Ladendiebstahl wert:20 Euro! MIT WAS MUSS MAN RECHNEN?

10 Antworten

Kenn mich da aus, leider. Du wirst angezeigt und bekommst etwa 20 Sozialstunden. Die Anzeige wird mit sicherheit fallen gelassen, wenn du die Sozailstunden ableistest. (Dir wird vor der verurteilung mit Sicherheit angeboten, die 20 Stunden anzunehmen, wenn du dieses Angebot nicht annimmst kommste vor Gericht und bekommst bissel mehr Sozialstunden.

Zahlung einer Strafe und eventuell Ableistung von Sozialstunden.

Zunächst wird es ein Gespräch mit einem Staatsanwalt oder jemandem von der Jugendgerichtshilfe geben. Wenn du da glaubhaft versichern kannst, dass du die Sache bereust und ganz sicher nicht wieder tun wirst, wird das Verfahren aller Wahrscheinlichkeit nach eingestellt werden. 20,-€ sind ein relativ geringer Betrag, da "lohnt" sich ein Gerichtsverfahren bei nem Ersttäter nicht.

Außerdem wirst du höchstwahrscheinlich Hausverbot in dem Geschäft bekommen, bitte dran halten, sonst gibts ne Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Manche Firmen verlangen von erwischten Ladendieben zudem eine "Bearbeitungsgebühr" von meist so ca. 50,- €, die kommen eventuell auch noch dazu.

Da du Ersttäter bist wirst du wahrscheinlich mit Sozialstunden davonkommen.Eine Strafe gibt es jedenfalls und deine Eltern werden auch informiert.Ich kenne eine Frau,die hatte in ihrer Sewährungszeit einen Seiflappenharken bei REWE für 99 cent gestohlen und bekam einen Bewährungswiderruf und musste ins Gefängnis.Die Summe ist unerheblich.Auf das Delikt kommt es an.Und das ist Diebstahl.

Auruminator  22.08.2013, 19:38

Wenn die Dame einen Bewährungswiderruf erhielt war sie in Bewährung, also schon Verurteilt und hatte dann gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Dass sie dann ins Gefängnis musste hatte dann sicher eher mit der ursprünglichen Tat zutun. Der Diebstahl war in dem Fall nur der Auslöser des Bewährungswiderruf und damit folgende Inhaftierung.

So habe ich es jedenfalls verstanden. Korrigiere mich bitte wenn ich falsch liegen.

Von Fall zu Fall unterschiedlich:

Es ist so: Bis zu 50 Euro Warenwert girlt es als geringer Ladendiebstahl. Wenn du jetzt nicht versucht hast zu flüchten oder sonstiges wird aller warscheinlichkeit eine Einstellung des Ermittlungsverfahren in ein paar Wochen in deinem Briefkasten liegen. Der Grund lautet glaub ich: Geringes öffentliches Interesse oder so. Alles halb so wild, lern draus und mach es nicht wieder ;)

Lieben Gruß !