Kann ein Unternehmen einen Gewinn im Nachhinein zurückziehen?
Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich war letzte Woche auf einer Promotion Party von Marlboro, dort konnte man an einem Gewinnspiel teilnehmen. Dazu musste man einem sogenannten Promotor seinen Ausweis zeigen und andere persönliche Daten nennen, die er dann in ein Formular eingetragen hat. Unglaublicher Weise habe ich den Hauptgewinn, eine 3-wöchige Reise, gewonnen. Das ganze wurde öffentlich ausgelost und sogar die Presse war dort, um Fotos zu machen.
Erst zwei Tage später habe ich einen Anruf erhalten, dass ich eigentlich erst ab 21 Jahren teilnehmen dürfte und da ich 19 bin mir der Gewinn nicht zustünde. Angeblich steht in meinem Anmeldeformular ein anderes Geburtsdatum. Welche Rechte habe ich, der Fehler lag ja nicht bei mir. Ich habe mich schon ein wenig informiert, zählt BGB § 661a auch für solche Fälle (habe eine schriftliche Gewinnbestätigung)? Ich hoffe ihr könnt mir helfen? LG
5 Antworten
Die Sache beisst sich allerdings schon ein bisschen. Das minderjährige von derTeilnahme ausgeschlossen sind ist klar. Allerdings macht die Begrenzung auf ein Minsdestalter von 21 Jahren einen willkürlichen Eindruck, es ist schon zweifelhaft ob die Vertragsfreiheit hier noch greift.
Hast Du Dir denn die Gewinnspielbedingungen angesehen? Auch wenn ein Kind es schaffen sollte, einen Lottschein abzugeben, findet bei einem eventuellen Gewinn keine Auszahlung statt.
Also das ganze lief ja so ab, dass alle BERECHTIGTEN personen zu einer gewissen uhrzeit eine sms geschickt bekommen haben, und der der am schnellsten geantwortet hat, hat gewonnen. Ist es nicht rechtswidrig diese dann an personen zu schicken die gar nicht mitmachen dürften? Damit spielen sie einem doch falsche Chancen vor. Ausserdem haben auch mehrere freunde von mir, mit denen ich dort war (alle unter 21), alle diese sms bekommen. Man darf doch nicht einfach von Leuten die Daten verändern nur um ihnen Werbung schicken zu können (musste man natürlich einwilligen), wenn sie dann aber gewinnen zu sagen; "tut uns leid, war wohl nix".
Das ist nicht §661a BGB aber §657 ff BGB. I Vm §661 I 2 ist m.E. die Entscheidung verbindlich. Wenn Sie volljährig sind (davon gehe ich aus) sollten Sie Ihren Preis ggfls über einen RA einfordern.
doch klar liegt der fehler bei dir.
wenn du nen falsches datum angegeben hast war es betrug und das ganze gewinnspiel ist nichtig, wenn du das richtige datum angegeben hast und die leute bei der ziehung nicht drauf geachtet haben dann ist das ganze gewinnspiel trotzdem rückwirkend nichtig, weil du eben noch zu jung bist.
übrigens hast du ja auch irgendwo unterschrieben und irgendwo stand mit sicherheit dass du gar nicht teilnehmen darfst wenn du nicht 21 bist, also hast du dich sowieso falsch verhalten, ganz egal, was als geburtsdatum da stand