe ich noch nie gehört. Würde ich mir erklären lassen. Notfalls von einem Anwalt für Familienrecht. Wenn Du Glück hast, erklären die einem das am Telefon ohne das es viel kostet.
Ist ja schon richtig nur beim Einkommen errechnen vom Schwager wurden die
Unterhaltzahlungen und das Kindergeld die eigentlich
seine Freundin für ihr Kind gezahlt bekommt mitberücksichtigt
Die o.g. Gründe sind wohl erfunden. Das wird eher gelten: http://www.oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/duesseldorfer-tabelle.html
Ist ja schon richtig nur im Einkommen vom Schwager wirden die Unterhaltzahlungen und das Kindergeld mitberücksichtigt die eigentlich an seine Freundin für ihr Kind gezahlt werden
Das sollte dein Schwager direkt mit der Stelle, von der das Schreiben kommt, abklären. Spekulationen nützen nichts und sind auch nicht hilfreich.
nein, die berufen sich nur auf Unterhaltzahlungen und Kindergeld die seine jetzige Freundin für ihr Kind bekommt