Besuch von Inkasso-Mitarbeiter und Ratenzahlung vereinbart, wie rückgängig machen?
Hallo Zusammen,
heute hatte ich plötzlich Besuch von einem Außendienstmitarbeiter der Firma Bosch Inkasso. Es ginge um eine Forderung aus 2014, es wurden mir über die Jahre immer wieder Briefe zugestellt, die ich aber ignoriert habe. Es wurde von mir bis dato nie ein Schuldanerenntnis unterschrieben, geschweige denn ein Titel oder so etwas erwirkt.
Die Schulden beliefen sich damals auf eine Bestellung von knapp 20 Euro, welche ich dann zurück geschickt und demnach nicht bezahlt.
Jedenfalls war ich so überrumpelt, dass ich für den Vertrag eine Ratenzahlung vereinbart habe und blöd wie ich war, auch unterschrieben.
Kann ich dieses noch widerrufen bei dem Inkasso Dienst? Ich sehe diese Höhe Summe als nicht gerechtfertigt bzw. ist diese doch mittlerweile schon verjährt oder?
Kann ich jetzt noch was dagegen tun? Danke und liebe Grüße.
8 Antworten
„Die Schulden beliefen sich damals auf eine Bestellung von knapp 20 Euro, welche ich dann zurück geschickt und demnach nicht bezahlt.“
> hast du es auch innerhalb der widerrufsfrist getan ?
„Es wurde von mir bis dato nie ein Schuldanerenntnis unterschrieben, geschweige denn ein Titel oder so etwas erwirkt.“
> bist du dir sicher das die Forderung nicht tituliert Wurde ? Ohne titulierte Forderung verjährt die Schuldlast nach 3 Jahren.
Was man daraus lernen kann ist das man auf Mahnungen reagieren sollte. Die Verjährung wird durch die Mahnungen gehemmt.
Sie haben natürlich Recht bei einer so geringen Summe ist es natürlich möglich das tatsächlich kein Titel erworben wurde und jetzt Bauernfängerei versucht wird.
Wir können gerne per „du“ kommunizieren ;-)
aus eigener Erfahrung wird auch bei so kleinen Summen ein Titel erworben ... zu dem Bestellwert kommen ja dann noch etliche zusätzliche Posten ( zb. Inkassokosten ).
Wird nicht gehemmt. Mahnungen,Inkasso oder/und RA Briefe haben keinen Einfluss. Nur ein gerichtlicher MB hemmt für 6 Monate
Falsch, die Forderung war verjährt, nach über 3 ganzen Kalenderjahren, wenn sie nicht tituliert war. Allerdings muss man sie den Eintreibern gegenüber einmal geltend machen. Deswegen wohl die Überrumpelung, und jetzt muss der Fragesteller gegen die damit erfolgte Wiederbelebung und wahrscheinlich Anerkennung diverser Mondgebühren ankämpfen, wenn es denn für das Anerkannte überhaupt Sinn macht.
Darum: Finger weg von unüberlegten Unterschriften, Ratenzahlungen, Teilzahlungen bei Inkassos!
Eine normale Ratenzahlungsvereinbarung sowie ein nicht notarielles Schuldanerkenntnis lässt sich doch schriftlich nachweisbar widerrufen. Wie siehst Du das ?
Jedenfalls war ich so überrumpelt, dass ich für den Vertrag eine Ratenzahlung vereinbart habe
Vielleicht kann man das als "Haustürgeschäft" werten und anfechten. Zeitnah rechtlichen Rat hierzu einholen. Das wäre meine Empfehlung.
Mit diesen bruchstückhaften Informationen kann man dir leider keine seriöse Antwort geben.
Titulierte Forderung ? Wie ist Dein score ? Laufen oder liefen Pfändungen ? Falls ja : Fruchtlos ? Andere Schulden ? EV ( vermogensauskunft) geleistet ?
Nur Du hast unterschrieben ? ( kein Ehepartner zusätzlich)
Sorry für das Nachfragen !
Es liegt bei dieser Forderung kein Titel vor, es sind auch keine anderen Schulden oder Kredite vorhanden und auch keine EV abgegeben worden. Es war lediglich diese Inkasso Büro, was mich seit Jahren immer mal wieder angeschrieben hat bis jetzt zu diesem Besuch. Und unterschrieben hab ich es nur, bin nicht verheiratet
Was hast Du konkret unterschrieben ? Evtl kannst Du mal verlinken ( Name und Anschrift abdecken)
Hast Du eine Anzahlung an die Inkassofritzen geleistet ?
(Bin erst wieder heute abend online)
Erst einmal vielen Dank, für die Hilfe. Ich versuche gleich mal das geschwärzt Blatt zu verlinken.
die Verjährung wird durch eine oder mehrere Mahnung nicht gehemmt.