Kann ein Vermieter das Betreten einer Fluchttreppe verbieten?

4 Antworten

Der Podest ist  nicht wie ein Balkon der mitvermietet ist und es ist nur für den Notfall gedacht.

Anders Beispiel:

Notfalltüren; Notausgänge, die dürfen auch nur im Notfall benutzt werden und das steht auch nicht immer dran.

Genauso hat man  nichts auf einem Flachdach zu suchen.

Einleuchtend. Aber sieh mein Kommentar @Coriolanus

Gegenfrage:

Willst du das nur wissen oder hat der Vermieter tatsächlich bereits verboten. Wenn ja, mit welcher begründung?

Vorschlag: Bevor du auf das Podest trittst, musst du ja die Tür öffnen. Da hast du doch schon frische Luft.

Für Mietwohnungen ist baurechtlich kein 2. Fluchtweg im Wohngebäude vorgeschrieben. Der Vermieter ist für die Verkehrssicherheit im Gebäude und Grundstück verantwortlich.

Ein Podest vor dem Fenster der Mietwohnung ist nicht Bestandteil der Mietsache und die vorhandene Feuerleiter auch nicht - sie liegen also außerhalb der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters.

Daher kann der Vermieter ein Verbot des Betretens des Podestes aussprechen.

Das Betreten einer Fluchttreppe kann der Vermieter nicht verbieten, wohl aber das Benutzen der Fluchttür ohne Notfall.

Eine Fluchttreppe ist nicht zur regulären Benutzung gedacht, da sie dafür laut Baugenehmigung nicht zugelassen ist. Für eine reguläre Benutzung müsste sie auch anders ausgestattet sein. Die Benutzung ist nur im Notfall zulässig. Der Vermieter handelt korrekt, wenn er - außer für den Notfall - die Benutzung der Treppe verbietet, denn sonst würde er bei einem eventuellen Unfall auf der Treppe haften.

Ja. Aber kann der Vermieter wirklich haftbar gemacht werden? Wenn der Mieter einen Unfall riskiert, kann der Vermieter das ja nicht ständig überwachen. Kann man von ihm nicht erwarten, oder? Also könnte es ihm auch egal sein. Wenn der Mieter aus dem Fenster springt oder gegen die Wand läuft, ist es sein eigenes Problem. Der Vermieter kann auch nicht verbieten aus dem Fenster zu springen.