Kann ein Unternehmen einen Gewinn im Nachhinein zurückziehen?

7 Antworten

Nein, der § hat damit nichts zu tun. Du hast einfach Pech gehabt, wer auch immer das falsche Geburtsdatum da eingetragen hat.

Die Sache beisst sich allerdings schon ein bisschen. Das minderjährige von derTeilnahme ausgeschlossen sind ist klar. Allerdings macht die Begrenzung auf ein Minsdestalter von 21 Jahren einen willkürlichen Eindruck, es ist schon zweifelhaft ob die Vertragsfreiheit hier noch greift.

Das ist nicht §661a BGB aber §657 ff BGB. I Vm §661 I 2 ist m.E. die Entscheidung verbindlich. Wenn Sie volljährig sind (davon gehe ich aus) sollten Sie Ihren Preis ggfls über einen RA einfordern.

doch klar liegt der fehler bei dir.

wenn du nen falsches datum angegeben hast war es betrug und das ganze gewinnspiel ist nichtig, wenn du das richtige datum angegeben hast und die leute bei der ziehung nicht drauf geachtet haben dann ist das ganze gewinnspiel trotzdem rückwirkend nichtig, weil du eben noch zu jung bist.

übrigens hast du ja auch irgendwo unterschrieben und irgendwo stand mit sicherheit dass du gar nicht teilnehmen darfst wenn du nicht 21 bist, also hast du dich sowieso falsch verhalten, ganz egal, was als geburtsdatum da stand

nein 661a bgb ist für diese post, die ungefragt kommt, wo steht

sie haben 100000000000€ gewonnen und klein irgendwo, vielleicht....